Warnsignal in Rückfahrleuchte rechts abschalten

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Zu der steckerverbindung kann ich leider nur so viel sagen, bei unserem bj 2016 ist dieser B-Säule rechts unter der Verkleidung.

    Über viele Jahre wird das eine oder andere immer beibehalten und eventuell verbessert.

    Die Wohnmobile sind ja in der Regel Transporter Fahrgestelle und die sind nun mal als Basis mit solchen Steckern versehen weil Fiat ja nicht weiß wer was wie aufbaut !

    Als Schnittstelle für den Aufbauer.

    Verfolge mal dein kabelbaum am Fahrgestell von hinten nach vorne... da wo der im Boden der Kabine verschwindet sollte er zu finden sein.

    Keine Ahnung von Nüscht :klatsch

  • Hallo Gerhard,

    P.S: Und die als Billig-Nachrüstmöglichkeit angebotenen "Pieps-Birnen" für die Rückfahrscheinwerfer tragen noch nicht einmal ein Prüfzeichen, sind also schon von Haus aus verboten.

    ... dann hätten ja alle WoMo wo nachträglich LED nachgerüstet wurden keine Zulassung mehr - habe auf den LED´s noch nie ein Prüfzeichen gesehen...

    P.S. ... habe noch keinen TÜV-Prüfer erlebt der sich die Mühe gemacht hat um Prüfzeichen auf vorhandene Beleuchtungsmittel zu überprüfen!

    ... meine "Billig Piepsbirne" wurde vom TÜV für gut befunden - siehe #8

    LG aus Dalsland

    Heinz

  • stell Dir mal vor...laut StVO darfst bzw. sollst Du ausserhalb geschlossener Ortschaften sogar deine Absicht den Vordermann zu überholen, mit der "Lichthupe" ankündigen...

    Man soll nicht ("sollen" heißt unter Juristen "normalerweise müssen"), aber man darf. Das ist völlig richtig und wurde mir schon in den 1980er Jahren in der Fahrschule so beigebracht. Dir etwa nicht?

    na sieh mal einer guck...soviel dann zur Nötigung durch Betätigung der "Lichthupe"...

    Die Nötigung beim Drängler von hinten auf der Autobahn kommt nicht durch die Betätigung der Lichthupe, sondern durch das vorsätzliche zu dichte Auffahren zustande.

    Und was die Lieferwagen der Paketdienste betrifft: Nicht alles, was die machen, ist auch erlaubt. Wenn ich da nur an das Parken in zweiter Reihe denke ...

    Überdies: Andere Länder, andere Sitten. In Großbritannien zum Beispiel sind die Rückfahrpiepser zugelassen, in manch anderen Ländern vermutlich auch. Für die Hersteller ist es wahrscheinlich einfacher, die Teile serienmäßig zu verbauen und sie per Software nur in den Ländern zu aktivieren, in denen sie zugelassen sind.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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  • ... dann hätten ja alle WoMo wo nachträglich LED nachgerüstet wurden keine Zulassung mehr - habe auf den LED´s noch nie ein Prüfzeichen gesehen...

    Das kommt drauf an, in welchen Leuchten die LEDs verbaut wurden:

    Bei der Wohnraumbeleuchtung wird kein Prüfzeichen verlangt, da kannst Du alles gegen LED austauschen, was Du willst.

    Auch die "Vorzeltleuchte" über der Aufbautür darf umgerüstet werden, denn die darf ja während der Fahrt nicht benutzt werden.

    Aber bei der "Fahrbeleuchtung", also Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker, etc., selbst bei der Kennzeichenbeleuchtung, da dürfen nur Leuchtmittel mit Prüfzeichen verwendet werden. Wenn man da etwas auf LED umrüsten will, muss man die komplette Leuchte austauschen. (Und die neue LED-Leuchte muss selbstverständlich ein Prüfzeichen tragen.) Wer in solchen Leuchten Leuchtmittel ohne Prüfzeichen einsetzt, riskiert tatsächlich die Betriebserlaubnis.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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  • Die haben doch den Warnblinker an, dann darf man doch überall parken. Oder?

