Luftfederung in Papiere eintragen lassen

  • Zitat

    Hi,

    hab ja vor einiger Zeit ne Goldschmitt LuFe einbauen lassen. Ducato Maxi 4t.
    Wurde dann von der Dekra abgenommen und da die Goldschmitt auch eine Auflastung auf 4,5t ermöglicht, wurde diese auch mit "eingetragen"
    Komme im Normalfall mit den 4t hin. Brauche die 4,5t nur, wenn ich irgendwann mal nen Roller o.ä. mitnehmen will.
    Reicht es, wenn ich die Papiere von Dekra und das Gutachten von GS mitführe oder muß ich zwingend die LuFe auch in die Papiere eintragen lassen.
    Frage deshalb, weil eigentlich ist es ja Steuerhinterziehung, muß ja für 4,5t mehr KFZ Steuer bezahlen. Nutze aber momentan die 500Kg nicht.

    Grüße

    Ole

  • Bei uns wurde die Luftfeder und die verstärkten Federn vorne eingetragen.
    Für die Steuer ist nur maßgebend was in der Zulassungsbescheinigung steht.

    Du schreibt eingetragen - was meinst du damit?
    Eingetragen verstehe ich steht in der Zulassungsbescheinigung.
    Dann hat der Zoll eh schon die Info zur Verrechnung der Steuer.


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    Gruß
    Kalli

  • wenn eine Auflastung durch eine Prüforganisation abgenommen wird, dann muss die in die KFZ Papiere eingetragen werden. (Ist genau wie bei einer Ablastung, die man sich vom TÜV bescheinigen, aber nicht vom Strassenverkehrsamt eintragen lässt. :P sollte doch einleuchten - oder ?)

    Erst durch die offizielle Eintragung erhöht (senkt) sich dann auch das zulässige Gesamtgewicht und logisch auch die Steuer.

    Es kommt aber darauf an, was die DEKRA in die Abnahmebescheinigung eingetragen hat. Beim Einbau meiner Zusatzluftfedern hat der TÜV eingetragen, dass eine Korrektur der KFZ Papiere umgehend zu erfolgen hat. Steht drin, dass es "gelegentlich" erfolgen kann, dann darf man vorerst weiter fahren, aber ohne die Vor- oder Nachteile eine Auf- Ablastung verkehrsrechtlich zu erhalten.

    Also als wenn Du zB ein Fzg mit Maxi Fahrwerk hast, was offiziell auf 3,5 To abgelastet wurde, aber du wirst mit 4 To von der Polizei erwischt. Da zählt es auch nicht, dass dein Fahrgestell theoretisch für mehr als 3,5 To ausgelegt ist 8) :P

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • Hallo Ole,

    Du hältst eine sog. Änderungsabnahme in Deinen Händen.


    Hier hat der abnehmende Prüfingeneur festzulegen, wie weiter damit zu verfahren ist. Hierfür ist er auch vollumfänglich verantwortlich.

    Hierzu hat er zwei Möglichkeiten: :klatsch

    1.)"Eine Änderung der ZB 1 ist bei nächster Gelegenheit erforderlich" heißt: Die ZB 1 muss bei der nächsten Befassung des SVA geändert werden.
    Auf deutsch: bei der nächsten An-, Um- Abmeldung.

    2.)"Eine Änderung der ZB 1 ist unverzüglich erforderlich" heißt: Das SVA muss die Papiere unverzüglich ändern.
    Auf deutsch: innerhalb der nächsten drei Arbeitstage (so die allgemeine Rechtsauffassung des Verordnungsgeber).

    Also: zurücklehnen und lesen!! :D

    Gruß
    Klaus

  • Danke, Klaus, interessant zu lesen, bei mir trifft 1. zu, muss ich die Änderungsabnahme immer mitführen? (Solange sie nicht in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde eingetragen ist)

    Die HA Luftfederung hat aber nix mit Auflastung zu tun, der Pössl Händler hat sie zwar eingebaut, aber nicht eingetragen, als ich zu ihm für die HU das Erstemal kam, ist das dem GTU Prüfingenieur natürlich aufgefallen, und ich musste die Änderungsabnahme gleich machen lassen und auch bezahlen.
    ahab

  • Muß jetzt doch nochmal nachfragen, ich nutze die Auflastung momentan ja nicht, bleibe ja unter 4t.

