Moin,
mich beschlich heute Nacht folgender Gedanke, den ich gleich mal posten muss:
Ich habe in meinem Ducato 230 2.5D Luftfedern (Goldschmitt Doppelbalg, Einkreis), die ich wegen Undichtigkeit ausgebaut habe. Da ich zum Tüv muss, sagte man mir müssen die auch funktionieren. Zu Neuen konnte ich mich Budgetmäßig noch nicht durchringen.
Nun treibt mich die Überlegung, dass diese doch wahrscheinlich in Zusammenhang mit der Auflastung des Fahrzeugs auf 3,5to eingebaut wurden. Kann oder wird der Tüv das Fahrzeug nun zwangsweise ablasten? Das wäre natürlich nicht gewollt und würde z.B. auch bedeuten, das das Fahrzeug steuerlich schlechter eingestuft wird!