Anhänger Zuglast erhöhen

  • Hallo,

    wir wollen uns einen neuen Kofferanhänger zulegen, nach der Qual der Wahl nun das nächste Problem. Wir haben einen Ducato 230 2.8 Liter mit dem Knaus Sun Traveller Aufbau (Baujahr 2000), zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg.

    Jetzt kommt was ich nicht verstehe und die Träume vom Tandemkoffer (zulässiges Gesamtgewicht 2000 kg) wie eine Seifenblase zerplatzen läßt...... :(

    Gebremst Zuglast 1150 kg, kann das sein und kann man dieses erhöhen, wie ist das mit der 100 km/h Bestimmung?

    Gruß

    Jeri

  • Habe auch einen 230 bj1997 Mit Hymer aufbau.
    Da ist die anhägelast nur bis 1800kg,bei 2800kg zgg
    weil der vorbesitzer eine luftfederung hinten hat anbauen lassen,um den auf 3500kg zuerhöhen.
    So ist es bei mir,hatte den ablasten lassen auf 3200kg somit 1600kg anhägelast,vorher 1300kg.


    Das ginge auch nur über den hersteller (Hymer),was ich nicht verstehe,aber egal .

  • Hallo Jens,

    erster Ansprechpartner für eine Erhöhung der Anhängelast ist der Aufbauhersteller. Ich glaube aber nicht, dass Du von Knaus eine Freigabe für 2000kg bekommen wirst. Je nach Hecküberstand sind 1600kg oder 1800kg aber realistisch.

    Wenn Du von Knaus keine Freigabe bekommst bleibt nur der Weg zum Tüv. Man muss nur einen TÜV Prüfer finden, der bereit ist einem eine höhere Anhängelast zu bescheinigen. In Süddeutschland könnte Dir Robert Most möglicherweise weiterhelfen.

    Wichtig ist auch das Zuggesamtgewicht! Angaben dazu findest Du auf dem Typenschild im Motorraum. Bei meinem 230er ist bei 3500kg zul. Gesamtgewicht ein Zuggesamtgewicht von 5500kg eingeschlagen.

    Ich würde versuchen 1800kg einzutragen und den Kofferanhänger entsprechend um 200kg ablasten.

    Gruß Gerd

  • es ist doch eigentlich egal wie hoch
    das gesamt Gewicht des Hängers ist
    du darfst alles anhängen wenn
    du deine zulässige Anhängelast nicht überschreitest.
    das würde
    in deinen Fall heißen Leergewicht des Anhängers plus Zuladung bis
    1150

    Grüße Ella :wink

  • @ jeri

    Also ich fahre genau das gleiche Zugfahrzeug wie du (2000er SunTraveller 708, auf DUC Maxi mit 2,8 idTD) und habe 1200 kg zul.Anhängelast im Schein eingetragen.
    Mein Kofferanhänger hat eine Tandemachse und 2000 kg zGG.
    Solange ich mit meinem Hänger nicht über 1200 kg komme (und das wird schwer, bei um die 600 kg Leergewicht), ist alles ok.
    Entscheidend für die Zulässigkeit des Gespanns ist nämlich ganz eindeutig nur das tatsächliche Gewicht!!!!! des Anhängers und nicht das (höchstzulässige) Gesamtgewicht.

    Also mache deinen Traum wahr!!!!!! :klatsch :klatsch
    Und übrigens nebenbei: möchte ich auf die Tandemachse nie wieder verzichten, der Hänger liegt damit liegt viel ruhiger und läßt sich durch praktisch nichts aus der Ruhe bringen :thumbup: :thumbup:

    Viel Spass mit deinem Traum

    Martin

    Einmal editiert, zuletzt von Fliegerbaer (13. September 2014 um 09:55)

  • Bravo , ella und Fliegenbär , da wird häufig viel Mist erzählt . Ihr habt das zutreffend geschildert . Nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt die Rolle , sondern die tatsächliche Anhängelast, also Leergewicht des Anhängers + Nutzlast des Anhängers + Stützlast . Allerdings aufpassen , nicht das Zuggesamtgewicht überschreiten , da zählen die - zulässigen Gesamtgewichte - von Zugfahrzeug und Anhänger addiert , ohne Berücksichtigung von z.B.der Stützlast .
    Ist ein bischen kompliziert , aber ich hoffe das ist so richtig rübergekommen .
    Giovanni.

