Wassereintritt Motorraum und „Startrums“ – mögliche Sachmängelhaftung des Händlers ?

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  • Hallo zusammen,

    im Zusammenhang mit der bekannten und hier schon viel diskutierten Problematik des Wassereintritts beim Fiat Ducato X250, den ich als Hymercar, MJ 120 (grundsätzlich tolles Auto :klatsch) gebraucht im August 2014 mit EZ 2008 bei einem Händler gekauft habe, möchte ich hier einmal kurz die Meinung der geschätzten Experten einholen.

    Wie andere Nutzer hier auch, konnte ich an meinem Fahrzeug im vergangenen Spätsommer und Herbst 2014 nach Regenfahrten bzw. Standzeiten im Regen feststellen, dass oben liegende Motorteile offensichtlich durch von oben in das Fahrzeug eingedrungenes Wasser nass waren. Ich habe nicht den Gießkannen- bzw. Gartenschlauchtest aus youtube durchgeführt ;) , nehme aber an, dass das Wasser durch nicht plan anliegende Dichtungen und zusätzlich die Lüftungsschlitze der Motorhaube in den Motorraum gelangt ist. Diese Vermutung ist ja auch mehr als naheliegend.

    Bastelanleitungen zum Abdichten bzw. Erweiterung des Wasserabflusses wurden ja hier schon vielfältig eingestellt und diese versprechen ja in den meisten Fällen auch eine erfolgreiche Abhilfe.

    Zusätzlich hierzu habe ich in den Erstwochen der Nutzung (Fahrzeug steht mit Saisonkennzeichen seit November bis noch Ende Februar 2015 nässegeschützt unter einer Abdeckung) festgestellt, dass mein Fahrzeug auch von dem sog. „Startrums“ betroffen ist. :huh: Dieses Phänomen wurde hier auch schon von Forenmitgliedern beschrieben.

    Nun meine Frage: kann ich von meinem Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung verlangen, dass er zur Beseitigung o.g. Mängel

    a) Schutzmaßnahmen zur Verhinderung des Wassereintritts an meinem Fahrzeug durchführen lässt (Erneuerung von Abdichtungen, Verlegen größerer Schläuche von der Wasserwanne
    unterhalb der Windschutzscheibe; bzw. Maßnahmen seiner Wahl) und

    b) das Motorrumsen beim Anlassen des Fahrzeuges durch das Montieren alternativer Motoraufhängungen/-läger reduziert bzw. beseitigt?

    Es handelt sich ja dem Grunde nach um Mängel, die quasi alle Fahrzeuge dieser Art betreffen und somit nicht nur bei dem einen, von mir gekauften Fahrzeug festzustellen sind. Insofern: ist es auch im engeren Sinn ein Sachmangel an dem von mir gekauften Fahrzeug, den der Händler zu beseitigen hätte?
    By the way: die 6-Monatsfrist seit dem Kauf läuft Ende Februar 2015 ab. Also müsste ich dort auch schnellstens reklamieren und die Mängel anzeigen...

    Ich hatte zu diesen Themen letzte Woche bereits tel. Kontakt zu Fiat Professional bzw. dem Fiat Camperservice. Dort teilte man mir aber auf Anfrage bereits mit, dass aufgrund des Fahrzeugalters (EZ 2008) mit einer Kulanzregelung seitens FIAT nicht gerechnet werden darf bzw. diese auszuschließen sei. Dort wäre also diesbezüglich nichts zu machen, dabei bestehen diese Mängel, die m.E. konstruktions- bzw. verarbeitungsbedingt sind, ja bestimmt schon seit dem ersten Tage des Fahrzeugbetriebs; nur hat es der Erstkäufer bedauerlicher Weise nie bemängelt. Man dachte wohl, das sei normal so. ?(

    Schönen Dank schon einmal vorab für eure Einschätzungen und ebenso wie ich trotz allem schon einmal große Vorfreude auf die kommende Saison! :D

