Rote Warnlampe ...Defekt an der Einspritzanlage

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Moin an alle da draußen,

    habe unsere Concorde letzten Montag zum KFZ- Meister des Anwalts von Herrn P. gebracht. War etwas schwierig, da die Servolenkung nicht mehr funktioniert...

    Am Samstag hat sich dann dieser KFZ- Meister zusammen mit dem Anwalt die Bastelei von diesem Wahnsinnigen angesehen. Mit dem Ergebnis, dass jetzt der Anwalt seinem Mandanten raten will, die Rechnung zu stornieren und auf alle Ansprüche, die er glaubt an uns zu haben, zu verzichten. Bin auf die Reaktion gespannt.

    Den Herrn P. wegen oder auf irgendetwas zu verklagen, macht keinen Sinn, da er den letzten Offenbahrungseid (heißt jetzt wohl eidesstattliche Versicherung oder Vermögensauskunft...) im Juli geleistet hat.

    Wir würden nur wie es so schön heißt; gutes Geld schlechtem Geld hinterher werfen.

    Sobald wir das "Beweismittel" veräußern dürfen, kommt das Womo weg.

    Schöne Woche euch und liebe Grüße aus Staufenberg vom

    Gernot

  • PS: sorry, wenn euch die Geschichte schon lange nicht mehr interessiert oder langweilt, aber ich benutze das hier geschriebene auch als so eine Art Tagebuch, wenn es doch noch vor Gericht gehen sollte...

    Oh, ich lese mit. Und ich bin mir sicher dass das auch noch so manch anderer tut.

    Hoffe du kommst da noch mit blauen Augen davon, drücke dir jedenfalls die Daumen

    Grüße, Sebbi
    ______________
    Gesendet von meinem myPhone mit TalkABull.

  • Wenn der eigene Rechtsanwalt das schon sagt, oh mann...

    Ich hatte übrigens nicht gemeint, ihn zu verklagen, das hattest du schon mal erläutert, dass da nichts zu holen ist. Ich hatte gemeint, wegen Unterschlagung Strafanzeige machen. Er hat dir ja den Motor unterschlagen, das heisst ohne deine Zustimmung weiter verkauft.

  • Hoi zäme (schweizerische Begrüßung),

    habe gerade mit dem gegnerischen Anwalt telefoniert. Er sieht tatsächlich jetzt ein, dass Herr P. totalen Murks (Originalton Anwalt) fabriziert hat und will Herrn P. dazu bewegen die Rechnung zu stornieren (o.k. wußte ich ja schon...). Jetzt soll allerdings noch ein Gutachter (solange uns das nichts kostet...) bestätigen, dass P. unser Womo kaputtrepariert hat. Dieser Gutachter will wohl auch kein Geld dafür...

    Dann will Herr Dr. Anwalt ein Schreiben aufsetzen, dass wir alle auf gegenseitige Ansprüche verzichten. Ist schon ein Schätzchen, dieser Anwalt. Ich habe ihm versucht klarzumachen, dass wir nur verzichten, weil bei P. sowiso nichts zu holen ist.

    Und das mit dem Anzeigen wegen unerlaubtem Motorverkauf bringt leider auch nichts, da hier Aussage gegen Aussage steht (der Wahnsinnige sagt, dass er die Erlaubnis hatte, den Motor zu verkaufen). Wobei eigentlich jedem klar sein dürfte, dass man keine ausgebauten Teile wegwirft oder verkauft, bevor man mit der (erfolgreichen) Reparatur fertig ist. Andererseits war er ja derMeinung, dass er fertig ist...

    Der Anwalt ist guter Hoffnung, dass es diese Woche noch eine "Lösung" gibt.

    Nach 8 Monaten Psychoterror (denn das war es!). Und ein kaputtes, ehemals Traum- und jetzt Alptraum- Wohnmobil haben wir dann immer noch...

    Laßt`s euch gut gehen und liebe Grüße aus Staufenberg vom

    Gernot

  • mir ist aber beim Betrachten der Fotos Grad das Grauen gekommen.

    Mir auch ...


