Lediglich eine VDE Vorgabe für max. 25 m.
Ein Bestandteil der Zulassung des Wohnmobil oder Wohnwagen ist die Bedienungsanleitung, in der auf das VDE Vorschriftenwerk z.B. die neue DIN VDE 0100-721 verwiesen wird.
( Beispiel: Es dürfen nur Anschlußleitung gemäß DIN VDE ... oder man schreibt konkret ... nur max. 25 m lang usw. Meist wird beides vorgegeben )
In der DIN VDE wird u.a. eine schwerer Gummischlauchleitung H07RN-F mit 2,5 mm2 als erforderlich angeben, die damit unwiederlegbar zur verbindlichen Vorgabe geworden ist.
D.h. nimmt man ein längeres Kabel ist dies unzulässig und entgegen der Bedienungsanweisung. Die Anlage wird Zulassungwidrig und damit auf Gefahr des Besitzers und Nutzer betrieben. Diese haften Straf - und Zivilrechtlich für einen möglichen Schaden bzw. Unfall.
Das hatten wir glaube ich > ein Dutzend Mal besprochen und es ändert sich nichts daran, dass einige dies lediglich als "Vorgabe" sehen. Möglicherweise sehen sie eine rote Ampel ebenfalls lediglich als Vorgabe.