Kein Tüv wegen Wirkung Feststellbremse nicht ausreichend

  • Hallo,

    war Heute das 1 Mal mit dem Ducato beim Tüv, leider keine Plakette bekommen.

    Fahrzeug 244 2,8 JTD, Maxi Fahrwerk 3850 Kg, v. und h. Scheibenbremse

    Mängel

    411- EM Nebelschlussleuchte links ohne Funktion

    107- EM Feststellbremse Wirkung nicht ausreichend

    Feststellbremse / Bremskräfte [daN]

    Links Rechts Summe / Achse

    260 260 520

    Also, Schlussleuchte neues Leuchtmittel rein, Mangel beseitigt. Wäre als einziger Mangel laut Prüfer auch unerheblich gewesen.

    Bei der Feststellbremse war ich bisher immer der Meinung wenn gleichmäßige Bremswirkung dann gut.

    Welchen Wert sollte die Feststellbremse haben damit die Wirkung ausreichend ist?

    Da die Feststellbremse nur beim Parken gebraucht wird, dürfte von Verschleiß wohl nicht auszugehen sein.

    Reicht es evtl. ein kurze Strecke mit angezogener Bremse zu fahren und das Bremsseil nachzustellen, oder lieber gleich zur Werkstatt?

    Gruß Jürgen

  • Also versuchen würde ich es schon. Die bremse vorsichtig während der fahrt einschleifen und noch mal hin. 260 würde mir für die Handbremse reichen.

  • Feststellbremse / Bremskräfte [daN]

    Links Rechts Summe / Achse

    260 260 520

    Hallo war gerade bein TÜV
    bei mir steht
    Feststellbremse
    links rechts
    400 370
    (daN) (daN)
    Abbremsung FBA 19%

    und habe bestanden
    Gruß Manfred

    Mit jedem Tag den ich älter werde steigt die Zahl derer die mich am Ar....... lecken können

  • Zumindest eine übliche Handbremse ist auch eine Notbremse (gilt nicht für Parkbremsen). Die muss dann auch über genügend Bremswirkung verfügen, 260 daN sind wenig. Meine hat etwas um die 400 jede Seite.

    Ich vermute aber eher, dass das nicht Verschleiß ist, sondern dass die Züge durch die wenige Benutzung schwergängig sind und (wie bei der Fahrradbremse) daher die Bremswirkung schlechter ist. Da änderst du mit Anbremsen gar nichts. Kontrolliere mal die Züge (vor der Verteilung an die Hinterräder, denn die sind ja fast gleich) und fette die ggf mal...

    Gruß Sven

  • Hallo,
    bei dem Baujahr mind. 16% vom zGG. Bei Dir sind es "nur" 13,5%.
    Beim Ducato mit angezogener Handbremse würde ich lassen, da die Handbremse darauf "etwas" empfindlich reagiert. Die soll nur im Stand betätigt werden. Hängt irgendwie mit dem Aufbau der Feststellbremse zusammen. Wieso, weshalb, warum : hoffe das dazu die KFZler was zu schreiben können.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hi,

    ich war im Februar beim Tüv war das gleiche die Ursache die Bremsbeläge waren einseitig runter geschliffen.

    Thomas

  • Hallo,
    wenn die hintere Bremsanlage - wie beim Ducato 18 (Maxi) ab Bauj. 2002 - Bremsscheiben mit integrierten Bremstrommeln hat (letztere für die Feststellbremse), ist ein "Schlag" nach Ziehen der Feststellbremse bei rollendem Fahrzeug leider konstruktionsbedingt. Wenn die Bremsbacken greifen, werden sie ca. 10 Grad bis zu einem An-"schlag" mitgedreht und dabei noch fester an die Bremstrommel gepresst (Selbstverstärkung). Nach Lösen der Bremse werden sie von Federn wieder zurückgezogen.

    Antwort von Fiat: Da es sich um eine Feststellbremse handelt, soll sie nur bei stehendem Fahrzeug benutzt werden.

    Um in den Bremstrommeln sich bildenden Rost "abzuschleifen", empfehle ich, ab und zu mit leicht gezogener Feststellbremse anzufahren.

    Gruß, Gizmo

  • Danke Gizmo,

    das erklärt dann ja auch, warum ich, wenn ich mal auf Auffahrkeite fahre, immer wieder ein Stück wieder runter rolle, obwohl ich die Bremse schon angezogen habe.

    Muss ich wohl doch mal Stufenkeile kaufen. Wobei mehr als 2-3 mal im Jahr fahre ich eh nicht drauf.

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • Hallo,

    Im Forum gab es mal das Thema Handbremse einstellen.

    Das Problem hatte ich auch. Habe die HU allerdings in meiner Werkstatt machen lassen.
    250/300 reichten aus bei 3850 zgG. Jedoch erst nach Einsatz des Meisters.

    16 % vom zgG erscheinen mir zu viel.

    Gruß Nikolaus

    Frei ist nicht, wer viel hat, sondern wer wenig braucht. :)

  • 16 % vom zgG erscheinen mir zu viel.


    Hallo,
    mal findet man 16%, mal 15%. Was jetzt richtig ist,...?
    <klick>
    Ich gehe hier aber von neueren Fz aus. Habe auch mal gelesen, dass das bei älteren Fahrzeugen geringere Werte sind, da dann die Werte von damals zählen.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Maximale Differenz Fußbremse 20% - Hand bzw. Feststellbremse 40%. Die Feststellbremse muss auf dem Rollenprüfstand blockieren.

    Grüße Artur

  • Sorry, aber da muß ich Aris widersprechen!

    Zulässige Abweichung der Betriebsbremse an einer Achse 25%;

    zuässige Abweichung der Feststellbremse an einer Achse 50% (Ausnahme nur bei elektronisch angesteuerter FBA); bei aktuellen Fahrzeugen muß die Abbremsung mind. 16% der zGM betragen oder die Achse blockieren.

    Und noch eine Kleinigkeit zum TE: bitte mit solchen Aussagen wie "nicht funktionierende Nebelschlussleuchte wäre als einziger Mangel nicht erheblich" vorsichtig sein; dies ist faktisch falsch und lediglich eine, sagen wir mal, "kundenfreundliche" Sichtweise des Prüfers.

    Nix für ungut, aber das musste mal raus ;)

    Gregor