    Der ausgebaute Motor war Dein EIgentum, er muss beweisen das Du ihm den "überlassen" hast, nicht Du. Bei dem Sachverhalt wird er sich dabei nur lächerlich machen.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • hallo gernot ,

    der gegnerische Anwalt arbeitet tatsächlich für den wahnsinnigen. ich habe alles durchgelesen und das er dann dazu rät mit einer Unterzeichnung einer beiderseitigen verzichtserklärung hast du deswegen immer noch den kürzeren gezogen.

    dein womo ist kaputt und der schaden würde jetzt mehr als 5000 euro kosten um ihn zu beheben. dein Motor ist weg. angeblich für 5 euro verkauft !!!! die Motoren kosten einiges mehr. das weiss hier jeder.

    den schaden hast leider nur du.eine andere ESP hätte es auch getan.die Motoren sind im übrigen ziemlich gleich. nur die Verdichtung ist 1:19 und 1.18,5 . kann man vernachlässigen.macht auch nichts. die Einspritzdüsen haben dengleichen öffnungsdruck.

    eigentlich müsste der meisterschrauber alles zurückbauen wie es war. ohne wenn und aber.

    aber , du schreibst es schon, da gibt's keine hebel anzusetzen weil nichts ist.

    die beiderseitige verzichtserklärung sollte beinhalten das du für den Motor 1000 euro erhälst. er kann es ja abstottern.wichtig ist noch ob alle anderen motorenteile noch da sind !

    und ich habe glaube irgendwo gelesen der Anwalt arbeitet für den umsonst !!!! toller Anwalt , dann lässt du aber den Wortlaut der verzischtserklärung prüfen.

    grüsse

    franz

  • Franz offenbar hast Du den TE nicht verstanden.

    Der Werkstatmeister hat bereits einen Offenbarungseid geleistet, das macht man nur wenn man viele Schulden hat.

    Der Anwalt ist sicherlich der Insolvenzanwalt des Werkstattmeisters und erhält sein Geld aus der Staatskasse, wenn aus der Insolvenzmasse nicht geug zu holen ist. Da er die Insolvenz des Werkstattmeisters bearbeitet, das ist so ( siehe Insolvenzverwalter.

    Ich war vor ca. 10 Jahren in der gleichen Situation die mir zig Tausend Euro gekostet hat. Der Insolvenzverwalter ( Anwalt ) kann zwar offen sagen, wie er das sieht aber nicht so ohne weiteres auf Ansprüche seines Mandanten verzichten, wenn dieser sagt, das er diese Ansprüche hat und das der Sachverhalt anders sei.

    Schlimmstenfalls muss der TE das im Rechtsstreit klären und auch wenn er den Rechtsstreit gewinnt darf er seinen Anwalt und die Gerichtskosten bezahlen, da vom "Pleitemeister" nicht zu holen ist, war bei mir auch so. Geht aber manchmal nicht anders, wenn der TE also einvernehmlich ein gegenseitigen Verzicht rechtsverbindlich hinbekommt ist trotz des Schadens an seinem Wohnmobil ( das sozusagen jetzt nach der "Reparatur" Wertlos ist ) noch die beste Lösung für den TE.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • @ Gernot ( TE )

    Nur für den Fall, das Du den vorherigen Beitrag so verstehst, das Du alles richtig gemacht hast, dann hast Du den Beitrag mißverstanden.

    Obwohl ich Dich rein Menschlich absolut verstehe, hast Du Dich juristisch in eine Vertrackte Situation gebracht. Den letzlich wenn ich Dich richtig verstandne habe, hast Du ihm Dein Wohnmobil entwendet also seinen Besitz weggenommen. Zwar bis Du Eigentümer aber das ändert nichts daran. Zusätzlich hast Du bewiesen, das die Werkstatt Dir Dein Wohnmobil repariert hast, da Du ja ein Fahrfertiges Wohnmobil "geklaut" hast und gleichzeitig den Werkstattvertrag fristlos gekündigt, denn er kann ja jetzt nicht mehr schrauben also z.B. Mängel beheben.

    Wenn er nun, was er ja kann, Rechtsbeihilfe beantragt, wird er die kriegen und kann Dich auf Kosten des Staates verklagen. Es beginnt vor dem LG und Endet vor dem OLG, egal ob er gewinnt oder verliert, Du zahlst mind. 10 tsd Euro für Deinen Anwalt und die Gerichtskosten. Was das Gericht entscheiden wird, ist fraglich. Immerhin war er am Schrauben udn hat das Recht vorhandene "Provesorien" zu beseitigen. Immerhin hast Du ja den Motor angeschleppt und ihn beauftragt ihn einzubauen.

