Neue Gasflaschen

  • Tach
    @ Flumi die Quelle habe ich nicht so parat ,ist aber findbar.
    Aber da ist geregelt, das nur in Fahrzeugen fest verbaute Tankflaschen von "Jederman" an einer LPG Tankstelle betankt werden dürfen!
    Lose Tankflaschen dürfen nur von "sachkundigen Personen" an einer LPG Tankstelle befüllt werden, also keine Selbstbedienung.Die dürfen, logisch auch an Füllstationen des Gasfachhandels befüllt werden.Sie werden also wie die Eigentumsflasche gehandhabt.
    Durch diese Vorschrift soll verhindert werden ,das geniale Mitmenschen die Flasche beim Befüllen überfüllen.Bewußt oder unbewust.
    Und ich möchte auch nicht neben einem der Alleskönner stehen wenn seine Flasche bei Erwärmung abbläßt.
    Bei den manchmal doch recht geringen Abständen möchte ich nicht erfahren wie meine Truma reagiert wenn sie schon ein Gas Luftgemisch ansaugt .
    Bis neulich.roma :wink

  • Ja, Thorsten, da stimme ich mal bei Lobbyarbeit teilweise zu, wie überall in Europa!
    DVFG einfach mal anschauen was da so als Mitglieder drinsitzt, das sind nicht nur Gasbefüller
    Und Gesetze müssen natürlich nicht immer Sinn machen, ist halt leider so!
    Bei unterschiedlichen Ländern muß ich mich an die dortigen Gesetze halten, das ist halt auch so!
    Und Tankflaschen oder andere Flaschen auffüllen, super, finde ich, wenn alles erlaubt und legal!
    Wenn es aber in Deutschland verboten ist, auch wenn ich der Überzeugung bin, da passiert nichts, das Verbot/Recht/Verordnung gilt für jeden!!!
    Gesetze und Regeln gelten für jeden gleich!
    Andere trinken 2 Flaschen Wein und fahren noch,weil sie der Überzeugung sind, es passiert nichts ,sie machen es ja schon Jahre, er kann das, er darf das halt nicht!
    Und wenn ein anderer der manche Überholverbote nicht einsieht, überholt, macht er immer so, kann er ja, darf er nicht!
    oder ich schlage den Geschwindigkeitsrekord, bei erlaubten Tempo 100, mach ich immer so, passiert nichts, kann er ,darf er nicht!
    Mache ich auch hier eine Ausnahme von einem Verbot,für einen einzelnen oder wenige!
    Nein, ein Verbot wird immer ein Verbot bleiben,das für alle gilt, solange bis es erlaubt ist, das gilt dann auch für alle,
    dann heißt das, er kann das, muß es aber nicht!
    gruß

  • Was in fast allen Euroländern erlaubt und als ungefährlich angesehen wird in Deutschland nicht gefährlich weil's verboten ist. Der Vergleich mit Überholverboten und Trunkenheisfahrten passt da nicht wirklich. Hier wäre eine europäische Regelung wünschenswert. Nur bitte nicht die deutschen Gesetze übernehmen.

    LG Thorsten

  • In dem Bericht steht aber keine Norm nach der es nicht erlaubt, oder ein Paragraf nach dem es verboten wäre. Es ist nur ihre eigene Aussage ohne rechtlichen Hintergrund und deshalb völlig nichtssagend.

    Gruß
    mowgli

  • Europäische Lösungen wäre super!
    so dann gibts mal einen neuen Ball
    ich als Laie
    wenn ich meine Flasche mit Spannbändern sichere und kann sie ohne Werkzeug ausbauen, aus dem Womo heben, dann nenne ich das mal Gastankflasche!
    wenn ich sie fest mit dem Womo verschraube, und fest verrohre, einen Aussenbefüllanschluss anbringe, mit Abnahme natürlich,
    dann nenne ich das einfach mal Gastank! Was hat denn das dann zurfolge??? Na

  • Nach den Technischen Regeln TRBS 3151 steht nach 5.1.4 Druckgasbehälter dürfen nicht befüllt werden.
    Flüssiggastanks enteprechend STVZO in Fahrzeugen nach ECE 67.01 können auch in Flaschenform sein.
    Einbau nach DIN norm.
    Die Anwendung einer Norm ist kein Gesetz.
    Technische Regeln sind kein Gesetz.

