Gewicht

  • Mit solchen Aussagen wäre ich aber vorsichtig, je nach Land fährst Du auch unter 5 % Überladung nicht mehr weiter.

    Das war natürlich nur für Deutschland gemeint.
    Gruß Hilli

    Unbefugte sind nicht befugt Fugen zu verfugen, es sei denn ein Befugter verfügt das Ausfugen:ja

  • Und das Problem wird sicherlich in den nächsten Jahren deutlich größer und präsenter.
    Durch die Beschränkung der neuen Führerscheine auf 3,5 To versuchen sämtliche Hersteller,--- um keine Marktanteile zu verlieren----, aufTeufel komm raus (auf dem Papier) unter 3,5 To zu bleiben.

    Gottlob sind zumindest die Maxi Fahrwerke,-- quasi von Haus aus---, technisch für bis zu 4,2 To ausgelegt, was jedoch an den gesetzlichen Grenzen nichts ändert , aber zumindest die Gefahren durch mäßige "Überladung" verringert.
    Bei den "kleinen" und Light Ausführungen kommen bei Überladung leider noch die unstrittigen Gefahren der nicht mehr ausreichend dimensionierten Bremsen sowie Achs - und Reifentraglasten mit den zwangsweise einhergehenden Überforderungen im Fahrverhalten dazu. (daher auch die inzwischen relativ geringe "Toleranzschwelle" der Trachtengruppe)

    Zur Hauptreisezeit und tagsüber würde ich jedenfalls durch Ö u. CH mit satter Überladung nicht fahren, da die inzwischen regelrecht "Jagd" auf Lastsünder im Womo Bereich machen.

    Martin

  • Das war natürlich nur für Deutschland gemeint.

    Ok, ja in Deutschland wird das derzeit noch sehr grosszügig gehandhabt.

    Zur Hauptreisezeit und tagsüber würde ich jedenfalls durch Ö u. CH mit satter Überladung nicht fahren, da die inzwischen regelrecht "Jagd" auf Lastsünder im Womo Bereich machen.

    Wie hier zutreffend geschrieben sind etwa 50 % der Wohnmobile überladen, warum sollte man da nicht mal wiegen und kassieren. :D :D :D

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Bei den "kleinen" und Light Ausführungen kommen bei Überladung leider noch die unstrittigen Gefahren der nicht mehr ausreichend dimensionierten Bremsen sowie Achs - und Reifentraglasten mit den einhergehenden Überforderungen im Fahrverhalten einher.


    Hallo,
    wenn Du mir erklärst, was jetzt (sicherheitsrelevant) so gefährlich ist, wenn ich ein 35 light mit z. B. 3,8 t fahre, unter Einhaltung der 2000 Kg hinterachslast und unter 1950 Kg VA- Last ? Das Fahrgestell ist ohne tech. Änderung aufzulasten ( dann HA weiterhin 2000 Kg, VA 1950 statt 1850 Kg , zGG 3850 Kg ). Die Bremsen, Reifen etc. werden nicht in die Papiere schauen und entsprechend funktionieren.
    Selbstverständlich ist das dann trotzdem aus rechtl. und steuerli. Sicht überladen, aber aus tech. Sicht nicht und somit m. E auch nicht aus sicherheitsrelevanten Gründen gefährlich.
    Wenn natürlich die Achslasten und Tragfähigkeit der Reifen und, was oft nicht bedacht wird, der Felgen überschritten werden, sieht das anders aus, ebenso wenn man mit mehr als 3,85 t fährt.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo Markus,

    meist gehen die Probleme der Light Versionen bezüglich Überladung sozusagen Hand in Hand.
    Bei kleineren Felgengrößen (meist bei Light Versionen der Fall gegnüber den Maxi Fahrwerken) sind zumeist auch schmalere und in der zugelassenen Traglast daher oft unterlegene Reifen die Regel.
    Darüberhinaus sind die Bremsen selbst (Scheiben oder Trommeln) bei geringeren Zollgrößen meist auch kleiner dimensioniert und "vertragen" daher auch weniger Belastung.
    Dann werden häufig auch andere (dünnere) Federn Radlager und Traggelenke eingesetzt.

    Diese Fakten in der Addition spielen m.E. aus sicherheitsrelevanten fahrwerktechnischen Betrachtungen schon eine erhebliche Rolle, wenn sie auch an dem Überladungstatbestand letztlich nichts ändern.

    Martin

  • Hallo Martin,
    und was änder sich an Deinen aufgeführten Bedenken, wenn ich statt 3,5 t, 3,85t in den Papieren stehe habe und das ohne tech. Änderungen, also mit dem Fahrzeug und Gutachten zum TÜV, Zulassungsstelle etc. und gut; bei dieser Art der Auflastung, und die wird gegen Aufpreis oder auch später gegen 200-300 EUR angeboten, wird nicht eine Schraube, Feder, Felge, Reifen etc. geändert, nur das Tyoenschild

    Beim 230/244 war das noch anders, da musste Einiges gemacht werden, um auf über 3,5 t zu kommen, beim 250/X290 35 Light braucht nichts gemacht zu werden um auf 3850 Kg zu kommen.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo Martin,


    Beim 230/244 war das noch anders, da musste Einiges gemacht werden, um auf über 3,5 t zu kommen, beim 250/X290 35 Light braucht nichts gemacht zu werden um auf 3850 Kg zu kommen.

    Gruss
    Markus

    dass kann ich nicht beurteilen , denn genau den (230er mit Maxi Fahrwerk aus 2000) fahre ich nämlich und auf den bezieht (bezog) sich daher mein Beitrag.