    Also ganz so einfach ist das ganze nicht, auch die "Entführung" Deines Wohnmobil, er ist wie ein Mieter gestellt dem Du Dein Wohnmobil unbefristet überlassen hast und nun einfach das Wohnmobil "geklaut" hast. Du bist zwar der Eigentümer aber warst zu diesem Zeitpunkt nicht der Besitzer, der auch ein Pfandrecht am Wohnmobil hatte.

    Ich hoffe es geht für Dich gut aus, aber die Rechtliche Bewertung ist keineswegs so günstig für Dich.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Moin Ulrich ,

    ich denke mit der Rechtsbratung liegst du falsch.

    Nur weil man einer Werkstatt ein Fahrzeug zur Reparatur überläßt erlangt sie noch kein Besitzrecht.

    Auch ein Pfandrecht gibt es für Werkstätten nicht, es sei denn ein Gerichtsvollzieher pfändet.

    Die Sitte ein Fahrzeug erst nach Zahlung der Reparaturrechnung herauszugeben hat vor Gericht keinen Bestand (leider).

    Freundlich grüßt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • Rechtsberatung um Gottes willen, habe nur meine Meinung geschrieben !

    Es wurde ein Auftrag u.a. zum Austausch des Motors an die Werkstatt gegeben und das Fahrzeug stand der Werkstatt für die vereinbarten Arbeiten zur Verfügung. Der TE hat nach eigenen Angaben das Fahrzeug "entführt", also ohne Absprache der Werkstatt entzogen und damit die Arbeiten beendet.

    Für mich ist das erst einmal eine fristlose Kündigung durch schlüssiges Verhalten, sowie eine Abnahme der Arbeit.

    Besitzer ist immer derjenige der etwas besitzt. Die Werkstatt hat ein Besitzrecht und eine Besitzpflicht bis zum Zeitpunkt der "Wegnahme", auf einen Rechtsgrund kommt es nicht an.

    Ein Eigentümer muss grundsätzlich die Sache vom Besitzer verlangen, notfalls durch Polizei oder Gericht durchsetzen, einfach wegnehmen ist meines Wissens nicht zulässig.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • hallo,

    ich hab das schon richtig verstanden. keine sorge.

    und deshalb gehe ich nicht davon aus das dieser Anwalt auch der Anwalt im inso verfahren ist. soweit eines anhängig ist.

    siehe auch was Bernd geschrieben hat. anders wäre es in Spanien. da bekommst du deinen wagen erst wenn du ihn bezahlt hast. also die Reparatur. das ist aber hier nicht so.

    und wenn man alles so durchliest so darf man es so verstehen das eigentlich der schrauber schon Zeiten zur nachbesserung hatte.klar hat er den Motor nur einbauen sollen aber mal ehrlich , der verfasser kann froh sein das der den Motor nicht besorgt hat. der würde einen schrottmotor einbauen und dann wieder ausbauen weil er überholt werden muss.

    natürlich kann der schrauber klagen. aber ganz so wie du , Ulrich, es schreibst ist es nicht.nicht ganz. er wird gerichtskostenbeihilfe beantragen und eventuell bekommen.das gericht prüft das auch. dann wird das gericht hergehen und einen Gutachter daran setzen.das gericht ist nicht dafür da selbst einzuschätzen ob was passt oder nicht.und natürlich muss der schrauber beweisen das er sauber und gut arbeitete.er will sein Geld haben. und wenn wir alle als laien sehen was auf den Bildern ist wird ein vereidigter sachverständige keinesfalls schreiben das wäre in Ordnung. das urteil wird wohl dann eher so lauten das gernot recht bekommt aber auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt.die dürften nicht allzu hoch ausfallen und hat dann gegen den schrauber eine forderung.

