Extension - Garantieverlängerung

  • Ich bin gerade dabei mir die Unterlagen dieser Versicherung anzusehen.
    Bei der "Comfort" fällt mir auf, dass es sehr unterschiedliche Kostensteigerungen von 12 auf 24 Monate gibt. Kleinere und größere Motorleistungen haben eine geringere Steigung als die Klasse von 111-145kW.
    Wie kann man sich das erklären?

    Gruß
    slomo

  • Die werden die wahrscheinlich auf Grund der durchschnittlichen Reklamationsrate in der Garantiezeit berechnen.
    Wenn der typische Jammerlappen in der Klasse 111-145kw kauft, ist die Garantieerweiterung da eben teurer...

  • Da müsstest du die fragen, die das geplant haben. Vieleicht ist die Verkaufszahl bei Basic und Premium zu niedrig, um solche differenzierten Zahlen zu erheben, oder vieleicht hat man sich ausgerechnet, dass die Gruppe der Comfort Fahrer von 111-145KW bereit ist, für eine Garantieverlängerung mehr zu zahlen als die sonstigen Kunden.

    Da kann man nur mutmaßen...

  • Moin,Moin,

    ich habe mit der Garantie schlechte Erfahrungen gemacht und die falsche abgeschlossen. Die Extension Comfort ist eine Bauteile Garantie und es sind nur die Teile in den Baugruppen versichert, die expliziet aufgeführt sind. Leider sind auch Teile mitversichert, die unsere Fahrzeuge gar nicht besitzen.
    Beispiel für Bauteile: Glührelais, Glühkerzen. Mein Glührelais wurde defekt, ist nicht in der Liste aufgeführt.
    Sinn macht nur die teuerste Anschlussgarantie, weil dort weniger Ausschlüsse vorhanden sind.
    Ich habe 2010 für 732 € die falsche Extension abgeschlossen.

    Gruß vom Nordlicht Rainer

  • Richtig, Premium hätte ich abschließen müssen. Da ca. alle 10-15 Tkm die Drosselklappe defekt wird und in der Classic nicht versichert ist, macht nur die Premiumversion Sinn.
    Mehrpreis rechnet sich bei 2x Drosselklappe a. 580 €.
    Ich habe in meinem Duc 160 Power 3L Bj.05.2008 inzwischen die 4.te Drosselklappe, allerdings ohne eigene Kosten.

    Gruß vom Nordlicht Rainer

  • Übersicht
    1. Prämisse
    2. Vertragsstruktur
    3. Extension Premium (Allianz Versicherung AG)
    a. