CEE-Kabeltrommel 25 m CEE-Stecker auf CEE-Kupplung 3-polig defekt?

  • Lediglich eine VDE Vorgabe für max. 25 m.

    Ein Bestandteil der Zulassung des Wohnmobil oder Wohnwagen ist die Bedienungsanleitung, in der auf das VDE Vorschriftenwerk z.B. die neue DIN VDE 0100-721 verwiesen wird.

    ( Beispiel: Es dürfen nur Anschlußleitung gemäß DIN VDE ... oder man schreibt konkret ... nur max. 25 m lang usw. Meist wird beides vorgegeben )

    In der DIN VDE wird u.a. eine schwerer Gummischlauchleitung H07RN-F mit 2,5 mm2 als erforderlich angeben, die damit unwiederlegbar zur verbindlichen Vorgabe geworden ist.

    D.h. nimmt man ein längeres Kabel ist dies unzulässig und entgegen der Bedienungsanweisung. Die Anlage wird Zulassungwidrig und damit auf Gefahr des Besitzers und Nutzer betrieben. Diese haften Straf - und Zivilrechtlich für einen möglichen Schaden bzw. Unfall.

    Das hatten wir glaube ich > ein Dutzend Mal besprochen und es ändert sich nichts daran, dass einige dies lediglich als "Vorgabe" sehen. Möglicherweise sehen sie eine rote Ampel ebenfalls lediglich als Vorgabe.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Die VDE gilt nur für die Hersteller von WoMos oder Versorgungsanlagen. Der Privatmensch kann alles machen das keinen Gefährdet.

    Wäre ja auch noch schöner wenn jeder auch noch Elektriker werden muß um mit dem WoMo unterwegs zu sein.

    Insofern ist die VDE allenfalls eine Handlungsempfehlung.

    Mir reicht es wenn die Stecker und Kabel CE zertifiziert sind und als elektrisch zertifizierter weiß ich was ich tue.

    UlrichS ; Zeige doch mal die Gesetzeslage die mir vorgibt als Privatmensch mich an die VDE-Richtlinien zu halten.

    Einmal editiert, zuletzt von SH_Knaus (10. Oktober 2019 um 16:56)

  • Es gibt keine gesetzliche Vorschrift dazu.

    Lediglich eine VDE Vorgabe für max. 25 m.

    sollte reichen!! Hatten es vor nicht all zu langer Zeit schon einmal hier!

    Und der Platzbetreiber kann es somit verlangen, ansonsten verlässt Du den Platz ?‍♂️

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  • @SH-Knaus

    Das mischt der immer wiedermal gern durcheinander. Er verwechselt sein Meisterwissen mit dem was man privat machen kann.

    Siehe auch Themen wie „Reinigung Trinkwassertank“ oder „Beschriftung Wasserentnahmestellen“.

    Alles schön mit Gesetzestexten und Richtlinien begründet...was aber nicht zutrifft. Privat eben.

  • Hallo

    Die VDE unterscheidet nicht nach Geschäftlich und Privat.

    Sollte mal was passieren und der Statsanwalt kommt , dann wird in die VDE geschaut

    und wenn das dann nicht VDE konform war und Du da für veranrwortlich bist dann

    wird dich der Richter Verurteilen.

    Gruß NetFritz

  • Das hatten wir glaube ich > ein Dutzend Mal besprochen und es ändert sich nichts daran, dass einige dies lediglich als "Vorgabe" sehen. Möglicherweise sehen sie eine rote Ampel ebenfalls lediglich als Vorgabe.

    So mancher sieht die 3,5 Tonnen Gesamtgwicht auch nur als "Vorgabe" an.

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • Die VDE unterscheidet nicht nach Geschäftlich und Privat.

    Der Verband der Elektrotechnik gibt Richtlinen raus und die haben KEINEN Gesetzescharakter. Denen muß ich als Privatmensch nicht folgen.

    Wenn ich durch mein Handeln Anderen schade stehe ich immer in der Bütt, es fragt sich aber immer in wie weit ich es hätte besserwissen müßen. Das deutsche Recht verlangt von keinem jede technische Richtlinie zu kennen, wenn ich als elektrisch Zerifiztierter Mist baue wird das anders bewertet als bei einem Laien.