    sollte der schrauber ein inso verfahren bereits anhängig haben so ist das jetzt eine neue Sache und wenn er jedes jahr mit einen einfachen schreiben seine forderung anmahnt zur zahlung tritt auch keine Verjährung ein.den titel über diese forderung bekommt er. und nachdem der schrauber seine inso zeit vorbei hat kann gernot ordentlich vollstrecken und wird sein Geld bekommen. ich denke mal nicht das der schrauber wegen vielleicht 1500 euro kosten von gernots Anwalt ( nur geschätzt kann mehr oder weniger sein ) nochmal 7 jahre das auf sich nimmt.

    warum wird das so sein ? ganz einfach. nachdem der vereidigte sachverständige sein gutachten das niederschmetternd für den schrauber ist vorgelegt hat wird es mit Sicherheit kein weiteres verfahren vor einer höheren Instanz geben. das gericht wird bei der Prüfung zum weiteren verfahren mit Sicherheit alles einbeziehen , und das muss es auch , und kein weiteres verfahren zulassen.

    und ausserdem gehe ich davon aus das dieser schrauber bereits mehrmals vor gericht wegen seiner Arbeitsleistung stand.

    und gernot ich glaube du kannst ort und fast vollständigen namen hier ruhig posten. ich werde mit Sicherheit nicht hingehen ausser mir anzusehen was das für ein vollpfosten ist.meister ist der keiner.ich glaube eher der hat einen konzessionsträger.sowas macht kein meister weil ein meister weiss wenn er mist baut muss er die arbeit zwei und in diesen fall sogar drei oder viermal machen.

    und , andere Mitglieder hier werden davor geschützt in so einen Werkstatt zu gehen.

    grüsse

    franz

  • es scheint so, dass bei dem Typen jetzt und auch in Zukunft sicher nichts zu holen ist.

    ich glaube auch nicht, dass er schon im Insolvenz ist. Weil dann müsste er den Betrieb einstellen. eine eidesstattliche Versicherung bedeutet erst mal nur, dass er in dem Moment der eidesstattlichen Versicherung nichts hat.

    ich weiß auch nicht, ob ich mich auf eine gegenseitige Verzichtserklärung einlassen würde. Weil, wenn er sein Geld haben will, muss er es im Endeeffekt einklagen, und das schafft er nicht. mindestens würde ich es auch vom eigenen Anwalt überprüfen lassen. Das kostet nicht viel mehr als jetzt schon.

    ich würde den Schaden vielleicht noch von eigenen Gutachter beurteilen lassen, auch das wird nicht mehr so viel kosten. Dann weg mit der Kiste. Und dann noch eine Gegenrechnung an den netten Herrn machen, Dies bis zum Vollstreckungsbescheid durchziehen, das kann man mit wenig Geld selbst machen. Und dann jedes Jahr mal den Gerichtsvollzieher hinschicken. Auch wenn nichts zu holen ist. Da gibt’s noch ein paar kleine Tricks, wie man trotzdem schnell an sein Geld kommt.

    aber das unter der Voraussetzung, dass er nicht insolvent ist, aber das kann man glaube ich beim Amtsgericht einsehen.

  • so ist das jetzt eine neue Sache und wenn er jedes jahr mit einen einfachen schreiben seine forderung anmahnt zur zahlung tritt auch keine Verjährung ein.den titel über diese forderung bekommt er. und nachdem der schrauber seine inso zeit vorbei hat kann gernot ordentlich vollstrecken und wird sein Geld bekommen.

    Natürlich tritt Verjährung ein, egal ob man schreibt oder nicht. Wenn er eine Privatinsolvenz macht ist er danach Schuldenfrei.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • hallo Ulrich ,

    da hast du mich missverstanden. ich gehe oder ging davon aus das der kerl schon ein inso verfahren am laufen hat.dann wäre deine forderung , würde ohnehin erst im nächsten jahr anfallen wegen zeit usw , eine neue forderung sein die in diesen inso verfahren nichts zu suchen hat.also würde er die nicht bezahlen so könntest du dann auch einen inso antrag stellen.

    das meinte ich. ich denke dann das er das nicht mehr macht und die forderung begleichen wird.schliesslich muss er ja auch gebühren für die inso Sache laut gegooglet bezahlen.und die sind auch nicht ganz ohne.

    habe das mal kopiert :