    Mit den 250/290 kenne ich mich nicht aus und beschäftige mich wohl auch dann erst damit, wenn mein guter alter 230er in die ewigen Jagdgründe des Altmetalls abgerufen wird. :thumbup:

    Und das kann dauern, denn mein alter Schluffen ist sowohl technisch, als auch optisch, nach über 17 Jahren immer noch grundsolide und 1A beisammen.
    Wenn ich so lese was mit DPF AGR u. Motorsteuerung bei den "Neuen" so los ist , bleibt deshalb mein Altertümchen mit dem legendären 2,8idTD Motor auch meine persönliche Nummer 1 . :D :wink :) :prost
    Martin

  • Hallo Martn112,
    gar nichts. Nach einem Unfall liegen die meisten Kilo irgendwo auf dem Acker.
    LG
    Tom

  • Das sehe ich nicht so. Die wenigsten Unfälle zerlegen die Autos komplett. Und Versicherungen sind stehts sehr darauf bedacht nicht zu bezahlen.
    Also sollte man diesen Aspekt nicht außen vorlassen. Bei der ganzen Diskussion über Auflastung oder nicht ist das noch nie ein Thema gewesen.
    Es geht immer nur um jährlichen TÜV/ LKW Überholverbot und Tempo 100 auf der Autobahn. Über den Versicherungsschutz scheint sich niemand Gedanken zu machen.

    Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Hab mich nur gewundert das das noch nie Thema war.

    Beste Grüße Martin


    Edit: Zitat mit Hinweis auf Nutzungsbestimmungen gelöscht.

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinsberger (5. März 2017 um 21:08)

  • Ich denke das ich mehr mit habe als die 400 kg Zuladung. Wiege ja selbst schon 100 kg :D


    Naja der Fahrer ist beim Leergewicht schon dabei, denke ich allerdings bestimmt nur 70kg genauso wie ein 80% gefüllter Tank

  • Öffentliche und private Waagen gibt es genügend. Jeder WoMo Fahrer sollte wissen, was sein Fahrzeug reisefertig incl. Insassen wiegt (Vorder- , Hinterachse und Gesamt). Mit dem Ducato x290 Kastenwagen kann man immerhin mit 160 km/h auf der AB unterwegs sein.
    Einseitig oder überladen und mit den 15" Rädern wird es dann riskant.

  • Der Fahrer ist bei der fahrfertigen Masse des Fahrzeuges mit 75 kg eingerechnet. Generell sollte man nicht leichtfertig mit Abweichungen von den in den Zulassungsbescheinigungen eingetragenen Werten und damit auch den zulässigen Massen, umgehen. Die Zulassung gilt nur und ausschließlich für die in den Zulassungsbescheinigungen eingetragenen Daten. Eine Überschreitung dieser Werte zieht rechtlich betrachtet das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich und kann streng genommen dazu führen, dass die Polizei bei festgestellten Abweichungen das Fahrzeug unmittelbar stillegt. In der Regel zeigen sich die Polizeibehörden der verschiedenen Staaten jedoch kulant bei nominell geringen Überschreitungen. Dies kann jedoch nicht als Freibrief mit dem Anspruch auf Duldung, z.B. Überladung, gesehen werden.
    Wir fahren selbst ein 3,5 t Womo und kennen die Problematik wie schnell man überladen hat. Da wir eine Grundwiegung mit dem voll beladenen Womo durchgeführt haben, können wir bei abweichender Beladung relativ genau unser Gesamtgewicht für jede Fahrt ermitteln. Notfalls lassen wir das Fahrzeug auf einer geeichten Waage achsenweise wiegen und reduzieren bei Überladung mit geeigneten Mitteln das Gewicht.

    Freundliche Grüße aus Osthessen von Jürgen

    PS: Unser Womo ist für eine Auflastung vorbereitet mit tragfähigeren Reifen und Felgen, stärkerer Bremsanlage, Federung usw. trotzdem gilt für uns die 3,5 t Grenze.

  • Ich sagte lediglich das es ab dann Punkte gibt. Ich versuche auch mit dem Gewicht klarzukommen. Du weißt aber schon das selbst wenn ich den Kahn auflaste nichts mehr geändert wird ausser die Papiere. Weil Luftfedern sind drin und Reifen mit mehr Traglast wie ab Werk. Geh mal davon aus , Ich weiß ganz genau was ich mache. Bei manchen Wohnmobilen auf der Bahn gebe ich dir Recht da kann einem nur schlecht werden.

  • Guten Tag,
    ich will die konstruktive Diskussion nicht lächerlich machen, zumal sie auch mir einige Punkte in neuem Licht erscheinen lässt.
    Aber das Foto - aufgenommen am Hafen von Genua - konnte ich mir einfach nicht verkneifen.

    Beste Grüße aus dem Ries
    Günther

  • Ich war heute beim wiegen. Allerdings ohne Fahrräder und Lebensmittel bzw. Getränke. Ich hatte noch gut 180 kg Luft nach oben. Damit komme ich gut klar :thumbup: . Hatte aber am Wochenende meine Dachbox und die Traversen demontiert, da ich diese nicht benötige.

    Gruß

    Frank

  • Ich war heute beim wiegen. Allerdings ohne Fahrräder und Lebensmittel bzw. Getränke. Ich hatte noch gut 180 kg Luft nach oben...


    Passt das Gewicht auch achsweise? Passiert wohl häufiger dass die Achslast der hinteren Achse überschritten ist, das Gesamtgewicht aber noch in Ordnung ist.