280er Motorradträger

  • Nun kommt mal wieder runter. Zu erst muß doch geklärt werden ob die zulässigen Achslasten so eine Nachrüstung mit Träger und Beladung überhaupt hergeben.Wenn nein muß geklärt werden ob das mit einer Auflastung machbar ist und ob sich das finanziell im Rahmen hält.Erst dann macht diese Diskussion überhaupt erst sinn.
    Ich habe vor drei Jahren auch vor der Entscheidung gestanden einen Träger zu kaufen (nicht selbst zu bauen),aufzulasten oder einen Anhänger zu benutzen.Meine Entscheidung: Anhänger,keine Gewichtsprobleme,keine hohen Ausgaben für Träger und Auflastung,den Anhänger hatte ich ohnehin und so brauchte ich nur eine Hochplane und entsprechende Verzurrungsmöglichkeiten nachzurüsten.Eine Auffahrrinne habe ich mir in der örtlichen Schlosserei anfertigen lassen.Das ganze hat mit Tempo 100 Zulassung ca.500.- EUR und 5 Stunden Arbeit gekostet.

    Gruß Arno

  • Hallo,

    ein Motorradträger gilt als Ladung, wenn er ohne Werkzeug abgebaut werden kann, und muss deshalb auch nicht eingetragen / abgenommen werden..... und für Ladung gelten die Vorschriften für Ladungssicherung.
    Allein die Aufnahmeelemente am Fahrzeugrahmen bedürfen eine TÜV & Co Begutachtung, wenn andere als originale Befestigungspunkte oder Adapterlösungen / Hilfsrahmen dafür benötigt werden.

    Gruß Lukas

    Wenn jeder Mensch an sich denkt, wird an jeden gedacht und keiner vergessen.... :ja

  • Und wie bitte befestigt man einen Motorradträger !!!! Ohne Werkzeug??
    Und vor allen Dingen , wer nimmt die hierfür notwendige Rahmenaufnahme des Trägers ab?
    Denn ohne Abnahme ist hier wieder zwingend die Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeugs !!! Erloschen ( mit allen sich hieraus ergebenden möglichen rechtlichen Konsequenzen , und die sind gewaltig)
    Darüberhinaus wage ich noch zu bezweifeln, dass der Träger selbst als Ladung zu sehen ist.
    Das Motorrad schon, aber der Träger wird m. E. Durch den naturgemäß notwendigerweise festen Anbau zum Fahrzeugbestandteil und damit ABE oder einzragungspflichtig.
    Martin

  • Hallo Martin,

    dann schau doch einfach mal die Träger von Sawiko oder Linnepe an........

    Beide sichern den Träger in den Aufnahmeelementen mit Bolzen und Sternschrauben oder Schnappverschluss, warum wohl? Weil zum Lösen und Abnehmen KEIN Werkzeug benötigt wird und deshalb der Träger selber als Ladung gilt.
    Der Träger, den der TE gezeigt hat, sieht fest verbaut aus - und DER muss eingetragen werden, weil er fester Bestandteil der Fahrzeuges ist.

    Wegen der Aufnahmeelemente - siehe meinen Post vorher......

    Gruß Lukas

    Wenn jeder Mensch an sich denkt, wird an jeden gedacht und keiner vergessen.... :ja

  • Hallo an alle,

    ich geb jetzt auch mal meinen Senf dazu :D . Im Prinzip sollte die Sicherheit immer Vorrang haben, das is klar.
    Und wer nicht weiß was er tut kann viel Schaden anrichten. Aber wer geschickt ist und weiß was er tut (davon gibt es auch hier im Forum einige)kann durchaus eine solide Konstruktion bauen die auch hält.
    Wenn ich mir dagegen einige Serienprodukte anschaue z.B. Fahrradträger dann graust s mir schon. Ich hab Fahrradschienen rumliegen die halten kaum das Gewicht des Rades aus, und sowas ist auch mal geprüft worden.
    Oder z.B. das seit einiger Zeit AHK selbst angebaut werden dürfen ohne Abnahme (habs selbst 2 x gemacht).
    Wenn das einer tut nach der Meister Röhrich Methode (Draht drumtüdeln un gut is)dann :klatsch.
    Soll heißen, nur weil eine Vorschrift vom Staat kommt ist Sie nicht immer besser als eine private Lösung.
    Das man die Achslast im Auge behält versteht sich, aber bei mir ist die Straßenlage mit der Heckkiste fast noch besser, da aufgelastet mit Zusatzfedern.


    Gruß Jens