erneutes Getriebeproblem nach 6000km / 3. Gang kracht

  • Hallo zusammen,


    seit Anfang September sind wir stolze Besitzer eines Wohnmobiles Fiat Ducato 1.9 TD Knaus Compact.
    Kilometerstand aktuell: 134.000km.
    Zwischenzeitlich haben wir festgestellt, dass dieses Fahrzeug Probleme beim
    Schalten vom 2. in den 3. Gang sowie vom 4. in den 3. Gang aufweist und sich
    dieser nur mit krachenden Geräuschen einlegen lassen.


    Gemäß Fahrzeug-Chronik war der Gute im August 2013 mit 128 tkm
    zwecks Getriebeaustausch bei einem Getriebespezialisten in Regensburg zur
    Reparatur (lt Re. Schaltgetriebe aus- und eingebaut. Schaltgetriebe zerlegt – 3./4. Gang erneuert;
    Synchronisierung - 1./2. Gang erneuert – Kosten: 1922,00 €)
    . Ein Jahr später bei 129.734 km wurde
    das Getriebe erneut auf Kulanz zerlegt. (Synchronkörper und Zahnradkit 5. Gang erneuert – Kosten: 485,00€).


    Diese Rechnungen konnten wir beim Kauf (Händler in Ingolstadt) einsehen und sind wohl etwas blauäugig davon ausgegangen, dass nach
    einem komplett runderneuerten Getriebe hier keine Probleme auftreten sollten.
    Alles was kaputt gehen kann ist ja schließlich neu und immerhin hat das Getriebe erst 6.000 km auf dem Buckel!


    Wegen dem Problem mit dem 3. Gang haben wir vor ca. 3 Wochen
    mit dem Getriebespezialisten Kontakt aufgenommen und bekamen zur Antwort, das Problem an der
    Sache sei, dass Original-Ersatzteile wohl nicht mehr erhältlich wären und die
    Nachbauten nicht dieselbe Qualität hätten. Wenn wir das Womo zur Reparatur
    geben wollten, dann sollten wir uns doch am besten einen Händler in unserer Umgebung suchen :thumbup:


    Im Moment wollte ich eigentlich nur nachfragen, was ihr von
    dem Problem haltet. Kann/ darf denn das sein? Hat der Getriebespezialist versagt oder wo liegt das Problem? Guter Rat teuer was tun?


    P.S.: Seit gestern wissen wir auch, dass der Händler beim Ankauf von dem Getriebeschaden wusste
    und das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmangelhaftung an uns weiterverkauft
    hat. Der Vorbesitzer meinte auch, dass der 3. Gang gar nicht mehr reinging?!

  • hi

    du hast bei nem händler in ingoldstadt gekauft, richtig ?

    wenn ja hast du sachmängelhaftung die im ersten halben jahr nach kauf datum zu kosten des verkäufers gehen, erst nach dem halben jahr gilt die sogenannte beweislastumkehr, dann musst du dem hänlder nachweisen das der mängel beim kauf schon bestand.

    also ab zum hänlder das geht auf seine rechnung ob er will oder nicht so ist die gesetzeslage bei gebrauchtkauf die über hänlder ablaufen was ja dein glück ist.


    dem getriebe spezi kannst du nix, weil a die 1 jahres garantie die sehr wahrscheinlich gegeben wurde ja 2014 schon vorbei waar.

    zum besseren verständniss sachmangelhaftung googeln.


    gruß

  • und das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmangelhaftung an uns weiterverkauft
    hat.

    Wie geht denn sowas? Hab ich noch nie von gehört. Dann müsstest du ja einen Wisch unterschrieben haben, auf dem GENAU das steht, oder wenigstens ein Ausschluss von Schäden am Getriebe, was ich mir jetzt beim besten Willen nicht vorstellen kann. Falls doch, dann haste Pech.

    Falls nicht: Vorstellig werden, flicken lassen. Ob ihm das passt oder nicht, das ist nicht deine Baustelle sondern die des Händlers.

    Grüße, Sebbi
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  • ja wenn du das unterschrieben hast kannst du gar nix machen, das war dann der freischein für den händler.

    steht denn was ihm kaufvertrag drinnen und du/ihr habt es unterschrieben ?


    gruß

  • ja, steht im KV - aber ist meines Wissens lt BGH Urteil bei Verkauf Händler an Privat garnicht rechtsgültig

  • ui ui

    hast du rechtschutz, das ist nicht so einfach weil du es unterschrieben hast und somit alle sachen die drinnen stehen gelesen verstanden und für richtig befunden hast was mit der unterschrift besiegelt wurde.


    viel glück.


    gruß

  • ja, steht im KV - aber ist meines Wissens lt BGH Urteil bei Verkauf Händler an Privat garnicht rechtsgültig

    Okay, dann sofort zum Anwalt. Selbst ohne RSV würde ich da mal wenigstens in eine Rechtsberatung investieren. Die paar Euro im Vergleich zur Reparatur des Getriebes sind ja fast nichts. Und eventuell kriegst du den Drecksack ja.

    Mit Verlaub, aber andere Worte fallen mir bei solchen Praktiken nicht mehr ein. Sowas in einen KV zu schreiben gehört bei Strafe verboten.

    Grüße, Sebbi
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  • hast du rechtschutz, das ist nicht so einfach weil du es unterschrieben hast und somit alle sachen die drinnen stehen gelesen verstanden und für richtig befunden hast was mit der unterschrift besiegelt wurde.

