TÜV-relevant? Amaturenbrett selbst gebaut, Sonnenblenden und Taster zum Starten des Motors

  • Hallo!

    1. Ist es Tüv relevant, wenn man das Amaturenbrett mit Holz verkleidet.
    2. Desweiteren will ich ein Taster einbauen, über den man den Motor startet
    3. Evtl. bekomme ich bis zum Tüv -Termin die Sonnenblenden nicht fertig. Also die, die man herunterklappen kann, dass einem die Sonne nicht so blendet.

    Sind Punkte 1 bis 3 relevant für den TÜV?

    Vielen Dank für Antworten!!!

  • Es darf nichts scharfkantig sein, wie du den Motor startest ist egal, muss aber gegen unbefugtes anlassen gesichert sein, die Sonnenblenden sind für den sicheren Betrieb notwendig und daher vorgeschrieben

  • Hallo!

    1. Ist es Tüv relevant, wenn man das Amaturenbrett mit Holz verkleidet.
    2. Desweiteren will ich ein Taster einbauen, über den man den Motor startet
    3. Evtl. bekomme ich bis zum Tüv -Termin die Sonnenblenden nicht fertig. Also die, die man herunterklappen kann, dass einem die Sonne nicht so blendet.

    Sind Punkte 1 bis 3 relevant für den TÜV?

    Vielen Dank für Antworten!!!

    zu 1: Ja, relevant. Stichwort Insassenschutz.
    zu 2: Motor über Taster starten, kein Problem, solange der Motor mit dem Drehen des Zündschlüssels ausgeht. Lenkradschloß muss ebenfalls funktionieren.
    Zu 3: fehlende oder funktionsunfähige Sonnenblenden stellen einen Mangel dar.

    LG

    Daniela


  • Eure Antworten zu 3. verwundern mich etwas
    ... ich habe einen FFB 570 LS (ein Vollintergrierter), hier gibt und gab es noch nie Sonnenblenden (TüV bekomme ich alle 2 Jahre)

  • Eure Antworten zu 3. verwundern mich etwas
    ... ich habe einen FFB 570 LS (ein Vollintergrierter), hier gibt und gab es noch nie Sonnenblenden (TüV bekomme ich alle 2 Jahre)

    Und Buccaneer hat einen Vollintegrierten - ich habe einen Nasenbär mit einem Mords-Alkoven über der Scheibe! Für was sollte ich Sonnenblenden brauchen? Hab schon Jahre keine dran und keinen hat's gestört!

    Gruß

    Ormoduc

    Alle haben gesagt : Das geht nicht!
    Da kam einer, der wusste das nicht und hat's einfach gemacht !

  • Und Buccaneer hat einen Vollintegrierten - ich habe einen Nasenbär mit einem Mords-Alkoven über der Scheibe! Für was sollte ich Sonnenblenden brauchen? Hab schon Jahre keine dran und keinen hat's gestört!


    Mir fällt dazu ein: Tiefstehende Sonne

    Es ist müsig drüber zu diskutieren, wer keine Sonnenblende hat und wie oft die Plakette schon ohne Sonnenblende geklebt wurde.
    Fakt ist, Sonnenblende ist vorschrieben. Wenn sie fehlt oder defekt ist, stellt das einen Mangel dar. Es ist zwar ein geringer Mangel, der jedoch umgehend abzustellen ist.

    LG

    Daniela


  • Auf jedenfall, vielen Dank für eure Antworten und Erfahrungen...


    Der Tüv schaut mir also das Amaturenbrett einfach nur an und sagt mir: okay oder nicht okay?

    Oder muss ich das zertifizieren lassen?

  • moin Kampfzwerg Daniela, ... danke für den Hinweis, nun kenn ich auch den Sinn einer Sonnenblende
    kannst Du Deinen Beitrag auch belegen bzw. hast eine Quelle für diese Vorschrift?

  • moin Kampfzwerg Daniela, ... danke für den Hinweis, nun kenn ich auch den Sinn einer Sonnenblende
    kannst Du Deinen Beitrag auch belegen bzw. hast eine Quelle für diese Vorschrift?


    Richtlinie für die Sicht aus Kfz zu §35b StVZO :thumbup:
    Es gibt sicher auch noch eine Entsprechung in den EG-Richtlinien...

    LG

    Daniela


    Einmal editiert, zuletzt von Kampfzwerg (2. Dezember 2014 um 07:36)

  • Der Tüv schaut mir also das Amaturenbrett einfach nur an und sagt mir: okay oder nicht okay?

    Genau, keine scharfen Kanten, keine hervorstehenden Spitzen, Schrauben usw..., Kniebereich muss gepostert sein bzw. aus einem nachgiebigem Material bestehen...

    Am Besten das Vorhaben mit einem Sachverständigen oder Prüfer von einer technischen Prüfstelle vor dem Umbau besprechen. Dann gibt es meist hinterher keine Probleme.

    LG

    Daniela


  • danke Daniela ... in dem §35b StVZO steht etwas von ausreichender Sicht bei allen (Witterungs) Verhältnissen
    von einer vorgeschriebenen Sonnenblende ist dort nicht die Rede

    mein Fazit zu Deiner Interpretation: " ... eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis" ;) aus meiner Sicht allerdings unnötig

  • Den Tip, vorher eventuelle Umbaumaaßnahmen mit dem Tüv zu besprechen, finde ich gut. Ich hatte 1994 an unserem 290er eine Motorradbühne fest integriert angebaut. Den Selbstbau hatte ich
    vorher mit dem Tüvgutachter besprochen, es gab dann bei der Eintragung anschließend keine Probleme.

