Garantieproblem

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,
    ich komme gleich mal zur Sache:
    Im Oktober tat sich bei meinem Kühlschrank (Kompressor) nichts mehr, außer dass die Innenbeleuchtung funktioniert.
    Sicherungen am EBL habe ich überprüft. Weiteres habe ich unterlassen, da das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt knapp 1,5 Jahre alt war - also Garantiefall.
    Händler in Kenntnis gesetzt, der mir mitteilte, dass sich Adria als Aufbauhersteller für die Garantie eingebauter Geräte (wie Kühlschrank, Heizung usw.) für nicht zuständig erklärte.
    Dafür seien die Hersteller der Geräte (hier Kühlschrank :Indel-Webasto) zuständig. Händler fragt also dort nach und bekommt die Adresse eines Autoelektrik-Betriebes, der er mir mitteilt, dass er das Gerät schon reparieren kann, aber Indel-Webasto die Reparatur nur dann bezahlen will, wenn ich als Kunde eine Rechnung mit Kaufdatum des Kühlschrankes vorlegen könne. Ich habe aber eine solche Rechnung nicht, was ja wohl auch nicht üblich ist - man bezahlt ja das ganze Auto mit den Einbauten und nicht eine Summe von Einzelteilen.
    Der Händler hat versprochen noch mal bei Adria vorzusprechen. Wenn das nichts ergibt, bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt. Das Ganze zieht sich nun schon seit Mitte Oktober hin. Ich möchte schon gerne im März zum Saisonbeginn einen funktionierenden Kühlschrank haben.
    Macht es Sinn das Gerät in der Autoelektrikfirma auf eigene Kosten reparieren zu lassen und dann die Kosten von wem auch immer einzufordern. Oder sollte ich erst mal abwarten?
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Garantiefällen? Außerden höre ich von allen angesprochenen Seiten, dass diese Kühlschränke eigentlich nie kaputt gehen, man hätte noch nie davon jemals gehört.
    Vielleicht haben die ja Recht und ich bin nur zu blöd und es gibt außer dem Thermostatdrehknopf noch einen versteckten Schalter oder eine spezielle Sicherung nur für den Kompressor. Die Bedienungsanleitung gibt solches nicht her (ich kann lesen) und vorher hat er ja funktioniert.

    Grüß Jürgen

  • Aber in obigem Link auch folgenden wichtigen Hinweis nicht überlesen:

    Der Mangel oder der Grund für den Mangel (z.B. zu dünnes Material) muss aber bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Hier gilt zunächst die Vermutung des § 476 BGB, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, bereits bei Übergabe der Sache bestanden hat. Der Unternehmer kann hier aber den Gegenbeweis erbringen, dass der Mangel auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist (z.B. Beschädigung durch Sturz).

    Gruß Manfred

  • Aber in obigem Link auch folgenden wichtigen Hinweis nicht überlesen:

    Der Mangel oder der Grund für den Mangel (z.B. zu dünnes Material) muss aber bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Hier gilt zunächst die Vermutung des § 476 BGB, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, bereits bei Übergabe der Sache bestanden hat. Der Unternehmer kann hier aber den Gegenbeweis erbringen, dass der Mangel auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist (z.B. Beschädigung durch Sturz).

    Gruß Manfred

    Wenn das, was Du aus dem Link anführst, zutreffen würde, könntest Du die Garantie ebenfalls vergessen. Bei dem Passus "bereits bei der Übergabe vorhanden gewesen sein" kannst Du getrost ergänzen um "oder ursächlich angelegt" sein. Das ist höchstrichterlich entschieden.

    Aber ich muss hier niemanden überzeugen. Man kann gern die Hersteller der Geräte oder den WoMo-Hersteller abklappern und um Garantieleistungen nachsuchen. Den Händler wird es freuen. Er macht sich einen schlanken Fuß.

    Gruß

    Frank

  • Hallo Jürgen,

    Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung) wird oft verwechselt. Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers! Wenn es keine Garantiebescheinigung vom Hersteller gibt, dann gibt es auch keine Garantie. Und wenn es eine Garantiebescheinigung gibt, dann gelten die dort genannten Bedingungen.

    Was Du meinst, ist die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt. Diese ist gesetzlich festgeschrieben und gilt zwei Jahre ab (Neu-)Kauf. Die Gewährleistung gilt aber nur für solche Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden oder zumindest schon "angelegt" waren.

    Wenn der Kühlschrank 1,5 Jahre lang einwandfrei funktioniert hat, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Fehler zum Kaufzeitpunkt schon angelegt war, sehr klein. Und es ist zwar nett von Deinem Händler, dass er sich um Deinen Fall kümmert. Aber spätestens dann, wenn ihm ein Anwaltsbrief ins Haus flattert, wird es damit vorbei sein und er wird von Dir erwarten, dass Du den Nachweis führst, dass der Schaden beim Kauf bereits angelegt war.

    Du solltest Dir also gut überlegen, ob Du wirklich einen Anwalt einschalten willst. Wahrscheinlich wirst Du am Ende auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Da wäre es besser, das Geld gleich in die Reparatur des Kühlschranks zu investieren.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Meine Vorschreiber haben schon alles richtig geschrieben, aber das hilft dir erstmal nicht.

    Du musst erstmal kucken, ob du "Garantie" hast, auf das Fahrzeug und / oder auch auf die eingebauten Teile. Wenn ja, hast du (im Rahmen der Garantiebedingungen) einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.

    Wenn das so ist, ich bin fast sicher, musst du dich an den Händler wenden, der ist der Ansprechpartner dafür. Er kann dir sicher, hat er ja wohl auch gemacht, eine Firma nennen, die das in seinem Auftrag erledigt.

    Es kann natürlich auch sein, dass dir jeder Gerätehersteller für seine Geräte eine eigene Garantie gibt. Aber dann ist das Verfahren nicht viel anders. Allerdings wollen die natürlich einen Kaufbeleg, um zu sehen, ob die 2 Jahre vielleicht schon um sind.

    Hast du denn der Fa. Indel-Webasto nicht einfach die Rechnung vom Wohnmobil geschickt, da geht ja daraus hervor, wann du den Kühlschrank gekauft hast.

    Und pass ein bißchen auf, jetzt ist schon Januar.

  • Hallo,
    setze dich mit Webasto (Kundendienst) in Verbindung. Ich habe es damals auch mit meinem Kühlschrank gemacht, dann kam einen Techniker zu mir nach Hause. Wurde alles kostenlos erledigt.

    Gruß Rolf

    Gruß Rolf

  • Hallo,
    Danke an alle für die umfassende Aufklärung!
    Ich nehme jetzt mit Webasto selbst Kontakt auf und schaue nach einer gewissen Frist erst mal selbst nach.
    Gruß
    Jürgen