Moin zusammen,
bitte jetzt ohne Diskussion ob sinnig oder nicht nicht:
Ich kann einen Frontbügel für den 290 bekommen. Es gibt dafür einen Eintrag im Brief des jetzigen Trägerfahrzeuges.
Reicht das, dass ich den montiere und mit dem Brief des Vergleichsfahrzeuges zum TÜV fahre?
Oder ist sowas mit der entsprechenden Nummer sowieso hinterlegt?
Der Bügel ist jetzt an einem ehemaligen Behördenfahrzeug montiert.
Gruß Jerome