    Nicht unbedingt. Es gibt Klauseln die sogar einen kompletten Vertrag nichtig machen können falls sie drin stehen. Andere widerum sind einfach nicht bindend. Das muss dir aber im einzelnen ein Rechtsanwalt erklären was du da für Möglichkeiten hast.

    Grüße, Sebbi
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  • arglistiges Verschweigen trifft zu - er hatte nicht nur mündlich davon Kenntnis - auch im Kaufvertrag wurde der Getriebeschaden vermerkt. Dem Verkäufer sagte er das Fahrzeug geht ins Ausland. Faktisch hat er 2500,00 € Aufschlag gemacht und an privat weiterverkauft.
    Aber ich wollt trotzdem gern mal hören was die Getriebespezialisten zum Fall sagen? Darf denn das sein bzw kann das sein?
    Wie gesagt waren wir der Meinung "alles neu - alles gut". Auch im Bekanntenkreis hat das jeder so gesagt.
    Ja blöd von uns - ich weiß. Aber man lernt nie aus.

  • was willst du denn hören, das getriebe ist essig , muss raus und vernünftig überholt werden, dann gleich kupplung anschauen und wenn nötig erneuern, kurbelwellensimmering getriebe seitig würde ich wenn das getriebe drausen ist auch gleich machen dann hat es hand und fuß.

    der gegenüberliegende steueriemen seitig kann auch so getauscht werden , muss nur der zahnriemen runter dazu, eben kein getriebe dazu raus.

    tauschgetriebe gibt es auch, die kosten aber geld wie eben alles.

    http://www.getriebezentrum-rhein-main.de/Ducato-Getriebe-Austausch/


    gruß

  • Also wenn man bei allen Gängen Probleme hat, würde ich auf jeden Fall mal die Kupplung überprüfen, die scheint nicht richtig zu trennen,
    oder das Getriebe-Wellen-Lager in der Schwungscheibe ist fest oder schwergängig ...

  • Wenn der Getriebeschaden im Kaufvertrag steht und der Händler nachweisen kann das das gleiche Modell ohne Schaden mit 1000 Euro mehr gehandelt wird kommt er damit durch.
    Dann hat er eine Begrünung durch den Preis. Und da wird es Schwierig nachzuweisen das er mit der Reparatunr keinen Höheren Preis bekommen hätte.
    Mein Vorschlag wäre ein anderes gesundes Getriebe einzubauen. Wenn schon so viele Verschieden Leute dabei waren würde ich es nicht mehr machen und dann den Kopf dafür hinhalten.
    Und gute gebrauchte Getriebe hab ich noch 2 stück liegen.

  • Hallo Nixe,

    bez. des Kaufvertrages ist folgendes zu sagen:

    Wenn es drinsteht, das das Getriebe defekt war beim Kauf, kannst du nichts machen, musst du in den sauren Apfel beißen. Pech wäre auch, wenn er dir das Fahrzeug "im Kundenauftrag" verkauft hat, dann ist es nämlich ein Privatverkauf ohne Garantie. Siehst du aber im Kaufvertrag, wer der Verkäufer ist.

    Der Händler kann gegenüber Privat die Sachmängelhaftung (Garantie) nicht ausschließen; er kann sie bei einem Gebrauchtfahrzeug auf 1 Jahr reduzieren. Dies hat er aber anscheinend nicht gemacht.

    Mit der Beweislastumkehr wurde schon beschrieben, du mußt in diesem Fall nicht beweisen, dass das Getriebe schon kaputt war, sondern er, dass es nicht kaputt war beim Kauf.

    Zu prüfen wäre, ob der Kaufvertrag nicht von vorneherein ungültig ist, also du vom Kauf zurück treten kannst.

    Dies wird dir ein guter Anwalt auch alles sagen.

    Aber ganz wichtig: lass niemand anderes an das Getriebe außer den Händler, sonst erlischt deine Garantie !!

    Ich würde vielleicht probieren, den Kaufpreis im Nachhinein ordentlich zu drücken, und mir auch ein "neues" Getriebe einbauen lassen. Das Vertrauen zu diesem Händler ist ja sicher nicht mehr da.

  • P.S. wenn du weißt, dass er 2.500 € verdient hat, würde ich probieren, ihn um 2.000 € zu drücken. Dann hat er immer noch was verdient.

  • Aber ganz wichtig: lass niemand anderes an das Getriebe außer den Händler, sonst erlischt deine Garantie !!


    Guter Hinweis.


    Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, was der Rechtsverdreher sagt.

    Grüße, Sebbi
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  • die Rechtslage ist eindeutig. Händler kann Sachmangelhaftung etc nicht ausschließen.
    Außerdem kommt dazu dass er den Getriebeschaden vorsätzlich verschwiegen hat.

    1. Schritt - Anwaltsschreiben mit 14 tägiger Frist der Mängelbehebung (wobei der Anwalt nicht wirklich damit rechnet, dass überhaupt eine Reaktion kommt, da es sich bei diesem Geschäftsgebahren ja offensichtlich um keinen seriösen Händler handelt)
    2. Schritt - wenn keine Reaktion erfolgt - Klage.

    P.S. kann trotzdem nicht verstehen warum ein Getriebe, das vom Getriebespezialisten "bearbeitet" wurde nach 6000 km schon wieder Probleme macht... :S :S :S

    Einmal editiert, zuletzt von Nixe33 (18. Oktober 2016 um 16:14)