    Gesamtkosten Insolvenzverfahren 2 Beispiele

    1. Wir gehen davon aus, dass der Insolvenzschuldner 10 Gläubiger hat und eine Insolvenzmasse von insgesamt 10.000,00€ erzielt wurde. Unter diesen Voraussetzungen fallen für das Insolvenzgericht und für den Insolvenzverwalter Kosten von ca. 4900,00€ an. 2. Der Insolvenzschuldner hat 15 Gläubiger und es ist keine Insolvenzmasse vorhanden. Unter diesen Voraussetzungen fallen für das Insolvenzgericht und für den Insolvenzverwalter Kosten von ca. 2050,00€ an.

    also zahlen müsste er . so oder so. und da wäre deine forderung bequemer da diese mit Sicherheit nicht 6 oder 7 jahre dauern würde.

    deshalb.

    wenn er noch keines anhängig hat dann ist es schei........


    . regelrecht

    das meinte ich.

    vielleicht gibt's ja doch noch eine Einigung die einigermassen passt.wegen des Motors steht aussage gegen aussage.aber selbst die 5 euro lassen schon erkennen das du im recht bist und die Schenkung wohl nicht so stimmen kann.

    selbst als schrott! bringt dieser Motor noch 100 oder 200 euro.

    grüsse

    franz

  • und die forderung begleichen wird.schliesslich muss er ja auch gebühren für die inso Sache laut gegooglet bezahlen

    Ich denke mal, einer von uns beiden ist ein Träumer.

    Ich habe hier einen ganzen Ordner voller verstreckbarer Titel, hat mich aber alles nur viel Geld gekostet. Die beste für mich gelaufene Insolvenz hat 3,60 € pro 100 € Anspruch gebracht, wobei alleien die Anwalts und Vollstreckungskosten die ich zusätzlich zu der Schuldsumme bezahlt habe wesentlich höher war.

    Wenn hohe Schulden bestehen "erkrankt" der Schulder häufig oder entzieht sich sonstwie den Pflichten zu bezahlen.

    Übrigens hat der TE mit keinem Wort erwähnt das bereits eine Privatinsolvenz bzw. Insolvenz läuft.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Hallo ihr da draußen,


    seit Dienstag habe ich nichts mehr vom Anwalt, Gutachter o.ä. gehört... werde Montag nachfragen...

    ich hatte am 20.09 über http://www.vollstreckungsportal.de einen Ausduck bekommen (man muß sich da anmelden und der Ausdruck kostet 5,-- Euro)

    dort findet man dann Schuldner / Anordnung / Gerichtsvollzieher

    Schuldner ist klar (Herr P.)

    unter Anordnung steht Aktenzeichen und Datum (einmal vom 08.03.16, dann vom 13.06.16, dann vom 31.10.16 und vom 31.07.18) und Grund...

    der Grund ist immer derselbe: Gläuberbefriedigung ausgeschlossen!!! (Die Ausrufezeichen stehn da natürlich nicht) Ob jemals ein Insolvenzverfahren stattgefunden hat weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist bei ihm nichts zu holen.

    Wir haben das Womo "damals" zu einer Probefahrt mitgenommen, nachdem Herr P. gesagt hat, dass alles fertig ist und nur noch ein paar Schrauben nachgezogen werden müssen (natürlich sagt er jetzt, dass er noch nicht fertig war...). Diese Probefahrt ging zum TÜV, wo man (wie schonmal geschrieben) sowas noch nie gesehen hat und von "Rückbau" sprach. Daraufhin haben wir das Womo nicht wieder in die Werkstatt zurück gebracht.

    Mir war und ist klar, dass auch die Möglichkeit bestand und besteht, dass wir aufgefordert werden könnten, das Womo wieder hinzubringen... wg. "Nachbesserung".

    Daher warte ich ja, bis der KFZ- Meister vom Anwalt und jetzt noch der Gutachter bestätigen, dass es keinen Sinn macht, diesen Wahnsinnigen nochmal an das Womo zu lassen. Der KFZ- Meister hat´s ja schon bestätigt.

    Anfang der Woche weiß ich hoffentlich mehr.

