50 mbar Anlage - ein Gerät kaputt, was nun

  • Hallo zusammen.

    Bei mir geht es immer noch um das liebe Gas. Mein Ducato ist aus der Werkstatt und alles gut, jetzt können wir uns innen vornehmen.
    Ich weiß, dass nur noch Neuanlagen mit 30 mbar zugelassen sind. (Gibt es da eigentlich einen Grund, warum man jetzt nur noch 30 mbar erlaubt?)

    Da unser Ducato aus 1997 ist, haben wir noch eine 50 mbar Anlage drin. An Geräten einen Gaskocher, eine Heizung und eine Kühlbox. Letztere funktioniert leider nicht mehr. Da ich gerne wieder eine hätte, was wäre am sinnvollsten?

    1. Eine gebrauchte 50 mbar Kühlbox kaufen und einbauen. Darf ich das? Also Tüv-technisch?
    2. Eine 30 mbar kaufen und einbauen, kann ich hier dann noch einen Druckminderer nur vor die Kühlbox bauen, da meine anderen Geräte ja auf 50 mbar laufen? Tüv?
    3. Eine Kühlbox kaufen, die ich nur mit Strom über die Bordbatterie betreibe und aus dem Gaskreislauf rauslasse. Macht eine "Standardbordbatterie" das längere Zeit mit?

    Wäre über eure Einschätzung dankbar.
    Gruß
    PlanvollinsChaos


  • 2. Eine 30 mbar kaufen und einbauen, kann ich hier dann noch einen Druckminderer nur vor die Kühlbox bauen, da meine anderen Geräte ja auf 50 mbar laufen? Tüv?

    Moins,

    ich habe auch noch eine 50 mbar Anlage und eine neue 30 mbar Truma 6003 Heizung, habe dort einen Druckminderer davor, der wird immer bei der Gasprüfung abgenommen !

    Der TÜV hat sich in den letzten 30 Jahren noch NIE um meine Gasanlage gekümmert, auch ohne Gasplakette nicht.

  • Hallo hatte ich bei meinen 290er BJ 1992 auch , Kühli defekt , also neuen besorgt 30 mBar , das Dings dazwischen geschaltet , keinerlei Probleme bei der Gasprüfung , das neue Gerät wurde nur in die Gas Prüfkarte eingetragen und ein zusätzlicher Sicker ( 30 mBar ) wurde angebracht ,

    klaus

  • Hallo alle.

    Danke für die Antworten.
    Schön zu wissen, dass weder eine 30 mbar Anlage auf einem 50 mbar System (mit Druckminderer) ein Problem darstellen, noch ein neues oder gebrauchtes 50 mbar Gerät einzubauen und beides abgenommen wird.

    Rein interessehalber, was darf ich denn dann eigentlich nicht mehr? Doch nur in einen Neuausbau eine 50 mbar Anlage einbauen, oder?

    Dann werde ich mal Suchen, was schön passt. Danke
    Gruß
    PlanvollinsChaos

  • Neuanlagen werden seit 2006 nur noch in 30mBar gebaut. Hat einfach den grund, weil man sich Europaweit auf diesen Druck geeinigt hat und die Hersteller nicht mehr unterschiedliche Geräte produzieren müssen. In DE war vor 1996 nur 50mBar erlaubt und danach bis 2006 beides.
    Aber wie gesagt, gilt nur für Neuanlagen.
    Im Endeffekt hat nur die Brennerdüse einen anderen Lochdurchmesser. Wenn die Hersteller unterschiedliche Düsen anbieten würden, könnte man auch jedes Gerät nachträglich umrüsten.