    Fazit: die VDE-Richtlinien sind nicht relevant solange ich meinen eigenen Kram mache, alles andere ist Halbwissen gepaart mit Rechthaberei.

  • @Mathias-und-Corina,

    steht doch ganz groß auf Deinem Bild:

    Folgende Spezifikationen gelten ...

    Aber es gibt KEIN Gesetz das das vorschreibt.

    Nun ist aber gut ...

    ZULÄSSIG steht da ganz GROSS!!


    sollte nun aber echt reichen !!!

    Von Gesetz schrieb ich nicht!!

  • Die VDE unterscheidet nicht nach Geschäftlich und Privat. Sollte mal was passieren und der Statsanwalt kommt , dann wird in die VDE geschaut und wenn das dann nicht VDE konform war und Du da für veranrwortlich bist dann wird dich der Richter Verurteilen.

    Genau so ist es, wobei wie zutreffend geschrieben wurde niemand die DIN VDE selbst kennen muss. Aber es gibt keinen "Dummheitsbonus" vor Gericht, wie Meganus zutreffend einwarf erwartet die Allgemeinheit vom Fahrzeugführer das er verantwortlich für das Einhalten des zul. Gesamtgewicht ist. Es gibt viele die sich damit aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit nicht beschäftigen. Bei Kontrollen ( insbesonder im Ausland ) oder im Schadensfall kann niemand einen "Dummheitsbonus" erwarten.

    Analog ist es beim Kauf eines Anschlusskabels, wenn man sich auch nur kurz informiert bekommt man mit wie genau die maximale Kabellänge ist. Diese ist nun einmal vom Hersteller des Campingfahrzeugs durch die Bedienungsanleitung vorgegeben, wie von mir geschrieben und somit ist sie verbindlich.

    Einige andere Beiträge sehe ich als sinnfreies Rumgerede an, denn es geht lediglich darum das man sich an die Bedienungsanleitung des Herstellers zu halten hat. Wie bereits mit den 3,5 t Vorgaben "in den Raum geworfen", wo kein Kläger da kein Richter, kann ein Nichteinhalten Folgenlos bleiben. Muß aber nicht !

    Wird ein Schaden durch eine lange Kabeltrommel mit Schukoadaptern verursacht wird der Betreffende sicherlich zu Rechenschaft gezogen. Er kann dann gern dem Richter erzählen das die DIN VDE kein Gesetz ist ..... das eine Privatperson sich nicht daran halten müsse ..... machen könne was er wolle .....usw. spätestens - wenn man dann in einer Zwangsjacke steckt, wäre es ratsam mit dem blöden Gerede auf zu hören.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

    Einmal editiert, zuletzt von UlrichS (10. Oktober 2019 um 19:51)

  • Er kann dann gern dem Richter erzählen das die DIN VDE kein Gesetz ist

    Nicht nur Elektroguro nein auch noch Juraprof. Meine Meinung siehe Hash 27

    Einmal editiert, zuletzt von SH_Knaus (10. Oktober 2019 um 22:04)

  • Moin,

    ich behaupte wenn jede Elektoanlage die nicht irgendwelchen hier genanten Regelwerken entspricht sofort abgeschaltet wird dann wird der Stromverbrauch schlagartig um mindestens um 50% sinken8o

    Wobei sich diverse Regelwerke sogar widersprechen.

    Gibt es eigentlich eine Statistik über Stromunfälle auf SP/CP ?

    Freundlich grüßt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • Ich als Privatmensch muss mich nicht an das VDE Regelwerk halten. Aber der Hersteller entwickelt sein Produkt gegen die Normen um aus der Haftung zu sein. Und dazu gibt es den geflügelten Begriff des "bestimmungsgemäßen Gebrauchs".

    Wie hier schon korrekt angemerkt wurde steht in der BA klipp und klar drin wie du das Produkt des Herstellers verwenden darfst und wie nicht. Hältst du dich da nicht dran befindest du dich nicht mehr im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und kannst im Falle eines eintretenden Schadens haftbar gemacht werden.

