Neue Gasflaschen

  • warten wir mal ab, wann die ersten Bussgelder und Fahrverbote bei Zuwiderhandlungen ausgesprochen werden.

  • Neee so einfach ist es nicht. Deswegen kommt das Thema auch alle Nasen lang.

    Ist die Fladche nicht fest verbaut gilt sie als Glasche ubd darf nur durch Fachkräfte getankt werden. Die restliche Handhabe ist wie bei einer Tauschflasche auch.

    Ist sie fest verbaut gilt sie als Tank und darf auch vom Laien getankt werden. Alledings gelten dann auch die Vorschriften vom Tank. Und die setzen bspw. eine Befestigung mit dem Fahrzeug vorraus, die mehrere G in quer und Längsrichtung aushält. Einfach mit nem Seil am Gaskasten bringt nichts.

    Viele die die Tankflasche fest verbaut haben mit Außenbetankung handeln auch fahrlässig, um als Tank zu gelten muß
    die Flasche fest verrohrt werden.
    Dann dürfen die Anschlüsse nicht mehr mit Schlauch sein :)

    Gruss, Dieter

  • naja gilt natürlich nur für in Deutschland zugelassen womos , verstehe nicht das so ein verein so eine Macht haben kann .

    AUS WELCHEM GRUND kann so ein ganz normaler VEREIN::::::: EIGENTLICH GESETZE AUSGEBEN ; SO WAS GIBT ES AUCH NUR IN DEUTSCHLAND

    NAJA MICH BETRIFFT ES NICHT , ICH TANKE WO UND WANN ICH WILL UND DAS SOGAR GANZ ALLEINE ,-)

    MEIN Tüv hat gesagt alles fein , gar kein PROBLEM nur der ist eben NICHT in DEUTSCHLAND nur in der EU :D

    lg didi :prost

  • Moin,

    guckt euch mal die Füllschläuche für die Tankflaschen an, sind die gleichen wie bei den Gastanks, also nix mit fest verrohrt.
    Tankflaschen ohne Außenbetankung finde ich blödsinnig, habe den Anschluß in der Seitenwand montiert, 1 Stunde Arbeit.
    Bei mir dauerte der Flaschentausch vorher ´ne 1/2 Stunde, Fahrräder raus, Pullen losrödeln und rauswuppen und dann alles wieder rein.
    Freitag das erste mal getankt, keine 10 Minuten incl. bezahlen, jetzt finde ich den GaKa von Knaus richtig gut.
    Was mich interessieren würde ist ob auf der Füllseite der Flaschen eine Schlauchbruchsicherung in der Flasche integriert ist?,
    dann wäre das ganze genau so sicher wie Alugas Tauschflaschen.

    Freundlich grüßt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • @ didifon
    Verein?
    TÜV Technischer Überwachungs Verein?
    Gesetze? : http://www.bpb.de/politik/grundf…gesetz-entsteht
    dafür sind immer die gewählten Volksvertreter zuständig! Das bedeutet nicht, das dann auch ein Gesetz bestand hat, dafür gibt es dann Karlsruhe Bundesverfassungsgericht, ergeht hier ein Urteil, kommt es dann auf die Formulierung des Urteils an, was weiter geschieht! Ist halt auch in jedem europäischen Land so oder so ähnlich! Die jeweiligen Gesetze sind dann im jeweiligen Land gültig! Gibt es europäische Gesetze, die in den Ländern schon umgesetzt sind, sind diese dort auch gültig!
    Weigert sich ein Land beschlossene Europäische Gesetze umzusetzen, dann werden sie mit Klagen und Zwangsgeldern dazu gezwungen!
    Man kann vielleicht empfinden, das man überreguliert ist, aber solange Menschen jedes Schlupfloch, egal wie, nutzen, wird es auch immer mehr Gesetze geben,
    siehe Bsp. Steuergesetzgebung!
    gruß uli


  • Man kann vielleicht empfinden, das man überreguliert ist, aber solange Menschen jedes Schlupfloch, egal wie, nutzen, wird es auch immer mehr Gesetze geben,
    siehe Bsp. Steuergesetzgebung!
    gruß uli

    Naja,mit den Steuergesetzen lassen wir mal außen vor.
    Da haben sie wohlweislich genug Schlupflöcher eingebaut das die Großen die Steuer vermeiden können :wein

    Gruss, Dieter

  • Ich glaube didifon meint mit Verein den DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas), an dessen Merkblatt sich auch der TÜV orientiert. Ich habe die Tage viel gegoogelt aber nicht einen aussagekräftigen Gesetzestext gefunden. Es wird viel aus dem LPG Autobereich zitiert, fest verbauter Tank von außen zu Betanken etc. Die Tankflasche wird als bewegliche Flasche definiert die lt. Merkblatt (nicht Paragraph xyz) nur durch geschultes Personal an Füllstationen befüllt werden darf. Jeder in der Technik des Befüllens Unterwiesener ist geschult. Jede LPG Tankstelle ist eine Füllstation. Also muss sich der Tankflascheninhaber, lt. MERKBLATT, nur unterweisen lassen und es wird legal.
    Ich hab deutlich schwierigere Verfahren geschult und die mussten vor der Berufsgenossenschaft standhalten.
    Alles eine Sache der Auslegung und Handhabung.

