Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit der bekannten und hier schon viel diskutierten Problematik des Wassereintritts beim Fiat Ducato X250, den ich als Hymercar, MJ 120 (grundsätzlich tolles Auto :klatsch) gebraucht im August 2014 mit EZ 2008 bei einem Händler gekauft habe, möchte ich hier einmal kurz die Meinung der geschätzten Experten einholen.
Wie andere Nutzer hier auch, konnte ich an meinem Fahrzeug im vergangenen Spätsommer und Herbst 2014 nach Regenfahrten bzw. Standzeiten im Regen feststellen, dass oben liegende Motorteile offensichtlich durch von oben in das Fahrzeug eingedrungenes Wasser nass waren. Ich habe nicht den Gießkannen- bzw. Gartenschlauchtest aus youtube durchgeführt , nehme aber an, dass das Wasser durch nicht plan anliegende Dichtungen und zusätzlich die Lüftungsschlitze der Motorhaube in den Motorraum gelangt ist. Diese Vermutung ist ja auch mehr als naheliegend.
Bastelanleitungen zum Abdichten bzw. Erweiterung des Wasserabflusses wurden ja hier schon vielfältig eingestellt und diese versprechen ja in den meisten Fällen auch eine erfolgreiche Abhilfe.
Zusätzlich hierzu habe ich in den Erstwochen der Nutzung (Fahrzeug steht mit Saisonkennzeichen seit November bis noch Ende Februar 2015 nässegeschützt unter einer Abdeckung) festgestellt, dass mein Fahrzeug auch von dem sog. „Startrums“ betroffen ist. Dieses Phänomen wurde hier auch schon von Forenmitgliedern beschrieben.
Nun meine Frage: kann ich von meinem Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung verlangen, dass er zur Beseitigung o.g. Mängel
a) Schutzmaßnahmen zur Verhinderung des Wassereintritts an meinem Fahrzeug durchführen lässt (Erneuerung von Abdichtungen, Verlegen größerer Schläuche von der Wasserwanne
unterhalb der Windschutzscheibe; bzw. Maßnahmen seiner Wahl) und
b) das Motorrumsen beim Anlassen des Fahrzeuges durch das Montieren alternativer Motoraufhängungen/-läger reduziert bzw. beseitigt?
Es handelt sich ja dem Grunde nach um Mängel, die quasi alle Fahrzeuge dieser Art betreffen und somit nicht nur bei dem einen, von mir gekauften Fahrzeug festzustellen sind. Insofern: ist es auch im engeren Sinn ein Sachmangel an dem von mir gekauften Fahrzeug, den der Händler zu beseitigen hätte?
By the way: die 6-Monatsfrist seit dem Kauf läuft Ende Februar 2015 ab. Also müsste ich dort auch schnellstens reklamieren und die Mängel anzeigen...
Ich hatte zu diesen Themen letzte Woche bereits tel. Kontakt zu Fiat Professional bzw. dem Fiat Camperservice. Dort teilte man mir aber auf Anfrage bereits mit, dass aufgrund des Fahrzeugalters (EZ 2008) mit einer Kulanzregelung seitens FIAT nicht gerechnet werden darf bzw. diese auszuschließen sei. Dort wäre also diesbezüglich nichts zu machen, dabei bestehen diese Mängel, die m.E. konstruktions- bzw. verarbeitungsbedingt sind, ja bestimmt schon seit dem ersten Tage des Fahrzeugbetriebs; nur hat es der Erstkäufer bedauerlicher Weise nie bemängelt. Man dachte wohl, das sei normal so.
Schönen Dank schon einmal vorab für eure Einschätzungen und ebenso wie ich trotz allem schon einmal große Vorfreude auf die kommende Saison!
Grüße, Plemax