Ermittlungsverfahren wegen illegaler Abschaltautomatik

  • Hallo Martin,

    vielen Dank für deine Antwort.

    ich sehe das genauso wie du.

    Meine Bedenken gehen aber in Richtung Motorupdate.

    Wenn Fiat einen Rückruf diesbezüglich startet, können wir uns es nicht aussuchen, ob wir das Update machen lassen oder nicht.

    Dann müssen wir das Update machen lassen. Sonst droht eine Stilllegung des Fahrzeugs.

    Die Nachteile die durch das Update entstehen, kann ich nicht einschätzen.

    Vielleicht wären wir danach froh das Wohnmobil zurück geben zu können.

    Nur dann geht das wohl nicht mehr. Ein schönes Dilemma. :(

    Glück Auf vom Niederrhein. :wink

    Rolf

  • So lautet das aktuelle Angebot des RA Büros aus, welches ich heute bekommen habe:

    Sehr geehrter Herr........
    wir von der Kanzlei .......... Rechtsanwälte arbeiten weiterhin intensiv an der Aufklärung des Wohnmobil-Abgasskandals und haben diesbezüglich gute Nachrichten: Auf Basis der aktuellen Beweislage können wir für immer mehr betrogene Wohnmobil-Halter die Rückabwicklung ihres Kaufvertrages einklagen. Durch neue Erkenntnisse ist Ihr Fahrzeug voraussichtlich vom Abgasskandal betroffen. Zur Prüfung Ihrer Ansprüche benötigen wir folgende Unterlagen:
        • Rechnung und vollständigen Kaufvertrag (verbindliche Bestellung) über den Fahrzeugkauf
        • Alle Rechnungen der nachträglichen Einbauten
        • Certificato di Conformita
        • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
        • falls vorhanden - Darlehensvertrag bei KFZ-Finanzierung
        • falls vorhanden - Leasingvertrag nebst AGB
        • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein = kleines dreifach gefaltetes Dokument, ist immer beizuführen)
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief = größeres Dokument)
        • falls vorhanden - Infoschreiben, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder Bescheinigung zum durchgeführten Softwareupdate.
        • Rechtschutzversicherungsnachweis
    Bitte beachten Sie, dass eine Klageeinreichung derzeit lediglich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich ist. Eingeklagt wird dabei der Kaufpreis des Fahrzeuges zzgl. Verzugszinsen abzgl. der Nutzungsentschädigung für die bereits genutzten Monate. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Mehrzahl der Verfahren im Vergleichswege beendet wird. Hierbei zahlt der Hersteller einen Vergleichsbetrag und das Fahrzeug können Sie behalten.
      

    Übersenden Sie uns die benötigten Unterlagen gern unter Angabe Ihrer persönlichen Bearbeitungsnummer .................per E-Mail.

      Übrigens: Um Ihre Schadensersatzansprüche im Wohnmobil-Dieselskandal durchzusetzen, reicht die Erstattung einer Anzeige nicht aus. Alle Informationen zu diesem Thema haben wir in unserem Newsbereich zusammengefasst:

    Auf unserer Website finden Sie auch eine Liste mit Wohnmobil-Modellen und –Motoren, die vom Abgasskandal betroffen sind, sowie zahlreiche weitere Informationen zum Thema: ..............

    Natürlich werden wir Sie auch in Zukunft zum Wohnmobil-Dieselskandal auf dem Laufenden halten.


    An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch einmal versichern, dass die gesamte Prüfung für Sie kostenlos ist.

     


    Telefonisch erreichen Sie uns unter..........

     


      

    Mit freundlichen Grüßen

      


    MfG
    Peter

    Ich bin nicht neugierig,

    ich will bloß immer alles wissen. :wink

  • Hallo zusammen,

    Auf Basis der aktuellen Beweislage können wir für immer mehr betrogene Wohnmobil-Halter die Rückabwicklung ihres Kaufvertrages einklagen.

    • Gibt es mittlerweile Ergebnisse aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt ?
    • Hat schon jemand mit einem FIAT Ducato eine Entschädigung erhalten oder Kaufvertragsrückabwicklung abgeschlossen ?
    • Hat jemand Kenntnis über den Stand des FIAT Abgasskandals in den Europäischen Nachbarländern im besonderen Italien, Frankreich, Niederlande...


    Gruß Klaus

  • Im Vordergrund des RA,s steht der letzte Punkt seines Angebotes!! Interessant wäre die Webside dieses RAs um mal einen Einblick in die erwähnte Liste über die betroffenen Wohnmobile und deren Motoren zu erhalten.

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • das Ergebniss möchte ich hier nicht mitteilen, gibt mir zuviel Geldgierige Trittbrettfahrer die nur aktiv werden wenn es was zu holen gibt und ansonsten immer schön abwartend und dazu noch schlaue Kommentare.

  • das Ergebniss möchte ich hier nicht mitteilen, gibt mir zuviel Geldgierige Trittbrettfahrer die nur aktiv werden wenn es was zu holen gibt und ansonsten immer schön abwartend und dazu noch schlaue Kommentare.

    Gute Antwort. Die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebisses dürfte mittlerweile in der Presse/Medien bekannt gegeben worden sein.