    LG Thorsten

  • es ist wie Thorsten sagt , ich dachte da an den DVFG , schon die Auflage einer Gasprüfung durch diesen verein sehe ich nicht als rechtsmäßig oder gibt es dazu eine vom Gesetzgeber ausgegebene Verfügung . also in BELGIEN SAGT DER TÜV DAS IST SO OKAY und soweit ich weiß gehört Belgien zur EU , dann darf mir doch keiner verbieten lpg gas zu tanken . ?( naja bis jetzt ist mir das auch in 9 Jahren noch nie passiert ........ ich habe auch noch nie gehört das es in anderen Ländern der EU eine GASPRÜFUNG GIBT

    ICH DENKE DAS SOLLTE MAN DOCH MAL AUF EU EBENE KLÄREN LASSEN :D

    lg didi

  • schon die Auflage einer Gasprüfung durch diesen verein sehe ich nicht als rechtsmäßig

    Diese Vorschrift gibt es nicht, jeder der auf Gasprüfungen geschult ist kann Gasprüfungen durchführen.

    Dieser "Verein" erarbeitet lediglich Vorschläge die der Gesetzgeber umsetzt oder auch nicht. Ein Lobbyverein wie der Tüv, die Dekra, Gtü, VDE u.s.w.

  • Hallo,
    ich habe ja auch kein Bundesgesetz gefunden, aber was anderes,
    siehe link
    http://g607.de/faq/

    wobei der zweite vielleicht der interesantere ist,nicht unbedingt mit dem Thema!
    sieht so aus wie wenn alle Bedienungsanlagen für Heizungen,Boiler usw. Europa
    http://g607.de/links/
    falls schon bekannt, gut, falls unbekannt, wo soll man sowas lassen, das man das wiederfinden kann, das muss aber jemand machen der weiß wo und wie es geht, von so was hab ich keine Ahnung weil, sag ich nicht!
    gruß uli

  • DIN Normen, VDI Richtlinien oder Arbeitsblätter haben keinen Gesetzescharakter.
    Sein gelten als "allgemein anerkannte Regeln der Technik".
    Man kann technische Regel nicht in Gesetze packen. Da müsste jede technische Änderung durch die gesetzgebenden Instanzen.
    Die Vereine haben die Aufgabe allgemein anerkannte Regeln der Technik zu erarbeiten auf die sich der Gesetzgeber oder Geerichte beziehen können
    Beispiel:
    Von der DIN EN 1949 „Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen.
    Gibt es seit 2006 schon die dritte Überarbeitung. Wäre die DIN Gesetzt müssten jedesmal die gesetzgebende Instanz zustimmen.

    Sollte es zu einem Schadensfall kommen prüfen Staatsanwalt oder Richter ob die Installation oder Überwachung der Anlage nach den allgemein anerkannte Regeln der Technik erfolgte.
    Wenn ja, OK.
    Wenn nein, Knast.
    Da nützt dann alles lamentieren, „ist doch kein Gesetzt“ nichts.“

    ich habe auch noch nie gehört das es in anderen Ländern der EU eine GASPRÜFUNG GIBT

    Regelwerke für Installation und Überwachung der Gasanlage

    Zitat aus http://wiki.womoverlag.de/wiki/index.php…ase_-_Propangas

    Man sollte davon ausgehen, dass die Regelungen europaweit gelten.
    Für die Installation der Flüssiggasanlage gilt europaweit die EN 1949.
    Wenn EN Normen in Landesrecht übernommen werden, müssen sie gleichlautend sein.
    So ist es für
    Deutschland DIN EN 1949
    Österreich ÖNORM EN 1949
    Schweiz SN EN 1949.

    Speziell für die Befestigung von Gastanks steht in der DIN EN 1949

    Zitat

    12 Installation von Flüssiggastanks zur Versorgung von Flüssiggasgeräten
    12.1 Anforderungen an den Flüssiggastank und dessen Ausrüstungsteile
    !Es ist erforderlich, dass Flüssiggastanks der Druckgeräte-Richtlinie und den technischen Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil I, Anhang 10, entsprechen. Es ist erforderlich, dass der Flüssiggasbehälter mindestens mit den nachfolgenden Ausrüstungsteilen ausgestattet sein und es ist erforderlich, dass diese den Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil I, Kapitel 6.3, entsprechen:

    So steht es dann zwangsläufig auch in der SN EN 1949 und ÖNORM EN 1949.
    Die Tanks müssen nach einer UN/ECE (Wirtschaftskommission für Europa) Regelung montiert werden.

    In Wikipedia kann man dazu lesen.

    Zitat

    Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, englisch United Nations Economic Commission for Europe, abgekürzt UNECE, auch UN/ECE, kurz auch ECE, ist eine von fünf Regional-Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC), deren Hauptziel es ist, paneuropäische wirtschaftliche Integration zu fördern.


    Die Schweiz ist ebenfalls Mitglied.

