Frontbügel ( Bullenfänger )

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Moin zusammen,

    bitte jetzt ohne Diskussion ob sinnig oder nicht nicht:

    Ich kann einen Frontbügel für den 290 bekommen. Es gibt dafür einen Eintrag im Brief des jetzigen Trägerfahrzeuges.

    Reicht das, dass ich den montiere und mit dem Brief des Vergleichsfahrzeuges zum TÜV fahre?

    Oder ist sowas mit der entsprechenden Nummer sowieso hinterlegt?

    Der Bügel ist jetzt an einem ehemaligen Behördenfahrzeug montiert.

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Meines Wissens nach bekommst sowas gar nicht mehr eingetragen (Personenschutz) außer es steht eben bei dir im Schein/Brief. Anderes Fahrzeug reicht nicht. Im Zweifel bei ner Prüforganisation nachfragen.

    So genannte „Personenschutzbügel“ gehen auch heute noch, die haben aber mit einem „Rammschutz/Bullfänger“ im eigentlichen Sinne nix zu tun. Sind meiner Meinung nach nur Deko.

  • Hallo Jerome,

    wer ist denn der Hersteller des Frontbügels?

    Was steht in den Papieren des Spenderfahrzeuges?

    Evtl. kannst Du vom Hersteller ein Gutachten erhalten.

    da gab es ein Datum ab wann die Dinger verboten waren.

    Stimmt nicht, sie müssen nur den neuen EU-Richtlinien entsprechen. Und die "Alten" verbauten haben Bestandsschutz.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Nochmal. Das bringt dir nichts wenn der an einem anderen Fahrzeug eingetragen war. Sowas wird nicht mehr neu eingetragen, wie es bei dir wäre. Da greift auch der Bestandsschutz nicht, da der ja nicht an deinem Fahrzeug war bzw. eingetragen ist. Da geht es explizit um dein Fahrzeug, nicht um die Bauart/ baugleiche Fahrzeuge.

    Falls es doch schaffst, dann gib Bescheid. Hab mir nämlich sowas auch schon mal angeschaut.:)

  • Ich habe das für Laika 78 eingestellt, da er ja gemeint hat, da müsse auch der Name des Herstellers drauf sein. Es ist aber eben nur das Prüfzeichen drauf.

    Die AHK hat da ja auch nur ein Prüfzeichen...

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Hallo Jerome,

    leider bringt der Eintrag des Trägerfahrzeuges nichts.

    Da steht nur: Mit Frontschutzbügel Rohrdurchmesser 63/42 mm

    Kein Hersteller, keine Typenbezeichnung :(:cursing:

    Da hilft alles nichts.

    Musst wohl doch einen neuen Bügel nach EU-Norm mit ABE kaufen.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hi,

    ich habe mir vor 2 Jahren einen Bullenfänger für meinen 230 gebraucht gekauft. Allerdings waren Papiere dabei.

    Der TÜV Hessen hat mir diesen auch problemlos eingetragen da diese Bügel bis 2008 für diese Fahrzeuge erlaubt waren, unabhängig ob er vorher woanders montiert war. Hättest du ein Fahrzeug nach BJ. 2008 dann wäre die Eintragung nicht möglich. Aber wie gesagt ich habe eine Kopie des Teilegutachten des Bügels.

    Falls du von jemanden eine Kopie des Teilegutachten bekommen kannst dann klebe dir einfach die Zulassungsnummer auf den Bügel (Etikettenmaschine).

    So war es bei mir und das hat dem Prüfer gelangt .

    Gruß Schluri

  • Hallo Jerome,

    .....

    Musst wohl doch einen neuen Bügel nach EU-Norm mit ABE kaufen.

    oder den Bügel vor dem TÜV abbauen und mit der alten oder so einer https://www.antec-online.de/downloads/pdf_…_10W4013_en.pdf ABE durch die Gegend fahren.

    Dann bist du halt dabei das Ding eintragen zu lassen, wenn du angehalten wirst.

    Habe ich auch so über 7 Jahre bei meinem alten Mobil so gemacht und bin 2 mal von der Rennleitung kontrolliert und angehalten worden, ohne das einer nach dem Bügel gefragt hat.

    Martin

  • Wenn es sowieso nicht möglich ist, den einzutragen, selbst wenn ich alles hätte, aufgrund des nicht vorhandenen Bestandschutzes ( eigentlich ja total dämlich, da ja Fahrzeug und Anbauteile schon Zulassung haben), dann verfolge ich das nicht weiter.

    Gibt es für den 290 Bügel nach EU Norm?

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Echt? Oh ha. Dann tickt der TÜV Süd bei uns anders. Aussage von denen: „Wenn eingetragen, dann ist’s o.k. (Bestandschutz) und kann dran gebaut werden. Falls nicht, dann keine Chance, da eine Neueintragung unabhängig vom Fahrzeuhalter und Art des Bügels nicht mehr erlaubt ist.“

    Die neuen Personenschutzbügel mit ABE usw. sind problemlos (falls passend zum Fahrzeug).

  • Wenn es sowieso nicht möglich ist, den einzutragen, selbst wenn ich alles hätte, aufgrund des nicht vorhandenen Bestandschutzes ( eigentlich ja total dämlich, da ja Fahrzeug und Anbauteile schon Zulassung haben), dann verfolge ich das nicht weiter.

    Gibt es für den 290 Bügel nach EU Norm?

    Na dann frag doch beim TÜV. Bei Vmax1200 hats ja geklappt.

  • Hallo Martin,

    ich bin ab von so halbgaren Sachen.

    Wenn ich einen Unfall baue, sich über den Bügel vermeidbare Schäden darstellen, dann stehe ich da mit meinem angenähten Hals...

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Das stimmt. Ich mach sowas auch nicht mehr.

    OT: Übrigens verhält es sich auch so mit abnehmbaren Anhängerkupplungen falls die bei Nichtgebrauch dran sind...mehr Schaden und so.

    Also falls mal jemandem auffährst schau ob er ne abnehmbare Kupplung dran hat.

  • Das stimmt. Ich mach sowas auch nicht mehr.

    OT: Übrigens verhält es sich auch so mit abnehmbaren Anhängerkupplungen falls die bei Nichtgebrauch dran sind...mehr Schaden und so.

    Also falls mal jemandem auffährst schau ob er ne abnehmbare Kupplung dran hat.

    hier mal ein Bericht zum OT Thema.https://www.welt.de/motor/article160310257/Die-abnehmbare-Anhaengerkupplung-kann-dran-bleiben.html

    Wäre mir auch neu, meine AHK bleiben (trotz abnehmbar) überwiegend dran (schon aus Bequemlichkeit).

    Denn wo bitte soll die höhere Gefährdung herkommen, wo doch die starre Kupplung auch nicht demontiert werden kann und vergleichbare Schäden produziert.

    Martin