230 er mit oder ohne ABS

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.

  • Also ich bin mir ziemlich sicher dass der § 41b StVZO, der das ABS für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen vorschreibt, 1991 aufgenommen wurde. Aber ich werde mich erkundigen. Möglicherweise hat es ja für Wohnmobile Übergangsbestimmungen gegeben.
    MfG
    Gerhard


    Ich meine Du hast Dich um 10 Jahre vertan, für Womos habe ich den Stichtag 1. 1. 2001 noch in Errinnerung.

    gr Peter

    X 2/51 Maxi-Fahrwerk 3,0 - 6m Ti -

  • ohne Baujahr-Angabe hilft das jetzt aber auch nicht weiter!


    Hallo Heiko,
    da es ein 2,8 idtd ist, kann es also nur Bj 98-2000 sein. Davor gab es den 2,8er noch nicht, danach war es der JTD :D

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )


  • Hallo Heiko,
    da es ein 2,8 idtd ist, kann es also nur Bj 98-2000 sein. Davor gab es den 2,8er noch nicht, danach war es der JTD :D

    Gruss
    Markus

    Was du wieder alles weißt Markus! :)

    Wenn es dann erst ab 2001 Pflicht wurde, dann dürfte das Auflasten ja kein Problem gewesen sein mit 1998-2000er

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • Robert Most sollte anhand der fahrgestellnummer sehen koennen was verbaut ist. Eventuell sogar maxi fahrwerk bei der auflastung.

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • Ich meine Du hast Dich um 10 Jahre vertan, für Womos habe ich den Stichtag 1. 1. 2001 noch in Errinnerung.


    Ich habe inzwischen Einblick in eine StVZO von 1998 gehabt, und da standen die Absätze 1-3 des § 41b schon drin, die das ABS für Kfz mehr als 3,5 Tonnen vorschreiben. Wenn überhaupt, dann geht es um irgendwelche befristeten Ausnahmeverordnungen, da bin ich aber noch nicht fündig geworden.

    Möglicherweise verwechselst Du das mit den Regelungen für Anhänger in den Absätzen 4-5. Diese sind soweit ich weiß erst 2001 in Kraft getreten.

    da es ein 2,8 idtd ist, kann es also nur Bj 98-2000 sein. Davor gab es den 2,8er noch nicht, danach war es der JTD :D


    Hmm, bergbohrer sprach ausdrücklich von einem JTD, nicht von einem idTD.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Zitat von »ghost«
    da es ein 2,8 idtd ist, kann es also nur Bj 98-2000 sein. Davor gab es den 2,8er noch nicht, danach war es der JTD :D


    Hmm, bergbohrer sprach ausdrücklich von einem JTD, nicht von einem idTD.

    Ja, aber Heiko und Kurt nicht. Und darauf habe ich mich bezogen, deshalb auch das Zitat :prost

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )


  • Möglicherweise verwechselst Du das mit den Regelungen für Anhänger in den Absätzen 4-5. Diese sind soweit ich weiß erst 2001 in Kraft getreten.
    MfG
    Gerhard

    Der 230er wurde ab Bj. 94 produziert, (ABS als Option bestellbar) und die Vorgängermodelle 280 (290 1990–1994) nie ABS inst. hatten. Von daher denke ich, kann ein 290er ab Bj 1991 kein ABS haben, egal in welcher Gewichtsklasse. Wenn doch, dann bitte ich um Korrektur.

    gr Peter

    X 2/51 Maxi-Fahrwerk 3,0 - 6m Ti -

  • Fakt ist auf jeden Fall, dass Fahrzeuge noch nach 2001 neu zugelassen wurden, die schwerer als 3,5t waren und kein ABS hatten und das legal, also ist dafür, wie ich ja schon schrieb, eine (sonder)Regelung, oder was auch immer, in Kraft getreten, alles Andere ist doch auch ganz egal. PUNKT

    Es hilft dem Fragesteller überhaubt nicht weiter.

    Gruß, Frank

  • Fakt ist auf jeden Fall, dass Fahrzeuge noch nach 2001 neu zugelassen wurden, die schwerer als 3,5t waren und kein ABS hatten und das legal, also ist dafür, wie ich ja schon schrieb, eine (sonder)Regelung, oder was auch immer, in Kraft getreten, alles Andere ist doch auch ganz egal.


