Hauptuntersuchung LKW über 3,5t

  • Hallo im Forum!

    Unser Womo mit Erstzulassung 04/2012 über 3,5t muß ja nach 6 Jahren (72 Monaten) jedes Jahr zur Hauptuntersuchung.
    Ist es noch so, daß wenn ich einen Monat vorher zur Hauptuntersuchung fahre (also jetzt im März), den Stempel für 2 Jahre bekomme?
    Oder wurde das mittlerweile vom Gesetzgeber geändert?

    Gruß Rolf

  • Hallo Rolf, keine Chance, es gilt immer der Monat der Erstzulassung. Bei Überziehung für das Maß der Ordnungswidrigkeit. Bei Vorziehen auf Monat 03 gilt trotzdem auf der Plakette Monat 04. Gruß Jürgen

  • Hallo Rolf,
    das kannst Du vergessen. Du bekommst, wenn Du jetzt im März zur HU fährst, auch nur 12 Monate, bzw. mit Glück ( kommt wohl auf den Prüfer an ) bis 4/19, also 13 Monate.
    Das ist vor ein paar Jahren geändert worden.
    Ich hatte das Glück, da ich ( besser gesagt das Mobil :D ) mit 5 Jahren zur HU gefahren bin und zu diesem Zeitpunkt noch <3,5 t hatte, HU bis 2019 bekommen. Danach hatte ich aufgelastet. Da das Mbil zu diesem Zeitpunkt noch keine 6 Jahre war, hatte ich den Termin behalten.
    Wenn Du letztes Jahr im April hingefahren wärst, hättest Du noch 2 Jahre bekommen; lohnt sich blos nicht, da Du danndie Gebühr bis 2019 letztes Jahr bezahlt hättest und nicht erst dieses Jahr.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Kann man die 1-Jahr-Frist ungestraft auch um 2 Monate überziehen wie bei der üblichen 2-Jahr-Frist?
    Das würde bedeuten, man muss nur alle 14 Monate zur HU. Gruß HaWe

    Gruß HaWe (Hans)

  • Kann man die 1-Jahr-Frist ungestraft auch um 2 Monate überziehen wie bei der üblichen 2-Jahr-Frist?
    Das würde bedeuten, man muss nur alle 14 Monate zur HU. Gruß HaWe


    Ja. Da bist Du nicht der Einzige, der das so macht. Nur daran denken, dass man den letztmöglichen Termin nicht gerade während der Urlaubsfahrt hat.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Mein freundlicher Abnehmer hat mich noch gefragt, warum ich schon im Herbst komme (ich wollte die Fuhre nicht im Februar zur Prüfung fahren). Die 2 Jahre würde ich auch noch im Januar bekommen. (Bj auch 2012)

    Gruß
    slomo

  • Zitat

    ungestraft auch um 2 Monate überziehen

    muss man für die zwei Monate, nicht auch Anteilig extra bezahlen ?!

  • mache das von Beginn an so :

    EZ 3/13 TÜV 5/15 TÜV 7/17 wird dann TÜV 9/19 also insgesamt wenigsten 6 Monate herausgeschunden nächstes Jahr bei Ablauf der 6 Jahresfrist

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • Moin,Moin,

    wann ist das denn geändert worden? Ich habe es so gemacht wie Rolls in dem Ausgangsthread und die Plakette für 2 Jahre bekommen. Einen Monat vor Zulassungsmonat zum TÜV gefahren.

    Gruß vom Nordlicht Rainer