  • Bleibt noch die frage warun 2000kg ,schätze das er auch das gesamte zuladungs gewicht braucht bzw ausnützen möchte .

    Wie oben beschrieben habe ich 3500kg ohne anhänger und mit anhänger(trailer 1600kg gesamtgewicht) 3200 kg.

    Eventuel könnte ja einer mit Plane in frage kommen.


    Weiß nicht genau wieviel man übergewicht an hänger haben kann darf ectpp.

  • Hallo,

    die Anhänger werden meißtens mit 2000 kg angeboten, Frage ist für mich wie verhält sich das jetzt mit der 100 km/h Regelung. Der Händler hat mir heute dazu erzählt das der Hänger entsprechend auf 1150 kg abgelastet werden müßte?

    Wir nehmen in den Hänger zwei große Motorräder mit da kommen mit Klamotten und etwas Zubehör schnell 600 kg plus Anhänger 650 kg bin ich schon bei 1250 kg wobei ich die Stützlast wieder abziehen kann (das weis ich aber nicht so genau).

    Wichtig wäre mir aber für die Reisen die 100 km/h :)


    Gruß

    Jens

  • Hej Givanni,

    Zitat

    da wird häufig viel Mist erzählt .

    Wohl wahr, wohl wahr. Und du reihst dich sauber in den Raigen ein.

    Zitat

    Allerdings aufpassen , nicht das Zuggesamtgewicht überschreiten , da zählen die - zulässigen Gesamtgewichte - von Zugfahrzeug und Anhänger addiert , ohne Berücksichtigung von z.B.der Stützlast .

    Es zählen mitnichten die zulässigen Gesamtgewichte ( die dürfen natürlich in keinem Fall überschritten werden) sondern die tatsächlichen Gesamtgewichte.

    Es geht also um das maximale tatsächliche Gesamtgewicht des Zuges, also beide zusammengekuppelt auf die Waage gestellt und nicht um die Summe der maximalen zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge.

  • @ jeri
    Zitat: Wichtig wäre mir aber für die Reisen die 100 km/h :)

    Auch das ist kein Problem bei 3500 Kg Zugfahrzeug und unter 2000 kg Hänger, wenn dieser die 100 er Zulassungsbedingungen (Stoßdämpfer, entsprechende Reifen) erfüllt.

    Bei zwei Motorrädern dürfte es aber in dem Koffer ganz schön eng werden, ich habe eine BMW GS 1200 ADV drin und da würden definitiv keine 2 von reingehen (mangelnde Breite innen mit 156 cm und selbst wenn es passen würde , wäre es m.E. mit dem Verzurren und sichern eine elende Kletterei und Krakselei).

    Bei mehreren Mopeds ist ein "offener" Hänger unschlagbar, da ganz einfach "breiter" zu beladen.

    Martin

  • Sag mal Travel kommst du dir nicht langsam peinlich vor . Wenn du es nicht genau weisst ist das nicht schlimm . Jeder ist nur so schlau wie er sich fühlt , aber Falschbehauptungen lautstark mit Pathos rauzupusten , wenn Interessierte etwas für ihr Verhalten auf der Staße herauslesen wollen, das ist schon sehr derbe . Es gibt dafür einen passeneden lateinischen Ausspruch. Ich überstetze ihn gleich, weil er so gut zu dir passt :
    Hättest du geschwiegen wärest du ein Philosoph geblieben .
    Hier nun den Wortlaut aus FEV § 6, 2,2 :
    Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz - und Aufliegelasten !

    Noch Fragen?
    Nicht dadurch, dass man mit Ach und Krach vor 40 Jahren mal einen Führerschein erhalten hat , ob verdient oder nicht , ist man gleich ein Verkehrsexperte .

    Giovanni.

  • @ jeri
    Zitat: Wichtig wäre mir aber für die Reisen die 100 km/h :)

    Auch das ist kein Problem bei 3500 Kg Zugfahrzeug und unter 2000 kg Hänger, wenn dieser die 100 er Zulassungsbedingungen (Stoßdämpfer, entsprechende Reifen) erfüllt.