    Also ich habe mich jetzt durch zahlreiche Bundesgesetzblätter gewühlt, bin dabei auf die "Verordnung zur Änderung der Magermilch-Sonderbeihilfen-Verordnung", die "Verordnung über die Beteiligung von Besamungsstationen an Zuchtprogrammen", die "Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Äpfeln sowie des Verbrauchs von Zitrusfrüchten" und weitere Kuriositäten gestoßen. Sachen gibt's ... ;)

    Irgendwelche Sondervorschriften bzgl. ABS bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen habe ich aber nicht gefunden.

    Ich gebe jetzt auf.

    Deshalb muss ich nach wie vor davon ausgehen, dass spätestens mit Erstzulassung 1998 für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen ABS-Pflicht besteht. Ich bin gerne bereit, mich vom Gegenteil überzeugen zu lassen, würde dafür aber den entsprechenden Verordnungstext mit Datums- und Quellenangabe benötigen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo allerseits,

    Danke für die vielen Antworten ( wenn auch nicht alle wirklich Zielführend waren :P ) . Ich bin nach einem Telefonat mit einem
    überaus freundlichen AA Mitarbeiter jetzt aber eh an dem Punkt, dass ich nicht drumrum komme und an das Fahrzeug muss.
    Denn... die Bremsleitungssätze für den 230 gibbet nur in der Ausführung - ohne ABS-. Also werf ich ein " nehmen wir die für den 244 ( mit ABS) .
    Er hielt eine Rückfrage und das Ergebniss war , das sich die freundlichen erinnern dass neulich die gleiche Problematik bei einem anderen
    -Spät- 230 er Bestand und dieser feststellen musste das einzelne Leitungen nicht passen. Also hin zum Schätzchen und Ltg. ausmessen.
    Ich kann dann die Masse durchgeben und AA stellt mir den Satz zusammen.
    So was nenn ich Kundenfreundlichkeit :klatsch

    MFG Patrick


  • Hallo Heiko,
    da es ein 2,8 idtd ist, kann es also nur Bj 98-2000 sein. Davor gab es den 2,8er noch nicht, danach war es der JTD :D

    Gruss
    Markus


    Also unser 2,8idTD ist Baujahr 2001 EZ 03/2002. Mit ABS!

  • Mobil oder Fahrgestell ?


    Mobil, da ich fürs Gestell ja keine extra Zulassung habe. Ich bin auf diesen Anachronismus schon mehrmals gestoßen.
    Stoße aber immer wieder auf Plastik und Verkleidungsteile, die Anhand der Bohrungen, auf diesen Datumsstempeln der Formen, den Frühjahr als Produktionszeitraum nahe legen. :ja

  • Hallo,

    ich muss diesen Thread nochmal ausgraben, denn mir ist inzwischen klargeworden, dass ich leider einem IRRTUM aufgesessen bin: :wacko:

    Deshalb muss ich nach wie vor davon ausgehen, dass spätestens mit Erstzulassung 1998 für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen ABS-Pflicht besteht. Ich bin gerne bereit, mich vom Gegenteil überzeugen zu lassen, würde dafür aber den entsprechenden Verordnungstext mit Datums- und Quellenangabe benötigen.


    Diese meine Aussage ist in dieser Allgemeinheit falsch, sie gilt nämlich nicht für Kraftfahrzeuge der Klasse M1, unter die die praktisch Wohnmobile fallen.

    Eine direkte ABS-Pflicht gibt es bis heute für PKW und Wohnmobile nicht. Indirekt gibt es sie erst seit November 2011, denn seit diesem Zeitpunkt gilt die EU-Richtlinie 98/12/EG, und nach dieser dürfen neue Typgenehmigungen für Fahrzeuge der Klasse M1 nur noch dann erteilt werden, wenn diese über eine Fahrdynamikregelung, also ESP verfügen. Und ESP gibt es nur in Verbindung mit ABS.

    Ich bitte um Entschuldigung für die Verwirrung.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Gerhard,

    ich finde es richtig klasse :thumbup: , dass Du uns aufklärst und schreibst, dass Du falsch lagst, Hut ab!

    Außerdem brauche ich mir keine Gedanken mehr machen, warum mein damaliges Womo mit 4,5 ohne ABS aber Bj. 2000, Ez. 04.2002 war.

    Gruß, Frank :wink

  • genau, nur wenn Du eines hast! Zu diesem Bj. gab es parallel sowohl den 2,8 i.d.Td, als auch den 2,8 JTD und ABS war nicht Serie.

    Gruß, Frank