Problem mit Reifengrösse

  • Guten Morgen!
    Ich habe folgendes Problem: Mein Wohnmobil, ein Knaus Traveller 685 Bj 2000 auf Ducato 230 hat Reifen 215/70 R 16 113/111R . Diese sind laut Aussagen von zwei Reifenhändlern nicht mehr erhältlich, es gibt nur mehr 215/75 R 16 113/111R. Ich habe gestern mit Fiat Wien wegen einer Reifenfreigabe Kontakt aufgenommen, warte aber noch auf eine Antwort.
    Ich würde jetzt gerne wissen ob hier noch jemand dieses Problem hat und wie es zu lösen ist. Möglicherweise sind die Vorschriften für Deutschland und Österreich unterschiedlich, mich würden aber trotzdem Eure Erfahrungen interessieren.
    Danke und beste Grüße
    Rider 11000

  • Hallo, schau doch mal ins Internet und lass dir welche aus Deutschland schicken . Bisher gab es die immer in D.
    Giovanni.

  • Hallo,
    sind die 215/70/16 in den Papieren eingetragen. Kenne beim Maxi-Fahrgestell nur die 215/75/16 und beim "kleinen" Fahrgestell 215/70 aber dann als 15".


    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Schaust du hier :http://www.reifenchef.de/detail/index/s…CFWbKtAodIQQAhw
    oder hier:http://www.reifendirekt.de/cgi-bin/rshop.…=&wt_mc=froogle

    Den hier: http://www.reifentiefpreis.de/VAN-Transporte…er.html?adid=10
    fahre ich seit 3 Jahren (trotz 70er Eintrag, war auch ohne Beanstandung beim TÜV)zu meiner größten Zufriedenheit auf meinem Knaus 708 aus 2000 (230er mit Maxi Fahrwerk).
    Hatte mir mein Reifenhändler empfohlen und Recht behalten, auch damit, das es den Tüv nicht interessiert (da angeblich Tachoabweichung im Rahmen der Toleranz)


    Gruß

    Martin

    2 Mal editiert, zuletzt von Fliegerbaer (12. März 2015 um 18:02)

  • Guten Morgen Fliegenbaer!
    Die Reifen in Deinem Link haben den falschen Geschwindigkeitsindex. Theoretisch wäre es egal,denn ich fahre keine 160, :) aber im Typenschei steht eben R.
    Ich habe gestern von Fiat einen Anruf bekommen daß sie ausser dem Typenschein noch ein Foto des Typenschildes benötigen. Wenn ich Näheres weiß werde ich Euch berichten.
    Danke und beste Grüße
    Rider 11000

  • entscheidend für die "verbaute"bzw. aufgezogene Geschwindigkeitsklasse ist die tatsächlich!!!!! eingetragene Höchstgeschwindigkeit!!
    Und die dürfte bei deinem Mobil wohl kaum über 160 liegen?

    Übrigens ein "Problem" was früher die meisten PKW Winterreifen hatten und haben (daher die Aufkleber mit der zul. Höchstgeschw. für das Lenkrad) .
    Da erlischt dann auch keine BE o.ä. wenn "langsamere" Reifen aufgezogen werden.

    Martin

  • Das mit der Geschwindikkeitsklasse wusste ich so nicht, wieder was gelernt. Ich habe heute mal meine Wohnmobilunterlagen durchgesehen.
    In der Bedienungsanleitung ist die Reifengrösse mit 215/75/16 113 R angegeben. Da dürfte beim Ausstellen der Einzelgenehmigung vor 15 Jahren etwas schiefgelaufen sein.
    Beste Grüße
    Rider 11000

  • Hallo, maßgeblich ist die Reifengrösse , die in die Zulassungspapieren steht.


    Noch ein Hinweis zu dem von "Fliegenbär" angesprochenen Geschwindigkeitsindex, verbindlich sind die Angaben in den Zulassungenspapieren und CoC-Papieren. Viele Hersteller geben auch den Geschwindigkeitsindex vor. Dies ist auch bindend. Bei Winterreifen kann ein nächsttieferenden Index genutzt werden, die durch einen entsprechenden Aufkleber am Armaturenbrett gekennzeichnet werden müssen.

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • Hallo Rider,sind deine Daten was das Gewicht betrifft einmal 3850 kgTechnisches zulässiges Gesamtgewicht ,oder zählt das zulässige Gesamtgewicht 3500 kg.Würde mich mal interessieren .Bei mir sind technisch 4200 kg zugelassen, aber nur bis 3500 kg eingetragen


    Gruß Herbert

    :saint:

  • Hallo, maßgeblich ist die Reifengrösse , die in die Zulassungspapieren steht.


    Noch ein Hinweis zu dem von "Fliegenbär" angesprochenen Geschwindigkeitsindex, verbindlich sind die Angaben in den Zulassungenspapieren und CoC-Papieren. Viele Hersteller geben auch den Geschwindigkeitsindex vor. Dies ist auch bindend. Bei Winterreifen kann ein nächsttieferenden Index genutzt werden, die durch einen entsprechenden Aufkleber am Armaturenbrett gekennzeichnet werden müssen.


    genau das habe ich gesagt, bleibt die in den Papieren eingetragene Höchtsgeschw. unter der (aufgezogenen) zugelassenen , -no Problem--, gleich welcher Geschwindigkeitsindex in den Papieren steht.

    Sonst ggfs durch "reduzierten" Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtbereich des Fahrers angezeigt , vorgeschrieben,

    Martin

  • Guten Morgen!
    @ Gladius: Ich habe das Wohnmobil gebraucht gekauft. Es ist mit einer Einzelgenehmigung zugelassen, dabei wurde es offensichtlich von 3,85t auf 3,5t heruntertypisiert. Dabei wurden von ursprünglich 6 Sitzplätzen nur noch 4 eingetragen. In der Betriebsanleitung ist das Mobil mit 3,85t angegeben.
    Beste Grüße
    Rider 11000

  • Hallo Rider,

    wenn ich deinen ersten Beitrag richtig lese, ist das Fahrzeug in Österreich zugelassen. Wenn du auch einen österreichischen PKW-Führerschein hast darfst du ja nur 3,5t fahren. Vielleicht liegt da der Grund für die Ablastung.

    Das bei einem Fahrzeug die falsche Reifengröße oder ein Falscher Text eingetragen wird ist mir in D auch schon passiert. Einfach korrigieren lassen.

    Gruß

    Hans - Peter