Sitzplätze nachtragen lassen

  • Hallo Lothar,
    der Eintrag hat nichts mit den nutzbaren Sitzplätzen zu tun. Hier geht es allein darum, das Du ab der 9. Person einen Personenbeförderungsschein benötigst und ein Fahrzeug mit max. 8 Sitzplätzen auch nicht den besonderen Bestimmungen für den TÜV (z. T. halbjährig) und den Sicherheitsprüfungen unterliegt. Bei Deinem Baujahr muss für jeden Mitfahrer in oder entgegen der Fahrtrichtung ein 3-Punkt-Gurt vorhanden sein. Nur in längsrichtig sind noch Beckengurte zulässig. Des Weiteren muss das Gurtgestell geprüft und zugelassen sein für die Befestigung von Gurten.
    Gruß Mike

    Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest Du überall. W.B.
    Wenn der Tod kommt, ist der Reiche ohne Geld und der Arme ohne Schulden. Estländisches Sprichwort

  • Mike meinst du nicht das der TÜV Prüfer ihn darauf hingewiesen hätte?
    Denke mal bei den alten Fahrzeugen ist dieses nicht so.

    Udo

    Hymer Camp 64 auf Ducato 290, Baujahr 1991, 95 gnadenlose PS, Spurtstark am Hang.
    Alt aber unser und nun offiziell mit grüner Plakette. 8o

    Ja und es lohnt sich doch. 160€ weniger Steuern und überall fahren dürfen wo man will.
    Mal sehen wie lange noch. :cursing:

  • den Beckengurten schlagen sie mit dem kopf auf den tisch


    Moin
    Nach meinem Wissensstand muß der Tisch abgebaut sein wenn Personen dort sitzen!
    Aber wo das geschrieben steht finde ich momentan leider nicht,ich such aber :ja
    Gruß roma :wink

  • Das nachrüsten ist von der technischen seite auf jedenfall machbar. Ob sich das lohnt oder mann soviel Geld dafür bereit ist auszugeben steht auf einem anderen blatt papier. Für das stahlgestell gibt es fertige Pläne wie sie gebaut werden müssen. Das muss von einem zugelassenen oder geprüften Schweißer gemacht werden. Das gestell muss am hauptrahmen verschraubt sein. Und das kann dann vom TÜV abgenommen werden. Kein problem. Aber langer weg.

    ;)
    Entweder du kaufst einen fertigen Gurtblock der entsprechend getestet ist und somit auch die Papiere für die Eintragung hat oder du bekommst das nicht eingetragen. Ich habe es grade durch.
    Der Tüv müsste eine Einzelabnahme machen, dafür muss der Gurtbock ausgebaut und in einer Messvorrichtung entsprechend diverser Regeln auf Zug belastet werden. Das macht 1. nicht der Tüvprüfer um die Ecke und 2. kostet das mehr als das Womo.

    Ich habe bei mir Isofix für die Kinder nachgerüstet. Ist am Original Gurtbock verschraubt und gut ist. Eingetragen ist es nicht - lt. Tüv aber auch nicht notwendig.

    Gruß

  • Ich finde das schon erschreckend mit welchem Nachdruck hier so mancher sein Halbwissen zu vermitteln versucht.

    Und Wikipedia als Quelle ist ungefähr soviel wert wie der Wetterbericht.

    Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

    Gruß Michael

  • leute das bj 1992 besagt in fahrtrichtung sind 3 punkte gurte vorgeschrieben aber nicht entgegengesetzter fahrtrichtung es mussen einfach nur kopfstützen da sein mehr nicht kein gurt pflicht beckengurte können eingebaut werden aber sind nicht nötig wobei sie bei einem unfall keinerlei wirkung haben so die aussage des tüv mannes und ich habe ihn eingetragen bekommen also seit lieb und streitet nicht :klatsch :klatsch

  • leute das bj 1992 besagt in fahrtrichtung sind 3 punkte gurte vorgeschrieben aber nicht entgegengesetzter fahrtrichtung es mussen einfach nur kopfstützen da sein mehr nicht kein gurt pflicht beckengurte können eingebaut werden aber sind nicht nötig wobei sie bei einem unfall keinerlei wirkung haben so die aussage des tüv mannes und ich habe ihn eingetragen bekommen also seit lieb und streitet nicht :klatsch :klatsch

    Hm meiner ist Bj 8.92

    - 6 Sitzplätze sind eingetragen
    - 2 vorne mit 3 Punkt Gurten und Kopfstütze
    - 2 hinten in Fahrtrichtung mit Kopfstütze und 2 Punkt Gurten
    - 2 hinten gegen die Fahrtrichtung ohne Kopfstütze und ohne Gurte

    Alles serienmäßig.