Darum geht's aber. Denn der Herr Ing. wird selbst dann auf seinem Standpunkt beharren, sollte in seinen Unterlagen das Gegenteil ersehen können. Das wäre für ihn ja ein Zeichen seiner Unfehlbarkeit, die er ja dann eingestehen müsste.
Also muss der Kunde eben objektive Beweise beibringen. So kann der Prüfer zumindest sagen, dass das zwar nach seinen Quellen nicht zulässig ist, aber dann macht er "einmal eine Ausnahme".- Seinen Namen merken und einen großen Bogen drum machen, sag ich da.
Also ich weiss ja nicht was Du für TÜV Erfahrungen gemacht hast.
Aber was du hier irgendeinem TÜV Prüfer unterstellst ist schon krass. (Ich hoffe dass du selbst nicht für irgendwas Prüfer bist und hier deine Vorgehensweise schilderst...)
Wenn der Prüfer sich irrt und man das belegen kann, dann wird die Angelegenheit problemlos zu klären sein.
Und ja, es ist immer der Kunde in der Beweispflicht. Was ja auch völlig logisch ist wenn man mal eine Sekunde drüber nachdenkt.
Denkst du der Prüfer darf sich drauf verlassen wenn der Kunde sagt "das war schon immer so" ? Oder auf ein "hab ich so gekauft"?
Merkst du bestimmt selber dass das keinen Sinn macht oder ?
Und bestimmt wird der auch nicht "einmal eine Ausnahme" machen um einen Fehler zu vertuschen.
Aber zurück zum Thema:
Abklären was Werksmässig verbaut war (inkl. Dokumentation) und schauen ob das auch noch so ist (kann ja auch sein dass 10 Jahre lang kein TÜV Prüfer bemerkt hat dass der Vorbesitzer den Kat illegal entfernt hat) und fertig.
Das es bei FIAT Probleme gibt an solche Infos zu kommen ist aber leider keine Seltenheit.
Oft ist es in solchen Fällen hilfreich wenn man jemanden findet der das gleiche Fahrzeug hat inkl. der nötigen Dokumentation.
Irgendwo im Netzt findet sich auch eine komplette Liste von Fiat über die technischen Änderungen einer Baureihe über die gesamte Bauzeit. Da sollte auf den Tag genau stehen wann bei welchem Motor mit Kat ausgeliefert wurde.
Diese Liste war mal über Eper zu finden. Ich weiss aber nicht ob das noch geht.