    Muß ich trotzdem die ZB1 ändern lassen?

    Grüße

    Ole

  • dann hab ich wohl keine Wahl. Es steht nämlich unverzüglich drin.

    Hallo Olimoli,
    Du hast Dir die Frage ja schon selbst beantwortet. JA.

    Und eine TÜV-Abnahme wegen Auflastung hast du ja nicht machen lassen. Oder?

    LG Lothar

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Muß jetzt doch nochmal nachfragen, ich nutze die Auflastung momentan ja nicht, bleibe ja unter 4t.

    Muß ich trotzdem die ZB1 ändern lassen?

    Du läßt die Änderungen am Fahrwerk eintragen, aber Du musst wohl keine damit verbundene Auflastung zwingend mit eintragen lassen, würde ich vermuten.

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • Moin,

    wie Martin schreibt, ich kann ja auch jederzeit Ablasten ohne dafür technische Veräderungen vorzunehmen.

    Stefan

  • Hallo,

    Luftfederung und mögliche Erhöhung auf 4,5t vom TÜV abgenommen. Nur Luftfederung in Papiere eintragen lassen, die 4,5t lasse ich in der Hinterhand.

    Gruß Rolf

    Gruß Rolf

  • Hallo Ole,

    eine Änderungsabnahme ist ein "amtliches Dokument".
    Wenn Du also "unverzüglich" drin stehen hast, musst Du das in die ZB1 eintragen lassen.
    Hierbei wird immer "alles" eingetragen, weil die Änderungsabnahme eine "Handlungsanweisung" für das SVA darstellt (Auf dem SVA fehlt einfach der Technische Background).

    Willst Du nur die Lufe eintragen lassen, so benötigst Du eigentlich eine erneute Änderungsabnahme. Vielleicht kann ja der Prüfingenieur Deine Abnahme stornieren und entsprechend abändern. Weil in diesem Fall keine steuerrechtlichen Vorschriften tangiert werden, wird in dieser dann "bei nächster Gelegenheit" drinstehen.

    In Deutschland gibt es ca. 750 SVA´s. Jede "tickt" anders. d.h. "Versuch macht kluch" :freunde1
    Probiere halt einfach mal aus, ob Du das auch so eingetragen bekommst.

    Ganz elegant wäre es wohl, wenn Du unter F.1 die 4500kg und unter F.2 die 4000kg eingetragen bekämet.
    Dann wäre eine Auflastung auf 4500kg irgendwann in der Zukunft nur eine formale Änderung. :thumbup:

    Der Zoll nimmt für die Berechnung der Steuern übrigens immer F.2, weil er nur diese Zahl übermittelt bekommt. Sollte die Auflastung (wie häufig) unter Feld 22 stehen, zb in der Form: "Zu F.2: 4500.......", dann kannst Du Dich zurücklehnen, weil dies der Zoll nicht mitbekommt.

    Die Verantwortung für diese "falsche" Eintragung trägt der Prüfingenieur! :thumbdown:

    Lg
    Klaus

  • Hallo,

    wie oben schon geschrieben, muss die Änderung umgehend eingetragen werden.

    Zur 2. Frage: Es geht nicht, dass nur ein Teil in die Papiere eingetragen wird. Die Zulassungsstelle kann nicht beurteilen, ob die Erhöhung auf 4,5t ein Bedingung der LuFe ist oder nicht. Du kannst nur zum TÜV und wieder eine Ablastung beantragen. Das kostet Dich dann erneut für das "Gutachten". Und wenn Du dann doch wieder auf 4,5t willst, dann musst Du wieder zahlen.

    Habe die Auflastung von 4 auf 4,5t auch schon hinter mir. Die jährliche Steuer erhöht sich um 20,-. Rechne mal die Änderung der Gutachten dagegen.

    Gruß Axel