    Bei zwei Motorrädern dürfte es aber in dem Koffer ganz schön eng werden, ich habe eine BMW GS 1200 ADV drin und da würden definitiv keine 2 von reingehen (mangelnde Breite innen mit 156 cm und selbst wenn es passen würde , wäre es m.E. mit dem Verzurren und sichern eine elende Kletterei und Krakselei).

    Bei mehreren Mopeds ist ein "offener" Hänger unschlagbar, da ganz einfach "breiter" zu beladen.

    Martin

    Hallo das paßt schon, stehen etwas versetzt Ducati 1098 und HD 883 beide eher schmal gebaut :)

  • Giovanni,

    Das mit dem peinlich überlaß ich gerne dir.

    Beispiel: Ein Fahrzeug hat ein zul.GG. von 2300kg und eine Anhängelast von 1700kg. Leider hat das Fahrzeug nur ein zul. Gesamtzuggewicht von 3700kg.
    Ergo darf bei vollausgelastetem Zugfahrzeug nur noch 1400kg angehangen werden. Oder das Zugfahrzeug ist nicht vollgepackt (z.B. nur mit zwei Personen und leichtem Gepäck) und darf dann eben die 1700kg ziehen. Das Zuggesamtgewicht, in diesem Beispiel 3700kg, darf in beiden Fällen nicht überschritten werden.

    Wie schon weiter oben geschrieben dürfen natürlich dabei keine Achslasten oder zul.GG der Einzelfahrzeuge überschritten werden. Man zähle einfach unter Einhaltung der obigen Regeln die tatsächlichen Gewichte zusammen.

    Rechne das mal bitte den anderen vor wie das nach deiner Aussage mit der Addition der zul. Gesamtgewichte funktionieren soll.


    Damit bin ich raus!

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade über den Beitrag gestolpert.... Ich habe auch einen Sun Traveller auf Ducato 230 Maxi mit dem 2.8 idTD Motor. Mein Womo ist aufgelastet auf 3.85t.

    Ich habe erschrocken festgestellt, dass ich nur eine gebremste Anhängelast von 1150kg bzw 1250kg bis 10% Steigung habe.

    Mein Bootchen samt Trailer ist aber leider etwas schwerer :(

    Meine Nachfrage bei Knaus soll an einen entsprechenden AP weiter gegeben werden, aber sieht wohl eher schlecht aus und scheint zu dauern :-((

    Daher meine Frage:
    Hat irgend jemand von euch für das Fahrzeug eine Freigabe für eine höhere Anhängelast erhalten oder irgend eine Bescheinigung die ich mit zum TÜV nehmen könnte um eine höhere Last eintragen zu können?

    Danke im Voraus!

    Viele Grüße
    Jens

  • Sag mal Travel kommst du dir nicht langsam peinlich vor . Wenn du es nicht genau weisst ist das nicht schlimm . Jeder ist nur so schlau wie er sich fühlt , aber Falschbehauptungen lautstark mit Pathos rauzupusten , wenn Interessierte etwas für ihr Verhalten auf der Staße herauslesen wollen, das ist schon sehr derbe . Es gibt dafür einen passeneden lateinischen Ausspruch. Ich überstetze ihn gleich, weil er so gut zu dir passt :
    Hättest du geschwiegen wärest du ein Philosoph geblieben .
    Hier nun den Wortlaut aus FEV § 6, 2,2 :
    Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz - und Aufliegelasten !

    Noch Fragen?
    Nicht dadurch, dass man mit Ach und Krach vor 40 Jahren mal einen Führerschein erhalten hat , ob verdient oder nicht , ist man gleich ein Verkehrsexperte .

    Giovanni.

    Hi Giovanni
    Den Vorlauf in Deinem Beitrag hättest Du Dir ersparen können. :thumbdown:

  • Hallo Jens,

    ich habe seinerzeit wirklich alles versucht und sämtliche "Register" gezogen.
    Ergebniss, leider negativ, weder Fiat, Knaus, noch eine Einzelabnahme beim TÜV würden nach meinen Recherchen zu einer (eingetragenen) nennenswerten Erhöhung der Anhängelast führen.
    Da will einfach keiner ran. X( :(

    Allerdings bin ich selbst seinerzeit (von 2004- 2010) mit meinem 1,4 To Boot (Leergewicht, Gesamt sicher 1,6 To) zuzüglich 500 kg Trailer und noch nen Roller (130 Kg) auf der Deichsel , jedes Jahr nach Kroatien gefahren, dabei mehrfach in Ö/SLO und D kontrolliert worden, aber es ist --gottlob--- nie aufgefallen.
    Aber ein SCH... Gefühl ist das schon. ;(

    Gesetzeskonform bleibt da wohl nur ein Zugfahrzeugwechsel.