    In solchen Fällen spreche ich gerne vom "Vorsatzblinker"!^^ Der bedeutet: "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf. Aber ich tue es trotzdem, und zwar mit Vorsatz."

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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  • @Gerhard

    "Auch die "Vorzeltleuchte" über der Aufbautür darf umgerüstet werden, denn die darf ja während der Fahrt nicht benutzt werden."

    Ist so nicht ganz richtig, da sich die Vorzeltleuchte (in der Regel) außen am Fahrzeug befindet muss zumindest die Leuchtscheibe ein Prüfzeichen haben.

  • Hallo Gemeinde,

    ich hab mir eine Rückfahr-Warn-Hupe eingebaut und diese hinten an die rechte (und einzige) Rückfahrleuchte angeschlossen. Leider ist das Ding so laut, daß ich sie abschaltbar machen muß (weckt im zweifel den ganzen CP).

    Tja und ich hätte gerne einen Rückfahrpiepser,

    kann ihn aber nicht einsetzen, weil mein WOMO hinten eine LED Beleuchtung hat.

    Hatte ich früher in allen unseren Fahrzeugen, fand ich prima als zusätzliche

    Erhöhung der Aufmerksamkeit für die Fußgänger neben oder hinter dem Fahrzeug.

    War ein ganz einfaches Birnchen statt dem serienmäßigen Rückfahrbirnchen.

    Schalter, Relaisbasteleien usw. kann ich nicht und will ich nicht.

    MfG
    Peter

    Ich bin nicht neugierig,

    ich will bloß immer alles wissen. :wink

    Einmal editiert, zuletzt von womopeter49 (18. Februar 2019 um 06:15)

  • Eine Nachrüstung geht trotzdem, auch die led Beleuchtung bekommt , Spannung nach hinten bei eingelegtem Rückwärtsgang.

    Es wird sich im Heckberreich eine Verteilung befinden.

    Keine Ahnung von Nüscht :klatsch

  • Ist so nicht ganz richtig, da sich die Vorzeltleuchte (in der Regel) außen am Fahrzeug befindet muss zumindest die Leuchtscheibe ein Prüfzeichen haben.

    Ich habe noch nie an einer "Vorzeltleuchte" ein Prüfzeichen gesehen. (Gestern an meinem Womo kontrolliert, da ist auch keins dran.) Spielt aber hier für das Thema auch keine Rolle:

    Rückfahrpiepser, egal ob als "Piepsbirne" oder als separates Gerät, sind in Deutschland auf öffentlichen Straßen illegal.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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  • Eine Nachrüstung geht trotzdem, auch die led Beleuchtung bekommt , Spannung nach hinten bei eingelegtem Rückwärtsgang.

    Es wird sich im Heckberreich eine Verteilung befinden.

    Danke für Deinen Hinweis,

    Leider läßt sich dort dieses besagte Birnchen nicht einschrauben.

    Man kann ja dieses Birnchen nur gegen das normale Rücklichtbirnchen austauschen

    und solche Gewinde gibt es da nicht mehr.

    MfG
    Peter

    Ich bin nicht neugierig,

    ich will bloß immer alles wissen. :wink

  • Hallo zusammen,

    ich gönn Euch ja Eure Sirenen, aber wenn ich nachts durch so etwas geweckt werde auf dem Stellplatz,könnte es passieren das sofortiger Ausbau erfolgt.;):evil:

    Uns ist in das WHV auf der Schleuseninsel passiert, nachts um 0:45 kam ein Niederländisches Womo mit Piepser. Nachdem er gefühlt 15 min. versucht hat immer wieder auf Keile zu fahren,bin ich dann raus und habe ihn höflich gebeten den Piepser auszubauen oder so stehen zu bleiben. Er ist stehen geblieben ,hat sich entschuldigt und morgens den Pieper ausgebaut.

    Er hat sich vermutlich übermüdet , darüber andere zu stören gar keine Gedanken gemacht.

  • Hallo Jörg,

    das war nicht gegen dich gerichtet. Ich denke so klever sollte man schon sein um seine Mitmenschen nicht zu wecken.

    Bei uns haben der Papier und Braune Tonne Müllwagen solche Pieper, der normale hat keine,warum auch immer.

    Gruß Bernd