Also ich bin mir ziemlich sicher dass der § 41b StVZO, der das ABS für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen vorschreibt, 1991 aufgenommen wurde. Aber ich werde mich erkundigen. Möglicherweise hat es ja für Wohnmobile Übergangsbestimmungen gegeben.
MfG
Gerhard
Ich meine Du hast Dich um 10 Jahre vertan, für Womos habe ich den Stichtag 1. 1. 2001 noch in Errinnerung.
gr Peter