Ducato Kasten 1,9 TD Bj. 7/2000 LKW Umbau ?

  • Hallo Gemeinde !

    Ich fahre diesen hier: LKW Ducato Kasten 1,9 TD Bj. 7/2000 ist also geschlossen, was muss ich alles machen damit ich hinten im Laderaum jemanden mit nehmen kann bzw. befördern darf ?

    Wie macht man das am besten und günstigsten ?

    Gurt- Gurte wo hin, Sitzbank?

    TüV kosten ?

    Wäre cool wenn jemand ein paar Tip`s für mich haben würde.


    Gruß

    Harry

    Einmal editiert, zuletzt von ghost (6. Februar 2015 um 21:06)

  • Generell: Solltest Du mit Deinem zuständigen TÜV klären...

    Wenn das Auto über Befestigungspunkte für Gurte und Sitze / Sitzbänke verfügt, kommst Du mit dem Einbau eines Fensters hin. Wenn keine Befestigungspunkte vorgesehen sind (ggf. Hersteller fragen!!!), wird's aufwending und teuer (Einzelabnahme und Festigkeitsnachweis der Punkte)

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    Viele Grüße aus dem Westerwald
    Alfred

  • Hallo,
    danke für die Info dann werde ich mal beim Fiat Vertragshändler nachfragen ob da schon was bzg. Befestigungspunkten vorgesehen ist.

    Gruß


    Harry

  • Hallo Harry,

    ist das ein Ducato 230er? Wir haben hinter dem Fahrersitz auf der Ladefläche einen Gurtbock (2er Sitzbank in Fahrtrichtung) verbaut und vom TÜV eingetragen bekommen. Die Sitzbank vorne neben dem Fahrersitz wurde gegen einen Einzelsitz getauscht... somit haben wir 4 zulässige eingetragene Sitzplätze mit 3 Punkt-Gurt.

    Neben dem Gurtbock TÜV Theater - der 230er hat keine org. Aufnahmepunkte auf der Ladefläche, zumindest nicht dort wo es für ein WoMo Sinn macht, sind mir zwei weitere wichtige Regelungen in Erinnerungen:
    - der Fahrer muss Sichtkontakt zu den hinteren Insassen haben (Rückspiegel Innen reicht)
    - der Fahrer muss eine Sprechkontaktmöglichkeit zu den hintern Insassen haben (Du schreibst ja geschlossen, z.B. Trennwand wird raus müssen)

    Dann gab´s da noch eine Möglichkeit die hinteren Insassen nicht in Fahrtrichtung (Blick nach vorne auf die Straße) zu plazieren, sondern seitlich zur Fahrtrichtung. Da galten ebenfalls die obigen Vorschriften, jedoch waren dort diese etwas "milder" (...mußte Dich mal erkundigen) - in dieser Einbauposition waren auf jeden Fall Beckengurte zulässig. D.h. bei Unfall TÜV konformer "seitlicher Genickbruch" - statt frontal "glatt durch" ohne 3-Punkt-Gurte :-)))

    Gurtbock gibt´s u.a. hier.

    Hätte ich dagegen die vordere Sitzbank (neben Fahrersitz) belassen, der mittlere Insasse von den Dreien vorne hatte da nur einen Beckengurt, - wäre bei Unfall eine TÜV konforme "Schädelspaltung" auf dem Armaturenbrett auch o.k. gewesen :-))) Du brauchst auf jeden Fall einen TÜV Ing. mit dem Du das im Vorfeld absprechen kannst sonst gibt´s böse Überraschungen.

    Der Gurtbock hat z.B. ein Teilegutachten, d.h. dieser ist geprüft der Einbau (wenn nicht org. Befestigungspunkte) ist eine "Einzelabnahme" des TÜV Ing´s mit dem man "reden" muss. Ein TÜV´ler wollte einen Zugtest machen, ob der Gurtbock auch in der Verankerung hält - zu der Zeit hatte ich die Frontscheibe eh draußen und sagte "...ja dann ziehen sie doch, wieviel Tonnen muss das halten?" Er:"Es gibt hierzu keine vorgeschriebene Zugbelastungseinheit, der Zugtest ist erst abgeschlossen wenn die Verankerung aus dem Boden abreißt, dann können wir ein Gutachten erstellen" :-)))

    Ich hatte mit dem Thema sehr viel Spass ;)

    Grüße

    Andrew

    Einmal editiert, zuletzt von Andrew (9. Februar 2015 um 21:52)

  • Hallo!
    Ich hab zwar keine Ahnung wo der TS herkommt, aber hier in Österreich kriegst du Seitenbänke nicht mehr typisiert. Nicht neu zumindest.
    Nach langem hin und her wurde mir mein Rimor damals (vor rund 4 Jahren) nach dem Import aus der BRD zwar abgenommen, aber nicht gern.

    Der Gurtbock bzw. eine 2-er Sitzbank muss hier in Österreich lt dem TÜV mit Schrauben der 10.0-er Festigkeit und Gegenplatten von unten mit mindestens(!) 50x50x10 mm verschraubt werden. Dazu noch links/rechts ein Fenster und der TÜV ist glücklich. Ach ja, die "scharfen" Kanten die durch das Rausnehmen der Laderaumwand entstehen, musste ich ebenfalls verkleiden.

  • Hallo
    Vorsichtig sein bei den Zulassungsbestimmungen!!Was in einem Fahrzeug zulässig war zB 1998 ist heute nicht mehr zulässig wenn man es in einem alten Auto, heute machen will/zulassen will.Man baut ein neues Auto aus einem alten Auto.Und da gelten halt die neuen Zulassungsbestimmungen.
    Tüv bzw Zulassungsstelle befragen.Antwort aufschreiben lassen ,besser ist das!!!!!
    Bis neulich roma :wink