    PS: Jetzt wo ihr`s (Franz) sagt (schreibt) auf seiner Rechnung steht nichts von KFZ- Meister... jetzt erinnere ich mich auch, dass er bei dem vielen Geblubber, der Selbstbeweihräucherung und dem Schimpfen auf alle Anderen... alle Anderen können nix usw. mal was von "Autoelektriker" und "selbst beigebracht" erzählt hat. Da er aber ständig am erzählen war, habe ich nicht richtig zugehört und war sowiso der Meinung, dass man nur als KFZ- Meister eine Werkstatt selbstständig führen darf. Der Wahnsinnige ist Bj. 1950... vielleicht gab es in den 70ern (denke da hat er begonnen) andere Möglichkeiten...

    Bis dann

    :wink Gernot

    2 Mal editiert, zuletzt von Gernot (11. November 2018 um 16:15)

  • Hallo und guten Abend,

    am Montag hat sich der Gutachter das Womo angeguckt und am Dinstag hat mir der Anwalt das Ergebnis mitgeteilt... ratet mal...

    Auch der Gutachter sagt, dass der Wahnsinnige da einiges falsch gemacht hat um es mal freundlich zu sagen. Am Mittwoch hat uns dann der Anwalt einen Vereinbarungsentwurf zugeschickt, in welchem steht, dass alle gegenseitigen Ansprüche nichtig sind (etwas ausführlicher natürlich). Achso... vorher hat der Anwalt seinem Mandanten (dem Wahnsinnigen) noch angeraten, von seinen Ansprüchen (Rechnung) Abstand zu nehmen (endlich). Herr P. (der Wahnsinnige) ist allerdings immer noch der Meinung, dass wir ihm das Womo zu früh weggenommen haben und er ansonsten alles wunderbar in Ordnung hätte bringen können. Er glaubt tatsächlich immer noch, dass er`s drauf hat. Er hat uns sogar vor kurzem noch eine Mahnung geschickt, in der er darauf hingewiesen hat, dass er ja die Möglichkeit zur 3-maligen Nachbesserung bekommen müsse, wenn dies überhaupt nötig wäre...

    O.K. jetzt wurde von genug Seiten bewiesen, dass es keinen Sinn machen würde dem Wahnsinnigen noch `ne Chance zu geben. Hat lange genug gedauert.

    Es ist schon schlimm genug, dass wir jetzt eine Erklärung unterschreiben, dass wir auf alle Ansprüche verzichten, allerdings haben wir keine andere Möglichkeit, da Herr P. ansonsten in der Lage ist, weiterhin auf seiner Rechnung zu bestehen, wir dann einen Anwalt und einen Gutachter einschalten müßten und bei allem in Vorleistung (bezahlen) gehen müßten. Wir würden dann zwar irgendwann auch vor Gericht gewinnen aber was hätten wir davon? Da der Wahnsinnige kein Geld hat, bleiben wir auf unseren (zusätzlichen) Kosten sitzen und leider gibt es in diesem Fall auch keine ersatzweise Gefängnisstrafe.

    Also... Schluß, aus, fertig... wir werden unterschreiben (muß allerdings noch ein paar nicht hinnehmbare Sätze aus der Vereinbarung streichen) und haben dann endlich unsere Ruhe.

    Grüße aus Staufenberg und gute Nacht

    Gernot

  • da bin ich wieder... Hallo

    Nur mal so aus Spaß meine vorläufige (monetäre) End (Ab-) Rechnung:

    Traummobil Concorde 620XT, EZ. 10-1995 im Oktober 2013 für 12.500,- Euro gekauft. Dann bis Ende letzten Jahres an Reparaturen, Inspektionen, TÜV, Reifen, Rückfahrkamera, Hinterachse usw. in "normalen" Werkstätten ca. 14.000,--Euro bezahlt und jetzt nochmal an Ersatzteilen und Vorschuß an den Wahnsinnigen ca. 2.200,--Euro...

    Macht zusammen ca. 28.700,-- Euro.

    Aktueller Wert: ??? letztes (Händler-) Angebot waren 1.750,--Euro

    Dann hat uns das Wohnmobil in 5 Jahren (und seit 25.12.2017 gebrauchsunfähig) ca. 26.950,-- Euro gekostet... da muß `ne alte Oma lange für stricken...

    Das mir jetzt keiner kommt mit: Mein Womo hat (neu) vor 5 Jahren 200.000,-- Euro gekostet. Jetzt bekomme ich auch nur noch 170.000...

    Das ist eine andere Liga.

    laßt`s euch gutgehen und liebe Grüße aus Staufenberg vom

    Gernot