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • das Ergebniss möchte ich hier nicht mitteilen, gibt mir zuviel Geldgierige Trittbrettfahrer die nur aktiv werden wenn es was zu holen gibt und ansonsten immer schön abwartend und dazu noch schlaue Kommentare.

    warum postest du dann überhaupt???

    Um uns neugierig zu machen?

    Damit sich die anderen ( möglicherweise auch ) Betroffenen ärgern nicht tätig geworden zu sein?

    Finde ich zwar in dieser Form und wie hier von dir erläutert sehr unkollegial, ——denn für die gegenseitigen Erfahrungen ( und mögliche Entscheidungshilfen) —-wurde der Beitrag ja eröffnet und existiert letztlich dieses Forum,

    aber:

    Jeder wie er mag .:wink

    Martin

  • Auf Basis der aktuellen Beweislage können wir für immer mehr betrogene Wohnmobil-Halter die Rückabwicklung ihres Kaufvertrages einklagen.

    Das ist total unverbindlich. Wenn es so formuliert wäre, das wäre was:

    Auf Basis der aktuellen Beweislage konnten wir für immer mehr betrogene Wohnmobil-Halter erfolgreich die Rückabwicklung ihres Kaufvertrages einklagen.

  • Hallo,

    ich habe mich bisher hier nicht weiter beteiligt.

    Hinsichtlich der Klage wegen der Abgasmanipulation am Ducato durch Fiat, habe ich nach eingehender Information durch die Medien - insbesondere Internet - etwa im Februar 2021durch die Kanzlei Stoll und Sauer Klage eingereicht.

    Zuvor hatte ich per online Anzeige beim PP Frankfurt a.M. Strafanzeige wegen vorsätzlichen, gewerbsmäßigen Betrug eingereicht. Allein die Klageschrift ist 100 Seiten lang und mit solcher detailliert Beweisführung, die eine Einzelperson ohne technische Kenntnisse und juristischem Verständnis , einfach nicht leisten kann, um erfolgreich und ohne Kostenbeteiligung auf Schadenersatz bzw. Rückkaufabwicklung zu klagen.

    Als Anhalt für einen möglichen Schadenersatz wurden bei mir ohne jeglichen Extras etc. , sondern nur für die Kosten des Basisfahrzeuges , etwa 11.000 Euro Schadenersatz in Aussicht gestellt.

    Wichtig wäre noch zu Wissen, dass aufgrund des Streitwertes von über 5000,00 Euro die Sache am Landgericht anhängig werden wird und somit Anwaltspflicht besteht. Die Richter dort sind auch angewiesen zunächst ein Güteverfahren vorzuschalten , um gütliche Einigung der Parteien zu erlangen. Doch V O R S I C H T !!!!!!

    Bei Regelung durch einen Vergleich werden meist auch die Kosten des Verfahrens aufgeteilt. Meines Wissens übernehmen die Rechtsschutzversicherungen diese Kosten

    dann N I C H T .

    Somit dürfte sich eigentlich die ganze Angelegenheit für eventuelle T R I T T B R E T T F A H R E R erledigt haben.

    Also auf Lsau mal eben eine Abfindung zu kassieren ist hier einfach nicht drin.

    Euch noch einen schönen Tag.

  • Somit dürfte sich eigentlich die ganze Angelegenheit für eventuelle T R I T T B R E T T F A H R E R erledigt haben.

    Bin ich Trittbrettfahrer wenn ich den Rechtsanwälten nicht das Geld in den Rachen schmeiße?

    Da werden nur die Rechtschutzversicherungen teurer. :(:(

    Grüße Karl

    gesendet vom PC von Daheim

  • Bin ich Trittbrettfahrer wenn ich den Rechtsanwälten nicht das Geld in den Rachen schmeiße?

    Da werden nur die Rechtschutzversicherungen teurer. :(:(

    Da nur Du Deine eigenen Absichten genau kennst, werde ich mich hüten dich als Trittbrettfahrer zu bezeichnen. Aber ohne Anwalt kannst du in dieser Angelegenheit gar nichts machen......., es sei denn , du bist der liebe Gott - ; den wir aber mal lieber raus lassen..........

  • Dem Vergleich muss der Inhaber des Womos aber zustimmen. Und das werden wir ganz sicher nicht tun!

    Wer will sucht Wege, Wer nicht will sucht Gründe !

  • Dem Vergleich muss der Inhaber des Womos aber zustimmen. Und das werden wir ganz sicher nicht tun!

    Das stimmt ganz genau, dass werde ich auch nicht tun.

    Ich werde nachberichten wie es ausgegangen ist . Der Termin vom 13.09. ist auf den 26.11. von Amts wegen verlegt worden.

  • Das stimmt ganz genau, dass werde ich auch nicht tun.

    Ich werde nachberichten wie es ausgegangen ist . Der Termin vom 13.09. ist auf den 26.11. von Amts wegen verlegt worden.

    was ist draus geworden ? oder wurde erneut verlegt ?:hack

    Gruss ausm Rheinland:wink

    Dieter K

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann - das Gegenteil ist schwieriger"
    (Kurt Tucholsky)