Garantie und Gewährleistung Arbeiten bei andren Händler

  • Hallo,


    wie sieht es aus und was habt Ihr für Erfahrungen mit Ausführung von Garantie und Gewährleitungsarbeiten am Aufbau bei anderen Händler wo Ihr das Fahrzeug nicht gekauft habt.

    Da bei mir ein neu Anschaffung im Haus steht überlege ich ob man auf der Messe ein Fahrzeug kauft ,dies wird aber bestimmt nicht der Händler eventuell bei mir um die Ecke sein.

    Auch bei den jetzigen Angeboten sind die Händler ca. 3-5T€ teurer auch eine Nachverhandlung ist nicht möglich.

    Bei dieser Einsparung komme ich schon ins Grübeln lohnt es sich eine 600-800 km fahrt für Garantieabreiben ,Dichtheitskontrolle??(Händler nicht auf Urlaubsroute!)


    Bitte doch um Erfahrungsberichte von Betroffenen.

    Gruß
    Klaus ;)

  • Ich hatte in dieser Richtung bisher keine Probleme bei meinen beiden Fahrzeugen.

    Beim ersten Fahrzeug hatte der Verkäufer nur Interesse am Verkauf. Bis zur Unterschrift unter den Vertrag war ich der perfekte Kunde, danach war ich nur noch lästig. Reklamationen wurden mit Terminen mit langer Wartezeit bearbeitet. Der Händlerkollege war da freundlicher und entgegenkommender.

    Das zweite Fahrzeug wurde bei einen Händler in 150 Kilometer Entfernung gekauft. Der Händler hatte keine Probleme damit, daß ich meine Reklamationen bei einem näher gelegenen Händler abgewickelt habe. Auch der Hersteller hat sich nicht quer gestellt.

    Man nur mit den Leuten vernünftig reden ohne den großen Hacker heraus hängen zulassen.

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • Hallo,


    Ok,dachte mir das ein Händler wo ich das Fahrzeug nicht gekauft hat bestimmt keine große Interesse an Reklamationsarbeiten im Innenausbau hat z.b. defekten Dämpfer an Schrankklappe klemmender Jalousie oder was so noch im ersten ½ Jahr eventuell anfällt.

    Es ist ja doch was anderes als wenn ich ein PKW (Hersteller egal) im Süden gekauft habe und im Norden zu Garantie Arbeiten bringe.

    Gruß
    Klaus ;)

  • Hallo,

    man muss hier wie üblich unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung:

    Garantie ist eine freiwillige Zusage, die üblicherweise vom Hersteller ausgeht. Der Hersteller legt auch die Bedingungen der Garantie fest. Üblicherweise steht dann zum Beispiel bei einer Dichtigkeitsgarantie in den Bedingungen, dass die regelmäßigen Dichtigkeitsprüfungen bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers zu machen sind. Das kann dann natürlich eine beliebige Vertragswerkstatt sein.

    Gewährleistung ist hingegen ein gesetzlich verbriefter Rechtsanspruch, und der läuft grundsätzlich über den Verkäufer, so steht es im Gesetz. Wenn man also Gewährleistungsarbeiten bei einem anderen Händler machen lassen will, dann müssen beide beteiligten Händler dem zustimmen. Das sollte aber bei seriösen Händlern der gleichen Marke eigentlich kein Problem sein.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Habe die gleichen Erfahrungen wie Meganus gemacht.

    Beim Verkäufer (350 km weg) telefonisch einen super Messepreis rausgehandelt. Neupreis lag unter den Gebrauchtwagenpreisen der Händler und Vermieter vor Ort und im näheren Umfeld.

    Dann immer Dichtheitsprüfungen beim örtlichen Händler durchführen gelassen. Wir hatten allerdings auch keinen einzigen wirklichen Garantiefall, weil das Mobil praktisch perfekt verarbeitet war. Routinierter französischer Großserienhersteller halt. Aber der örtliche Händler hat mir versichert, dass er auch Garantiefälle auf jeden Fall abarbeiten würde, egal ob bei ihm gekauft oder nicht.

