Airbag austragen lassen - notwendig?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Wieder mal eine leidige Frage zum Airbag beim 230er.
    Hintergrund :
    - Gurtstraffer zum zweiten Mal defekt, gibt's nicht mehr
    - Clockspring defekt, gibt's nicht mehr (damit Airbag ohne Funktion)
    - Steuergerät defekt - gibt's noch bzw. könnte ich reparieren lassen

    Aufgrund des Alters fallen alle Teile der Reihe nach aus. Nachdem jetzt so langsam alle Teile der Airbag Steuerung defekt sind, wäre es meiner Meinung nach, das Sinnvollste alles auszubauen (ich weiß: Techniker mit Pyroschein - ist klar) und auf ein einfaches Lenkrad umzurüsten.
    Irgendwo habe ich mal gelesen (finde den Beitrag aber nicht mehr), dass dies ganz einfach möglich ist, weil die Fahrzeuge dieser Baureihe sowohl mit, als auch ohne Airbag produziert wurden.
    Kann das jemand bestätigen, oder muss ich zum TÜV? Wie ist dann die beste Vorgehensweise? Gibt es irgendwo eine Unbedenklichkeitsbescheinigung o. ä.?

    Ich denke, dieses Thema wird viele 230er Fahrer (mit Airbag) über kurz oder lang betreffen und mich nervt die rote Lampe im Armaturenbrett, deswegen würde ich mich sehr über eure Hilfe freuen.

    Grüße aus Langenzenn, Carsten

  • Servus,

    hast du Google und Co. schon mal bemüht? Da gibt es eine ganze Reihe von Infos, die weiterhelfen.

    Grundsätzlich: Ja, du kannst den Airbag stillegen. Ob du dann zum TÜV musst, hängt davon ab, wie du es machst...

    Besorge dir ein anderes Lenkrad mit ABE -> Einbauen -> Erledigt.

    Martin

  • Hallo,
    da der Airbag Teil der ABE des Fahrzeuges ist, wird dir der Gang zum TÜV oder einer anderen Prüforganisation nicht erspart bleiben. Auch eine Anfrage bei FIAT wäre nicht schlecht, hier Nachfrage wie Fiat zu diesem Angelegen steht. Eventuell gibt es auf der Steuerungsseite Alternativen, ich denke da an die Technik des Nachfolgemodells.

    Edgar

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • Das muss auf jeden Fall mit dem TÜV abgeklärt werden. Einfach so ausbauen geht auf keinen Fall.
    Sonst fährst du ohne Zulassung.

  • Hallo Carsten
    ich würde originale Ersatzteile " ohne den Kram einbauen " und fertig. Wie du gesagt hast damals war es teilweise teure Zusatzausstattung.
    Wer kennt sich damit aus ..... nur keine schlafende Hunde wecken ....
    LG Jürgen

  • Wer sich damit auskennt ist ganz einfach. Wenn nach einem Unfall ein Sachverständiger die fin in den PC tippt kommt die Auflistung der werksausstattung. Und da steht er drin.
    Und beim TÜV kommt das Prüfprotokoll mit hinweisen auf die häufigsten bekannten Mängeln bei dem Modell.
    Nur weil du nicht weist welche mit und welche ohne sind heißt das ja nicht das die die es prüfen auch nicht wissen.
    Es kann ja auch jahrelang gut gehen. Nur wenns mal knallt zahlt er selber, denn die Versicherung ist fein raus.

  • Hallo,
    das wird Dir keiner eintragen können, da Fahrer Airbag nur dann deaktiviert werden darf, wenn eine nachweisbare Behinderung bzw. Gebrechen vorliegt. Nur für den Fall, das bei einem Unfall die Gefahr durch den Airbag größer wäre als ohne, gibt es eine aufwändige, eintragungspflichtige Möglichkeit. Des weiteren haben Fahrzeuge mit Airbag in der Regel einen Gurtkraftbegrenzer. Das bedeutet, Du musst den Gurt tauschen. Ob die Warnlampe trotz Eintragen abgeschaltet werden darf, weis ich nicht. Die meisten Infos hierzu habe ich aus dem Netz bekommen.
    LG
    Tom

  • Habe da folgendes Gefunden.

    Airbag-Ausbau und Betriebserlaubnis

    Danach muss man zwischen deaktivieren und dem Ausbau unterscheiden.
    So wie ich das lese ist der Ausbau möglich.
    Aber lest selber.

    Udo

    Hymer Camp 64 auf Ducato 290, Baujahr 1991, 95 gnadenlose PS, Spurtstark am Hang.
    Alt aber unser und nun offiziell mit grüner Plakette. 8o

    Ja und es lohnt sich doch. 160€ weniger Steuern und überall fahren dürfen wo man will.
    Mal sehen wie lange noch. :cursing:

  • Vielen Dank für die vielen Antworten.

    • die Fin werde ich prüfen lassen - das habe ich befürchtet
    • mit dem Link von Udo rede ich mit meinem Prüfer - das klingt super


    Denn eine Reparatur ist nicht ohne sehr großen Aufwand (sowohl technisch, wie auch finanziell) möglich.


    Ich werde das Ergebnis hier posten.


    Grüße und Danke aus Langenzenn,
    Carsten

  • Ich könnte dir alle Teile die defekt sind aus einem 2001 er Ducato geben. Da ist der Motor def. Und wird geschlachtet. Von der Steuerung war er jedoch fehlerfrei.

  • Nachdem ich mich jetzt seit 6 Jahren mit diesen sch... Airbags und Gurten rumschlage, suche ich jetzt nach einer dauerhaften und unkaputtbaren Lösung - also Ausbau. Falls das Umrüsten nicht funktioniert, würde ich nach Teilen suchen - kann aber noch etwas dauern. Spätestens im April wartet der TÜV auf meinen Duc. Trotzdem vielen Dank für das Angebot.

    Grüße aus Langenzenn,
    Carsten

  • Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit
    im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht.
    Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die
    explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau
    des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der
    Betriebserlaubnis haben.