Auflastung Nobelart t850 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Hallo Gemeinde,

    Hat jemand eine Auflastungsunbedenklichkeitsbescheinigung für den Nobelart t850 ? Mit dieser sollt einer Auflastung bis 3,5 to nichts im Wege stehen ,aber die kann ich nicht vom Händler nicht bekommen , er sagt das ich die nur von Sea bekomme. Vorderachse ist mit 1750 eingetragen und Hinterachse sollte mit 1900 ( laut COC ) eingetragen sein, ist aber im Fahrzeugschein falsch eingetragen worden ( wollte ich morgen zusammen mit meinen neuen Reifen 225/70r15 eintragen lassen). Wenn,s klappt auch gleich auf 3,5 tonnen .


    Grüsse Sahnemesser

    Einmal editiert, zuletzt von Sahnemesser (15. Dezember 2014 um 18:26)

  • Halllo Sahnemesser,

    das mit der Auflastungsunbedenklichkeitsbescheinigung dürfte sich schwierig gestalten, denn nach meinen Information sind solche Bescheinigung fahrzeuggebunden, das heißt da steht die entsprechende Iden-Nummer des betreffenden Fahrzeuges drin. Deshalb für dein Fahrzeug nicht brauchbar.

    Wegen der Falscheintragung im Fahrschein ist dein Strassenverkehrsamt zuständig. Die übertragen eigentlich nur die Daten aus dem allgemein sprachgebräuchlichen Fahrzeugbrief in den Fahrzeugschein. Was steht im Fahrzeugbrief?? Wenn dort auch falsche Angaben stehen, dann ist der Hersteller in der Pflicht, das richtig zustellen. Denn CoC, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein müsssen identisch sein.

    Edgar

    Gruß
    Edgar

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    Einmal editiert, zuletzt von Rheinsberger (15. Dezember 2014 um 19:01)

  • Hallo Edgar,

    Das die Bescheinigung Fahrzeug gebunden ist wusste ich nicht. Die Daten im Schein und Brief sind gleich da die Dame im Straßenverkehrsamt die Daten von der COC ( Italienisch ) selbst eingetragen hat. Muss ich morgen früh mal sehen was die dort sagen.

    Grüße Andreas

  • Andreas,

    hast du das Fahrzeug in Italien gekauft ?? Normalerweise erstellt der Hersteller bzw. der Importeur die Fahrzeugbriefe. So habe ich es zumindest in meiner fast 30 jähriger Betriebszuhöriger bei einem großen japanischen Importeur mit erlebt.

    Das würde ja bedeuten, falls du das Fahrzeug hier Deutschland gekauft hast, nicht die üblichen Kosten für die Erstellung der fahzeugpapiere beim Händler bezahlt hast. Oder hast du die zweimal gezahlt ??

    Edgar

    Gruß
    Edgar

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  • Hallo Edgar,

    habe die COC von meinem Händler ( aus Bielefeld ) bekommen, und bin bei uns in Osnabrück zum anmelden gefahren , da hat die Dame vom Amt die Daten eingepflegt und mir die Papiere ( Brief und Schein) ausgehändigt. Die hat sich noch beschwert das man ja nicht lesen kann ( alles auf Italienisch). Brief und Schein habe ich bezahlt.


    Grüße Andreas

  • Hi Andreas,

    mein SEA T650 ist auf 3,5 t aufgelastet. Ich muß am Wochenende mal in die Papiere schauen, was da genau nachgerüstet wurde.

    Gruß
    Mike

  • Hallo Mike,

    super,hast du eine Luftfederung eingebaut? Und was hast du bitte für Gewichte vorder und Hinterachse eingetragen ?


    Grüße Andreas

  • Hallo Andreas,

    ich fahre auch den T 850, habe die Luftfederung von Goldschmidt eingebaut und dann auf 3,5 to aufgelastet.

    Vorderachse 1750 Hinterachse 1900


    Grüße Arnold

  • Hallo Arnold,

    warum braucht man den eine Luftfederung wenn die Hinterachse schon auf 1900 kg und vorne 1750 kg ist. Eigentlich geht es dann doch nur um das Gesamtgewicht.

    Grüße Andreas

  • Vorderachse: 1630 kg
    Hinterachse: 2000 kg

    Bei meinem sind "Führungsbleche" in Verbindung mit einer Luftfeder von SMV verbaut.

    Wünsche euch allen eine frohe Weihnacht!
    Mike