    Nur nach 3 Jahren eine undichte Stauraumklappe. Die hat der Händler hier bei uns vor Ort dann sofort und ohne Wartezeit kostenlos 2 mal repariert.

    Beim dritten Mal habe ich dann den hiesigen Dethleffs Händer für 30,- Euro mit der Abdichtung beauftragt. Ergebnis sieht perfekt aus und seit her ist die Klappe dicht und es ist Ruhe. Manchmal kommt es eben auch auf die fachlichen Fähigkeiten an, da nutzt auch die Garantie nichts.

  • Ist ein Dethleffs Globebus T6 GT Black geworden .

    Habe auch beim durch zufall eine Service Station von Dethleffs gefunden,habe schon Rücksprache

    mit der Werkstatt gehalten.

    Keine Problem in und nach der Garantie/Gewährleistungszeit arbeiten auszuführen.

    Hatte mir zu unrecht darüber gedanken gemacht ,Wagen wird am Freitag abgeholt.:klatsch:klatsch:klatsch

    Gruß
    Klaus ;)

  • Hallo Klaus,

    ebenfalls Glückwunsch zum neuen Mobil.

    Die Euphorie bei den Gewährleistungs - Arbeiten in einer Fremdwerkstatt kann ich nicht ganz teilen. Nur der

    Händler bei dem du gekauft, hat die Gewährleistung zu erbringen. Dort sind diese Ansprüche auch rechtlich

    einforderbar.

    Das soll um Gotteswillen nicht heissen, dass die von dir ausgewählte Werkstatt die Arbeiten nicht ausführt.

    Aber diese wird im Umkehrschluss die Freigabe und Bezahlung sich durch den Hersteller im Vorfeld absichern.

    freundliche Grüße Rudi

  • Wenn Du Gewährleistungsarbeiten bei einer anderen Werkstatt machen läßt ist der Verkäufer raus aus der Nummer !

    Es sei der Verkäufer verweist Dich da hin,was Du hinterher auch beweisen kannst.

    Gruss, Dieter

  • Man kann Gewährleitungsarbeiten in jeder Werkstatt vom Hersteller machen lassen. Auch der Verkäufer holt sich das OK vom Hersteller. Nur für Einbauten die der Verkäufer eingebaut hat muss dies selbst erledigen das wird dann keine andere Werkstatt machen höchstens gegen €.

    Gruß
    Klaus ;)

  • Man kann Gewährleitungsarbeiten in jeder Werkstatt vom Hersteller machen lassen.

    Nicht unbedingt. Laut Gesetz ist zunächst der Verkäufer für Gewährleistungsarbeiten zuständig. Nur wenn es diesbezüglich eine Absprache zwischen den beteiligten Werkstätten gibt, können Gewährleistungsarbeiten auch woanders gemacht werden.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Es wurde ja nun schon so oft beschrieben...

    Gewährleistung gibt der verkaufende Händler und nicht der Hersteller. So automatisch ist das keineswegs, das alle Händler eines Hersteller ohne Rückfrage beim verkaufenden Händler Reparaturen ausführen können. Deshalb, besser immer vorher nachfragen.

    Mal ein kleines Beispiel, zu welchen Problemen es dabei kommen kann:


    Der erste Reparaturversuch eines Mangels wurde beim ausliefernden Händler vorgenommen, ohne Erfolg. Der Kunde geht ohne Rücksprache mit dem ausliefernden Händler zu einem anderen Kollegen dieses Hersteller. Der macht einen zweiten Reparaturversuch, ohne große Ambitionen in Bezug auf die Gründlichkeit und deshalb auch wieder ohne Erfolg. Damit gibt es nun schon zwei erfolglose Reparaturversuche und die Wandlung rückt in Aussicht.