    Ein mit ähnlichen Werten "erwischter" Bekannter ist übrigens mal damit durchgekommen, dass er behauptet hat, dass seine Frau wegen gesundheitlicher Probleme eines Familienangehörigen mit dem eigentlichen Zugfahrzeug (für den Bootstrailer ) vorzeitig zwangsweise schon "vorgefahren" sei.

    Martin

  • Ich habe in den 80ern mal bei einem Fiat 238E Bus eine höhere Anhängelast eingetragen bekommen - die war dann aber nur bis 8% Steigung.

    Den jetzigen Eintrag bis 10% wird Dir wohl keiner erhöhen können. Da wären wohl Anfahr-, Fahr- und Bremsversuche notwendig. Das ist zu aufwändig.

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade über den Beitrag gestolpert.... Ich habe auch einen Sun Traveller auf Ducato 230 Maxi mit dem 2.8 idTD Motor. Mein Womo ist aufgelastet auf 3.85t.

    Was ist denn wenn du auf 3,5t ablastest?
    brauchst du denn die 3,85? habe meinen auch um 0,3t abgelastet weil ich 1,6t brauche.

    Ich habe erschrocken festgestellt, dass ich nur eine gebremste Anhängelast von 1150kg bzw 1250kg bis 10% Steigung habe.

    Mein Bootchen samt Trailer ist aber leider etwas schwerer :(

    Meine Nachfrage bei Knaus soll an einen entsprechenden AP weiter gegeben werden, aber sieht wohl eher schlecht aus und scheint zu dauern :-((

    Frag doch nach ob du ablasten kannst.

    Daher meine Frage:
    Hat irgend jemand von euch für das Fahrzeug eine Freigabe für eine höhere Anhängelast erhalten oder irgend eine Bescheinigung die ich mit zum TÜV nehmen könnte um eine höhere Last eintragen zu können?

    Danke im Voraus!

    Viele Grüße
    Jens

  • Hallo Jens,
    hier etwas zu Deiner Frage bzgl. 100 er Zulassung.
    http://www.tuev-nord.de/de/checks-und-…assung-2618.htm
    http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

    Habe es erst vor kurzem bei meinem 750kg zul. Ggw. Hänger, ungebremst und ohne Stoßdämpfer eintragen lassen.
    Vorraussetzung:
    Reifen nicht älter als 6 Jahre
    Verhältnis, Leergewicht v. Zugfahrzeug x 0,3 - Zulässiges ggw. Anhänger.
    Beispiel in dieser Konstellation: Leergewicht Zugfahrzeug zb. 1500kg x 0,3 = 450kg zul.ggw Anhänger.
    Das hieße in diesem Beispiel, man müsste einen 750kg Anhänger auf 450kg zggw. Ablasten
    Bei einem gebremster Anhänger zb. mit Stoßdämpfer,Antischlinger Kupplung usw. ist der Multiplikator besser 0,8-1,2.
    Bei unseren hohen WoMo Leergewichten spielt das meist keine so große Rolle.

    Grüße
    Roland

  • ...Habe es erst vor kurzem bei meinem 750kg zul. Ggw. Hänger, ungebremst und ohne Stoßdämpfer eintragen lassen.
    Vorraussetzung:
    Reifen nicht älter als 6 Jahre
    Verhältnis, Leergewicht v. Zugfahrzeug x 0,3 - Zulässiges ggw. Anhänger. ...
    Bei einem gebremster Anhänger zb. mit Stoßdämpfer,Antischlinger Kupplung usw. ist der Multiplikator besser 0,8-1,2.
    Bei unseren hohen WoMo Leergewichten spielt das meist keine so große Rolle...


    Kleine Ergänzung: das Zugfahrzeug muss ABS haben - diese Voraussetzung wird auch in den Fahrzeugschein eingetragen.
    Mit meinem alten 290er (der hat kein ABS) darf ich also nicht 100 km/h mit Anhänger fahren, obwohl dieser eine 100 km/h Zulassung hat und das WoMo hinreichend schwer ist.