    Gruß

    Willy

  • Hi,

    so handhabe ich das auch. Vorher beim TÜV fragen und beraten lassen, dann gibt es keine unliebsamen Überraschungen.

  • ich denke auch, wir verzetteln uns nur in einer erbsenzählerischen Diskussion
    ... offensichtlich wird bei verschiedenen Fahrzeugen, Prüfstellen bzw. -organisationen unterschiedlich entschieden

    der Vorschlag mit dem Prüfer die Dinge vorher zu besprechen ist zielführend
    wünsche viel Erfolg

  • Hallo buccaneer,

    schade, wenn ausgesprochene Experten, die im Forum helfen wollen dieses durch ihre Beiträge weiterbringen und zudem vom "Fach" sind, mit solch blöden Sprüchen abgehandelt werden:

    " mein Fazit zu Deiner Interpretation: " ... eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis" aus meiner Sicht allerdings unnötig "

    Mein Fazit: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :thumbdown:

    Daniela schrieb: " Richtlinie für die Sicht aus Kfz zu §35b StVZO"

    Wenn die gesamte StVZO in der Beck´chen Textsammlung auf ca. 70 Seiten "abgehandelt" wird, so beläuft sich der Umfang in den dazugehörigen Richtlinien zur StVZO auf ca. 2000 Seiten.

    Und genau in der Richtlinie für die Sicht zu §35b StVZO wird die Sonnenblende beschrieben. Sogar sehr genau... :thumbup:

    Problem: Diese Richtlinien wirst Du nirgendwo im "Netz" finden. Da musst Du in die Tasche greifen und den Richtlinienband zur StVZO kaufen.

    Daniela hat absolut korrekt geantwortet und da ist aus meiner Sicht, der obige Spruch, unnötig!

    Auch die übrigen Beiträge von Daniela überzeugen durch Fachkompetenz, Respekt!

    LG
    Klaus

  • Moin Klaus,
    danke für Deine ausführliche Stellungnahme.

    Danke für Dein Fazit. Stimme Dir zu und lese nun zum wiederholten Mal.
    Leider kann ich auch nach mehrmaligen Lesen keine kompetenten Nachweise für die zum Thema Sonnenblende gemachten Behauptungen finden.
    Irrtümlich war ich der Meinung, dass in der StvO alles geregelt ist. Augenscheinlich reicht der Gesetztestext nicht aus.
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html

    Wenn ich duch meine persönliche Meinung den fachkompetenten Forumsfrieden gestört habe, tut es mir leid.
    Ich bitte die Forumsleitung um Löschung meiner Beiträge zu diesem Thema.

    kopfschüttelnde aber ausgesprochen freundliche Grüße
    Peter

  • Zitat

    Desweiteren will ich ein Taster einbauen, über den man den Motor startet

    Hast Du Dir schon überlegt wie Du ein versehentliches starten bei laufendem Motor verhindern willst ...

    Hatte so ein Taster mal vor Jahrzehnten bei meinem Bruder in seinem Käfer installiert, da war das Zündschloss defekt.
    Also Zündung über Zündschloss ein/aus ging noch. Der Taster zum starten hat ein Relais über Zündung geschaltet, welches über den Öldruckschalter
    seine Masse bekommen hat. So ist ein versehentliches starten bei laufendem Motor nicht mehr möglich ... war damals eine coole Sache

  • Leider kann ich auch nach mehrmaligen Lesen keine kompetenten Nachweise für die zum Thema Sonnenblende gemachten Behauptungen finden.
    Irrtümlich war ich der Meinung, dass in der StvO alles geregelt ist. Augenscheinlich reicht der Gesetztestext nicht aus.

    Einen Nachweis führen muss ich eigentlich erst vor Gericht. Meine Behauptungen mit Unterschrift und Dienstsiegel stellen formaljurisitsch einen Verwaltungsakt dar und das hat bisher immer gereicht. Einen Quellennachweis hatte ich angebenen. Das diese Quelle nicht öffentlich zugänglich ist liegt einfach daran, dass sich Richtlinie an die Hersteller und amtlich anerkannten Sachverständigen richtet und nicht an den Bürger.

    Die Richtlinie kann ich hier, auch nicht auszugsweise, veröffentlichen, da mein Arbeitgeber die Regelwerke einkaufen muss und diese Regelwerke dann einem entsprechenden Copyright unterliegen, welches ich ebenfalls zu beachten habe.

    Nein, die StVZO alleine reicht nicht aus, denn es gibt neben der StVZO, den Bau- und Betriebsvorschriften noch Richtlinien und Normen nach nationalem und internationalem Recht, Durchführungsvorschriften sowie EG-Vorschriften und -Richtlinien und UNECE-Regelungen. Damit ist der Dschungel an Vorschriften nahezu undurchschaubar, zumindest für den Laien.

    Hast Du Dir schon überlegt wie Du ein versehentliches starten bei laufendem Motor verhindern willst ...

    Hatte so ein Taster mal vor Jahrzehnten bei meinem Bruder in seinem Käfer installiert, da war das Zündschloss defekt.
    Also Zündung über Zündschloss ein/aus ging noch. Der Taster zum starten hat ein Relais über Zündung geschaltet, welches über den Öldruckschalter
    seine Masse bekommen hat. So ist ein versehentliches starten bei laufendem Motor nicht mehr möglich ... war damals eine coole Sache

    Bei den modernen Motoren würde ich keinen Sensor mehr "anzapfen". Ggf. wird dass das Steuergerät mit einer Fehlermeldung quittieren. Der D+-Anschluss, über den auch der Kühlschrank gesteuert wird, könnte geeignet sein, ein Relais anzusteuern, dass den Taster dann tot legt.

    LG

    Daniela