    Und so am Rande: Für gewerbliche heißt es ab jetzt auf Baustellen ebenfalls dass nur noch schwere Gummischlauchleitung mit Thermoschutzschalter und isoliertem Griff erlaubt ist. Keine Metalltrommeln mehr und Schutzklasse 2. (DGUV-I 203-005)

    Hatte gestern Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte, das nervt zwar jedes Jahr, aber ist doch ab und an interessant.

    Grüße, Sebbi
    ______________
    Gesendet von meinem myPhone mit TalkABull.

  • Genau so sieht das real aus Sebbi

    Fackel ich mit meiner Elektrik als Privater mein Haus oder Womo

    ab und keine Personen oder Tiere kommen dabei zu schaden ists nur mein Problem.

    Sind da dritte im Spiel siehts schlecht aus, da soll und greift dann unser Recht-Regelwerk.

    Sollte man auch mal den Campingplatzbesitzern erklären.

    Gruß

  • Moin,

    aus diesem Grund gibt es auch im Versicherungs-Deutsch den Begriff: "Vorschriftsmäßig oder Unvorschriftsmäßig" Verstorben...

    Hält man sich an die "Regeln" und es kommt zum Schadensfall: Versicherung bezahlt

    Hält man sich nicht dran: …die goldene A-Karte gezogen …

    Vor 14 Tagen erst wieder in den Niederlanden auf einem Campingplatz gesehen...ein schöner großer Liner, volle Hütte, 10m lang und halb unter dem Wagen liegt hinten die Kabeltrommel mit den offenen, nicht benutzen Schuko-Steckdosen, nach oben im nassen Gras...obendrein noch CEE-Adapter auf Schuko-Kupplung aus Kunststoff (nix Gummi) in der Säule...

    es sah beinahe richtig lustig aus, wenn der Regen auf die restlichen 42m Leitung fiel und augenblicklich den Aggregatzustand von flüssig auf Wasserdampf änderte...

    Ich habe den Fahrer darauf hingewiesen...na ja...versucht...da ich mich "doch lieber um meinen eigenen Kram kümmern solle.." … "er fährt immerhin seit 40 Jahren Wohnmobil...ich wäre wohl neidisch auf Ihn..."

    Ich habe ihm dann noch einen angenehmen Tag und einen noch angenehmeren Tag bei der Einäscherung gewünscht und bin gegangen....

    Manche wollen, oder können es einfach nicht verstehen...oder sind einfach nur Beratungsresistent...


    Gruß,

    Martin

    Yesterday is History - Today is a Gift - Tomorrow is Mystery

  • Das hast Du treffend geschrieben, der letzte Satz passt auf vieles was wir so erlebt haben auf unseren Reisen.

    Ich erinnere mich da an ein Erlebnis nahe dem Genfer See nachdem wir zur "allgemeinen Verkehrskontrolle" von der Autobahn herausgewunken wurden.

    Lediglich Transporter und Campingfahrzeuge wurden einer genauen Kontrolle unterzogen, wobei wir nur kurz überprüft wurden, dann aber auf dem Parkplatz auf die Rückgabe unserer "Papiere" warten mussten. Ein Niederländer kam an und erzähle uns, dass die böse Polizei festgestellt habe, dass sein 3,5 t Wohnmobil mit nur etwas über 4 t wohl nicht ganz zulässig beladen sei. ......

    Eine lange Geschichte, auch er war nicht in der Lage einzusehen, dass er einen Fehler gemacht hat und nun zu Recht über 1.000 Franken zahlen sollte. Zusätzlich natürlich muss er ausladen, so durfte er nicht weiter und suchte nun Kollegen die sein "Gerödel" zumindest ein Stück mitnehmen.

    Auch er war absolut Beratungsresistent.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Back to the topic please.:!:

    Wasserkocher selbst ist defekt :pinch:

    Getestet daheim: evtl. Schalter oder Kabel. Werde zerlegen und berichten. Ein fall für die Repair-Café?

    Ich will trotzdem eine neues Kabel (25m) kaufen. Ich habe gelesen dass der Farbe Orange ist in GB und auch in Italien vorgeschrieben ist.

    Soweit kann das für GB stimmen, Mann sieht nur orange Kabel auf CP mit GB zugelassen Womos und Wohnwagen.

    Simon aus GB