    Der zweite erfolglose Reparatur wird bei der Beurteilung des Wandlungsbegehrens dem ausliefernden Händler als erfolgloser Versuch angerechnet, obwohl er selber dabei keine Hand ans Fahrzeug gelegt hat. Ist er aber vorher nicht gefragt worden, ob das Fahrzeug überhaupt zu dem zweiten Händler gehen dürfte, kann er, der ausliefernde Händler, eine Wiederholung des "zweiten" Versuches in seiner Werkstatt verlangen und hat damit eine weitere Chance, die Wandlung zu vermeiden. Der erste "zweite" Reparaturversuch war also in Bezug auf das Wandlungsbegehren sinnlos.

    Deshalb, nochmal, besser ist es immer, vorher beim Auslieferer nachfragen, ob es genehm ist, das man in eine andere Werkstatt geht, auch wenn der Hersteller vielleicht dem zweiten (nicht ausliefernden) Händler gegenüber die Kostenübernahme zugesagt hat. Die Kostenzusage des Hersteller ist kein Nachweis, das alle Rechtsansprüche aus der Gewährleistung gewahrt sind, denn die gilt nur gegenüber dem ausliefernden Händler und deshalb darf er auch bestimmen, wie die Reparaturversuche abzulaufen haben.

    Tom

    Einmal editiert, zuletzt von Nicehome (20. Juni 2019 um 13:11)

  • Aber an eine Absprache sollte es doch nicht scheitern.

    Spreche morgen mal mit dem Verkäufer, die Service Werkstatt hat für eventuelle Gewährleistungs Arbeiten ein Zusage gegeben.

    Gruß
    Klaus ;)

  • Der zweite erfolglose Reparatur wird bei der Beurteilung des Wandlungsbegehrens dem ausliefernden Händler als erfolgloser Versuch angerechnet, obwohl er selber dabei keine Hand ans Fahrzeug gelegt hat. Ist er aber vorher nicht gefragt worden, ob das Fahrzeug überhaupt zu dem zweiten Händler gehen dürfte, kann er, der ausliefernde Händler, eine Wiederholung des "zweiten" Versuches in seiner Werkstatt verlangen und hat damit eine weitere Chance, die Wandlung zu vermeiden. Der erste "zweite" Reparaturversuch war also in Bezug auf das Wandlungsbegehren sinnlos.

    Es kann noch weiter gehen: Werkstatt 2, also die eigentlich nicht Zuständige, hat das Fahrzeug kaputtrepariert, also durch die Reparaturversuche ein größeren Schaden an dem zu reparierenden Teil angerichtet. Jetzt wird Werkstatt 1 wahrscheinlich den Schaden nicht auf ihre Kosten beseitigen. Hierfür ist jetzt wieder Werkstatt 2 zuständig, aber nur für den von ihnen angericheteten Schaden.

    Was nun ???

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Genauso ist es, wenn eine "Gewährleistungsarbeit" in einer anderen Werkstatt gemacht wird, die Gewährleistung verweigern da "Dritte" die KAufsache möglicherweise verändert haben. Nur wenn der Verkäufer sein schriftliches Einverständnis gibt das in seinem Auftrag dort Gewährleistungsarbeiten ausgeführt werden dürfen ist es ok. ( siehe auch § 439 BGB )

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Man kann Gewährleitungsarbeiten in jeder Werkstatt vom Hersteller machen lassen.

    Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung.

    Nochmal.

    Nur der Verkäufer hat das Recht bei Gewährleistungsansprüchen nachzubessern.

    Macht das ein Anderer kann der Verkäufer die Gewährleistung verweigern.

    Aber wie schon gesagt,auf Anordnung des Verkäufers kann es auch ein Anderer machen.

    Vielleicht sollte man das im Kaufvertrag festhalten beim Kauf auf der Messe wo der Verkäufer 600 km weit weg ist.

    Gruss, Dieter