Hallo,
ich habe meinen alten B 584 Baujahr 1994 vor einem Jahr gegen den B 574 ausgetauscht. Der "Neue" hat jedoch nur eine Zuladung
von ca. 400 kg bei zul. Gesamtgewicht von 3,5 t. Im vergangen Jahr hatten wir bei der Abfahrt ca. 180 kg. überladen bei vollem
Wassertank, Beifahrer und 65 kg Hund (hat seine durchschn. Lebenserwartung bereits um 3 Jahre überschritten). Vorzelt war noch
nicht dabei. Wir waren fast 3 Monate unterwegs in Skandinavien und über die baltischen Staaten zurück. Möglichst autark und frei stehen ist unser Ziel.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich auf 3,8 t. auflasten soll oder nicht. Auflasten ist bei dem Fahrzeug ohne techn. Eingriffe möglich.
Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat mit TÜV Bestätigung liegt vor.
Bei dem alten B 584 der wegen des langen Überhanges hinten und der vollen Heckkiste nebst Fahrrädern darauf immer überladen aussah, obwohl er es nie war,
wurde vor einigen Jahren als wir in Österreich waren nie kontrolliert. Der setzte, wenn ich Serpentinen (z. B. Geiranger) nicht weit genug ausholte hinten auf;
Bei Kurzurlauben hier, Benelux, Frankreich, Österreich benötigen wir nicht so viel Gepäck, wie bei längeren Touren. Jedoch sind wir von Juni bis Ende August
immer in Skandinavien unterwegs. Mußte dort schon jemand auf die Waage?
Ist dafür eine Auflastung sinnvoll; ausgerichtet ist das Fahrzeug ja eh für 3,8 t!
Wenn ich auflaste: genügt da nur der Eintrag im KFZ- Schein mit Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Oder muß ich vorher vom TÜV noch die Bestätigung haben, dass Felgen und Reifen entsprechend vorhanden sind,
obwohl die erforderliche Reifengröße mit entspr. Belastungs- Bezeichnung bereits montiert und im KFZ-Schein
(für 3,8 t) stehen.
Wo bekomme ich dann ggfs. das neue bzw. abgeänderte Typenschild her?
Dass ich nach Auflastung jährlich zu TÜV muß, ist mir bekannt. Führerschein-Problem besteht nicht, weil ich den "alten" Klasse 3 besitze.
Danke für Rückmeldungen.