Sicherheitsrichtlinie 661/2009

  • Moin @ all,
    Im Rahmen einer Einladung zu einem WoMo Händler informiert dieser per Flyer:
    "Die EU Kommission hat die bestehenden EG Richtlinien zur EU Typgenehmigung in einer neuen Sicherheitsrichtlinie 661/2009 der sogenannten General Safety Regulation (GSR) zusammengefasst.
    Mit Einführung der GSR am 01.11.2014 werden bestehende EG Richtlinien durch neue ECE Regelungen ersetzt.................."
    und folgert daraus weiter unten:

    "Reisemobile, Caravans und Freizeitfahrzeuge, Modelljahr 2014 und älter, erfüllen die GSR nicht und können ab dem 01.11.2014 nur noch befristet mit einer Ausnahmegenehmigung und nur noch in Deutschland zugelassen werden."

    Ich bin leicht entsetzt. :wein
    Gud gohn Helvi

  • Moinsen Helvi,

    es geht um das in Verkehr bringen von Neufahrzeugen und deren Typengenehmigung. Bei "alt" Fahrzeugen, also bereits typgenehmigten aber noch nicht zugelassenen Fahrzeugen kann meist durch den Hersteller eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Ist bei den Euronormen auch immer so, entweder beantragt der Hersteller die Genehmigung, zuhauf nach der Wirtschaftskrise 2008/2009 passiert oder der Händler macht schnell noch eine Tageszulassung vor dem Stichtag. Altfahrzeuge also bereits einmal zugelassene sind nicht betroffen.

    Stefan