    Grüße, Plemax

  • die antwort hast du dir eigendlich schon selber gegeben

    der händler muss nicht für werksfehler gerade stehen
    werksfehler kann schon sein wenn viele baugleiche fahrzeuge den gleichen fehler haben

    in der haftung wär er (theoretisch) wenn eine dichtung defekt ist und der auslöser für den wassereinbruch ist
    nicht aber für fehler die ab werk fabriziert wurden

    das mit der haftung ist auch etwas kompliziert
    im streitfall läuft es meist auf haarspalterei hinaus
    ein pfiffiger gutachter wird bescheinigen das dichtungen einen verschleiss bzw einer gewissen alterung unterliegen

    vom händler kannst du abhilfe verlangen (sofern er nicht genau weiss das es alle modelle betrifft)
    er wird dir jedoch nur teile einbauen die nach fg nummer zum wagen gehören ...ergebnis wird wohl das gleiche sein was du nun hast
    bestehst du dadrauf das er andere teile einbauen soll ...wirst du auch die rechnung bekommen

    "verbesserungen" durch andere teile wird er nicht machen ...das sind sachen womit man sich als werkstatt sehr schnell den ruf versaut

  • Den Startrums hatte ich auch, dachte ich zumindest. Bis ich im Dezember den Anlasser erneuert habe da er erste anzeichen eines defekts machte (drehte teilweise durch, Magnetschalter). Das Rumsen war weg. Ich war schon drauf und dran die Motorlager zu tauschen.

  • Hallo,

    grundsätzlich haftet der Händler auch beim Gebrauchtkauf für Sachmängel. Er kann aber die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen und tut dies auch regelmäßig.

    Allerdings ist die Sachmängelhaftung schon beim Neukauf auf Mängel beschränkt, die zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden oder zumindest "angelegt" waren. Und beim Gebrauchtkauf kommen weitere Einschränkungen hinzu: Es sind nämlich erstens Mängel ausgeschlossen, die dem Käufer zum Kaufzeitpunkt bekannt waren; und zweitens alterstypische Abnutzungserscheinungen.

    Der Startrums könnte bei einem zum Kaufzeitpunkt 6 Jahre alten Fahrzeug eine solche alterstypische Abnutzungserscheinung sein, z.B. wegen ausgeleierter Motoraufhängungen. Da kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der Händler in die Sachmängelhaftung genommen werden kann.

    Und was den Wassereintritt betrifft, so möchte ich - als reiner "Hobbyjurist" ;) - keine Stellungnahme abgeben. Hier müsste wirklich ein erfahrener Anwalt hinzugezogen werden.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo liebe Freinde!
    Bin auch ein Besitzer eine Ducato 250, Baujahr2008.
    Kann mir bitte jemand von Euch erklären, was mit dem Begriff ' Startrums' gemeint ist.

    Danke im Voraus
    Franz

  • gib den Begriff mal in die Suche hier im Forum ein, da gibt es genug zu Lesen.

    Viel Spass, Frank

  • @ Plemax

    Zur Wahrung der Frist würde ich dem Händler ein Schreiben vorlegen (den Empfang bestätigen lassen!), in dem die Beseitigung der Mängel verlangt wird.

    Als Hobby-Jurist bin ich der Meinung, dass der Händler beim Verkauf auf den vorliegenden Sachmangel des nicht beseitigten Wassereintritts in den Motorraum hätte hinweisen müssen. Da er dies offensichtlich nicht getan hat, hat er den Mangel verheimlicht und ist meiner Meinung nach für die Beseitigung verantwortlich. Soweit mir bekannt, sind sogar private Verkäufer von Gerbraucht-KFZ verpflichtet, dem Verkäufer bekannte Mängel dem potentiellen Käufer mitzuteilen.

    Gruß Bernd

  • Liebe Duc-Piloten,


    habt vielen Dank für eure Hinweise bzw. Ratschläge. Ich werde mir evtl. noch einmal juristischen Rat einholen und mich dann entscheiden, was ich unternehme.


    Wünsche Euch allzeit gute Fahrt, sicher liest man sich hier das eine oder andere Mal nochmal wieder, bin ja sozusagen noch Frischling in der Duc-Gemeinde hier im Forum, das ich übrigens sehr gut finde :thumbup: .


    Grüße und vielleicht bis demnächst,
    Plemax