zwei fragen auf einmal

  • Ich habe mir den Hymer B 564 auf Fiat Ducato 2.8 idTD 90 kW Baujahr 1999 in England gekauft nach Deutschland überführt und abgestellt. Ich kenne das Fahrzeug also nicht sehr gut und da er noch nicht in Deutschland zugelassen ist habe ich auch nur die englischen Papiere.
    Hier im Forum werden immer Fahrzeuge von 230, 250, 290 usw erwaehnt. Kann mir bitte jemand sagen was ich habe.


    Meine zweite Frage bezieht sich auf die Umwelt Plakette. Da ich noch keinen Kfz Schein habe und daher auch keine Schlüssel Nummer habe ich auch keine Plakette am Fahrzeug.
    Eine gruene werde ich bei dem Alter wohl nicht bekommen aber vielleicht rot oder gelb?
    Wie auch immer ist es machbar auf Gruen umzurüsten und welche Kosten kommen da auf mich zu.
    Bin dankbar für jede Antwort.

  • Du wirst wohl noch Scheinwerfer umrüsten müssen ... und was micht interessiert: Was willst du mit roter oder gelber Plakette?

  • Du wirst wohl noch Scheinwerfer umrüsten müssen ... und was micht interessiert: Was willst du mit roter oder gelber Plakette?

    Ich have irgendwo gelesen das die Scheinwerfer an manchen Fahrzeugen eingestellt werden können. Vielleicht geht das bei meinem?
    Mit der Plakette kenne ich mich nicht genau aus, rot und gelb taugen ja wohl nichts und grün wird sicher teuer. Kann man ohne Plakette fahren und wie sieht es aus im Ausland?

  • Grün geht ist aber teuer! Bei 3000€!
    Aber der Motor ist einer der besten, quasi unzerstörbar und braucht tatsächlich auch weniger Sprit als das Nachfolgemodell jtd.
    Fahren geht überall bis auf die Städte halt wo grün gefordert wird (im Ruhrgebiet is ätzend)
    Ausland zieht Frankreich grad mit umweltplakette nach aber auf Dauer wird grün auch nicht mehr reichen!
    Also besser in gute Fahrräder und Träger investieren und damit in die Stadt fahren.
    Scheinwerfer kosten bei 60bis 120€ je nachdem wo man bestellt.
    Glaube nicht, daß man das schielen einstellen kann, einfach austauschen und zum Licht einstellen fahren.
    Viel Spaß mit deinem Brexit-Flüchtling :thumbup:
    Grüße aus Rotenburg Sven

  • Beim "farbenblinden" Autoglaser Deines Vertrauens kann's die grüne Plakette schon mal für "ein kleines Geschenk" geben ;)

    ...und...wer kontrolliert denn eigentlich die Plaketten in "grünen" Innenstädten... ;) :) ;)


    Die asymmetrischen englischen Scheinwerfer mit Lichtkegel nach links in den Gegenverkehr müssen auf jeden Fall gegen deutsche Scheinwerfer mit Lichtkegel nach rechts ausgetauscht werden !

    Einmal editiert, zuletzt von Number One (15. Dezember 2016 um 08:13)

  • Rote Plakette ist sinnlos, die gilt nirgendwo mehr, die gelbe nur noch in sehr wenigen Fällen. Aufrüsten auf Grün lohnt auch nicht weil ja auch Grün über kurz oder lang nicht mehr reicht. Also draußen bleiben aus den Umweltzonen und mit Fahrrad oder stinkenden 2T-Moped _baeh rein fahren. Das wäre erstens zulässig :rolleyes: und zweitens findest Du in den Innenstädten sowieso keinen Parkplatz für Dein Womo! Wer nicht in einer Umweltzone wohnt, für den lohnt keine teure Nachrüstung!
    Übrigens der Vorschlag illegal eine grüne Plakette anbringen ist Urkundenfälschung und somit wesentlich teurer wie eine Einfahrt in die Umweltzone ohne gültige Plakette. Finger weg!

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • mal Hand aufs Herz ,wer wurde denn schon einmal wegen ner Plakette mit dem Womo oder PKW was auch immer angehalten ? Ich hab die in allen eigenen Fahrzeugen entfernt weil es niemanden mehr interessiert und optisch eigentlich nicht tragbar ist,egal welche Farbe, und solange es keinen Punkt mehr gibt bleibt das so.

    Gebe dem Vorredner Recht , keine falsche Plakette reinzukleben das gibt ne riesen Anzeige ! Ohne Plakette sind im Ernstfall max 80 euro Strafe fällig, und die sind ok dafür das es keinen Punkt mehr gibt.
    Grüße

  • Vielen Dank für all die Informationen , das mit der Plakette muss ich mir genau überlegen, bei € 3000 lohnt es sich wohl nicht da wir nur für 6 Monate in Europa sein werden und voraussichtlich nur 6 Wochen in der BRD. Ich habe ohnehin vor mir einen Motorroller zu kaufen da mein Hymer mit einem Traeger ausgerüstet ist.

  • lieber ganz ohne und schnell wieder raus (wenn du nicht gerade in der "Umweltzone" lebst).

    Nachrüsten bei nem 230 er 2,8idTD ist unverhältnissmäßig teuer (größer 3000 €) und bringt außer Kosten weder der Umwelt noch dir einen echten Vorteil.

    Martin
    übrigens :
    (Grenz-Anwohner in einer Umweltzone, der sich mit seinem 2,8 idTD natürlich (in Ermangelung einer grünen Plakette) die letzten 100 Meter Umweltzone zu seinem Carport stets vom (grüne Plaketten) PKW schleppen lässt, da er ja aus eigener Kraft nicht in die letzen 100 Meter Umweltzone einfahren darf um dann unter dem eigenen Carport (und auf eigenem Grundstück) zu überwintern .
    Einfach nur krank, aber ist halt so.

    Martin

  • PKW schleppen lässt

    Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz,
    sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind,
    nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO.
    Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine
    Ausnahmegenehmigung
    gemäß § 33 Abs. 1 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Der
    Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht eine Fahrerlaubnis für das gezogene Fahrzeug (§ 33 Abs. 2 Satz 1 StVZO). Der Fahrer des ziehenden
    Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl Klasse BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG).


    Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur

    • Verwertung des Fahrzeuges,
    • Behebung der Betriebsunfähigkeit,
    • Vernichtung des Fahrzeuges


    Die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung hatte wesentlich weniger Worte als die Regelung zu Schleppen eines Fzg...


    Und ja, ich würde auch nicht unberechtigterweise eine Grüne Plakette kleben - da kommt mach gleich in den Bereich des StGB.... Dann lieber ganz ohne und es bleibt eine OWI


    Einfach krank alles bei uns....

    Gruß

    Ormoduc

    Alle haben gesagt : Das geht nicht!
    Da kam einer, der wusste das nicht und hat's einfach gemacht !