    In Deutschland sind die Tankflaschen den Tanks gleichgestellt und müssen nach den Regeln montiert werden. Das gilt z.B. auch für die Schweiz.
    Zitat aus http://www.gastankflasche.ch/content/5-faq

    Zitat

    Unsicher bin ich noch bei der Zulassung. Sind diese Flaschen in der Schweiz 100% zugelassen (vom SVTI freigegeben mit eidgenössischem Prüfstempel)?
    Unsere Gastankflaschen sind mit Prüfstempel Pi nach TPED oder Zertifizierung gemäß R67-01 und PED 97/23/CE auch in der Schweiz 100% zugelassen. Siehe TPED-Richtlinie in der Schweiz (Externer Link Stand 05/2014).
    Die Nutzung als Gasflasche ist somit ordnungsgemäß. Entsprechende Zertifikate stehen bei den Flaschen im Shop unter dem Tab "Download" bereit.
    Beachten sie bitte, dass Gastankflaschen "fachgerecht, ortsfest", geprüft und mit Außenfüllanschluß (Füllset) montiert sein müssen, um an Tankstellen von Privatpersonen befüllt werden zu dürfen. Ortsfeste Montage zum Beispiel mit dem Halter Set. Für ein schweizer Fahrzeug setzen sie sich bei einem Festeinbau bitte mit ihrem kantonalen Straßenverkehrsamt bezüglich einer eventuellen Eintragung in Verbindung. Siehe auch 1999/36/EG und R67-01.

    Was genau ist der Unterschied zwischen Festeinbau zum Betanken an LPG-Tankstellen und der Nutzung ohne Festeinbau?
    Unsere Gastankflaschen laufen unter der TPED oder sind nach R67-01 und PED 97/23/CE zertifiziert. Sie sind somit in Camper, VW Bus, Wohnmobil oder Wohnwagen wie Tauschflaschen nutzbar. In dieser Variante bedarf es keiner zusätzlicher Befestigungsmaßnahmen, auch keiner eventuellen Eintragung durch das Straßenverkehrsamt. Eine Befüllung dieser unbefestigten Flaschen darf nur von qualifiziertem Personal an Füllstationen erfolgen. Z.B in der Schweiz bei PanGas (Externer Link Stand 12/2014). Siehe auch 1999/36/EG und R67-01.

    Gruß
    womowolle

  • Hi Womowolle, da hast du dir ja richtig Arbeit gemacht, danke dafür. Der letzte Absatz irritiert mich etwas. Die Flasche kann wie eine Tauschflasche genutzt werden, also kein Festeinbau, darf aber nur von qualifizierten Personen an Füllstationen befüllt werden. Was nützt mir dann eine Füllflasche wenn ich als nicht qualifiziert angesehen werde? Oder kann ich, und wenn wo, die Qualifikation erwerben? Das wäre doch die optimale Lösung.

    LG Thorsten

  • Eine Tankstelle ist keine Füllstation.

    An einer Füllstation werden die Flaschen oder Behälter von Firmenangehörigen gefüllt und die haben selbstverständlich die entsprechende Befähigung.

    An einer Tankstelle kann man die nach Vorschrift eingebauten Flaschen oder Tanks selbst füllen.

    Gruß
    womowolle

  • Von wegen es gibt keine Gasprüfung in der Schweiz. Ich hab meine gerade hinter mir. Bisher war die Gasprüfung
    in der Schweiz ausgelegt auf 5 Jahre, das ist seit kurzem auf 3 Jahre reduziert, damit man sich der EU annähert.

    Die Prüfung in der Schweiz ist etwas teurer, da sie laut Aussage des Prüfers von der Flasche bis zu den Verbrauchern
    kontrollieren und nicht nur bis zu den Absperrhähnen. Anschliessend gibt es auch eine Plakette und einen Eintrag ins Gasbuch.

    Gruss
    Chris

  • Die Prüfung in der Schweiz ist etwas teurer, da sie laut Aussage des Prüfers von der Flasche bis zu den Verbrauchern
    kontrollieren und nicht nur bis zu den Absperrhähnen.

    Das ist in Deutschland schon lange Standard, inklusive Funktionsprüfung der Verbraucher. Auch der Druckverlußtest wird mit geöffneten Absperrhähnen durch geführt.

  • Moin,

    wir kommen gerade aus Dresden zurück. An den LPG Tankstellen der Autobahnen gibt es überall Adapter für die 11kg Flaschen zum selbsttanken im Shop.

  • In der Schweiz ist eine Gasprüfung nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfohlen :)

    ""Für Flüssiggasanlagen auf Campingplätzen, in Wohnmobilen und Caravans ist in der Schweiz bislang keine offizielle Gaskontrolle oder Sicherheitskontrollen vorgeschrieben. Für den Zustand der Installationen sind die Besitzer der Wohnmobile, Camper, Wohnwagen oder Grills verantwortlich. Um die Sicherheit der Gasanlagen zu gewährleisten, empfiehlt caravaningsuisse, der Schweizer Carvangewerbe-Verband, alle 3 Jahre eine Gaskontrolle im Wohnmobil oder Wohnwagen zu machen.""

    Gruss Andreas