Hallo liebe Forummitglieder,
endlich ist es geschafft, "das beschriebene Fahrzeug" ist ein Oldtimer im Sinne des §23 StVZO.
Jetzt geht es auf die Suche nach einer Versicherung für unser "Schätzchen".
Und dann wird das Saisonkennzeichen geändert auf 12/12 Monate mit "H"-Kennung.
Ich kann Euch nur ermutigen die Oldtimerbegutachtung nach 30 Jahren durchführen zu lassen,
die Vorteile wie geringere Strassensteuer (192 Euro/Jahr) sowie die freie Fahrt in Umweltzonen
sowie in die Innenstädte werden wir ab sofort geniessen.
"Bei Neuausstellung des Zulassungsbescheinigung durch die zuständige Zulassungsbehörde kann dem Fahrzeug die
Emissionsschlüsselnummer 0098 (Oldtimer) in Pos. 1.1 zugeteilt werden"
...das klingt ja sooooooooo gut!
Grüße
Michael