was u. U. geändert werden muss, ist das erhöhte Leergewicht.
Habe ich noch nie gehört, hat noch keinen TÜV-Menschen interessiert, obwohl ich Umbauten am Fahrgestell habe machen lassen und diese wurden eingetragen.
Dann müssten wohl auch Markisenanbau, nachgerüstete Sat-anlagen, aufgebaute Klimaanlagen und fast jedes nachgerüstete Zubehör in die Papiere eingetragen werden, denn die verändern das Leergewicht doch auch, oder ???
Richtig, ganz meiner Meinung.
Interessant ist nur das zGG (zulässige Gesamtgewicht), das wird wichtig bei einer Wiegekontrolle (Überladung der meisten 3,5 t).