    Gruß
    mowgli

  • ja dann hol ich mir noch ne Flasche ääh Bier,
    lese ich dann richtig das ich dann Tanken darf?
    Wenn ja und es ist alles gut und legal,toll Gastank,ich kann alles machen, Gas überall, auftanken, immer voll, alles an der Tanke! Wenn ich gerade vorbeikomme!
    Wieso sollte ich eine " Gastankflasche" dann, vielleicht noch halb voll, aus dem Womo heben, um sie vermeintlich illegal aufzufüllen!
    will sich bei mir nicht erschliesen!
    eine Möglichkeit hab ich ja, vielleicht hat einer einen tollen Stellplatz, will ihn nicht aufgeben, dann kann er seine Flasche zur Tanke tragen oder Taxi,dann illegal füllen, und wieder zurück, mmh
    gruß uli

  • Da wird wohl was verwechselt. Also die Gastankflasche, die ich habe ist fest verschraubt. Die kann man nicht einfach rausnehmen und dann füllen. Man füllt im eingebauten Zustand. Daher ist das meines Wissens auch erlaubt und so wurde mir die Falsche auch mit Anbaumaterial verkauft. Ich habe sie noch nie ausgebaut. Funktioniert prima. Ist wohl auch erlaubt so. Zumindest hat mir das die Gasfachfrau erklärt, die mir sehr kompetent erschien. Also ich sehe da kein Problem.
    Zweitens nutzt es nichts die Paragraphen zu reiten. Wenn man im Ausland unterwegs ist, dann besteht das Problem, dass man bald ohne Gas dasteht, weil beide Flaschen leer sind und man sie nicht tauschen kann. Da bliebe ja dann nur der Abbruch des Urlaubs. Oder man könnte gar keine Überwinterung im Spanien machen. Was soll man also tun? Man braucht das Gas. Die Gasflasche ist fest montiert, daher ist es wie ein Tank und gilt auch dann wohl als Tank. Wurde mir so erklärt. Dann regelt die Flasche bei 80% automatisch ab. Somit sehe ich aus Sicherheitsgründen kein Problem.
    Und mit den Vorschriften auch nicht.

  • Thema Unfall im Zusammenhang mit Gasbefüllung:
    Vor nem Jahr etwa ist ein Womo an der Tanke abgefackelt. Die selbertanker kennen diesen "Gasspritzer" der beim abkoppeln des Stutzen austritt (aus dem Totraum des Anschlusses). Genau dieser hat sich an der direkt neben der Gasflasche befindlichen Kühlschrankflamme entzündet.

    Einzelfall! Dennoch gehört schon ein bisschen Umsicht dazu. Bei uns werden vorm Tanken alle Gasverbraucher ausgeschaltet und beide Flaschen zugedreht.

    Thema Italien: Dort darf man die Flaschen aus Steuergründen nicht betanken. Gas für Fortbewegungszwecke wird dort subventioniert und Brenngas für andere Zwecke nicht. Hat also nur was mit dem Nutzungsverhalten zu tun. Deswegen interessiert es auch niemanden wenn man dort tankt weil es auf den ersten Blick sowieso keiner weis (was nicht bedeutet das die alle blöd sind).

    Noch was zur Sicherheit an sich:
    Angenommen der Füllstop wäre defekt würde es gar kein so großes Disaster geben. Der Tankautomat würde trotzdem den Tankvorgang unterbrechen. Der Schaltet am einem gewissen druck ab und der wird natürlich nicht nur erreicht wenn das Ventil schließt sondern auch wenn die Flasche voll ist. Der Duck liegt weit unter dem Berstdruck der Flasche.
    Anschließend am Regler/Entnahmestelle sieht das schon wieder anders aus. Hier würde es zu einem Überdruck kommen. Aber auch da nicht so krass wie viele denken.

    Ist also alles in allem gefährlich aber handelbar. Überlegt mal wie viele Unfälle es mit Benzin gibt. Da macht sich fast keiner Gedanken ... trotzdem ist jeder Unfall einer zu viel.

  • Na dann versuch ichs halt,

    Eine "Gasflasche" darf ich nicht selbst auftanken!

    Eine "Gastankflasche" darf ich nicht selbst auftanken!

    Eine "Gastankflasche" die ich fest einbaue und verrohre ist keine "Gastankflasche" mehr, sondern ein "GASTANK"
    alles spannend
    gruß uli

  • Hallo Uli,n
    da wird nix verrohrt. Ganz normaler Anschluß. Unterschied ist nur, dass die Flasche mit einem dicken Stahlseil gesichert ist. Die Halterung/Stahlseil wird mit Schrauben im Gasksten befestigt. Geht einfach und schnell. Fertig.
    An der Tanke einfach nur entsprechenden Adapter drauf und das Problem ist gelöst.

  • Hallo Olaf,

    der DVFG will hier aber eine feste Verohrung.
    Ich habe meine Tankgasflasche schon 12 Jahre. Habe auch keine Rohr von der Flasche zum Regler.

    Gruß Nikolaus

    Frei ist nicht, wer viel hat, sondern wer wenig braucht. :)

  • Neee so einfach ist es nicht. Deswegen kommt das Thema auch alle Nasen lang.

    Ist die Fladche nicht fest verbaut gilt sie als Glasche ubd darf nur durch Fachkräfte getankt werden. Die restliche Handhabe ist wie bei einer Tauschflasche auch.

    Ist sie fest verbaut gilt sie als Tank und darf auch vom Laien getankt werden. Alledings gelten dann auch die Vorschriften vom Tank. Und die setzen bspw. eine Befestigung mit dem Fahrzeug vorraus, die mehrere G in quer und Längsrichtung aushält. Einfach mit nem Seil am Gaskasten bringt nichts.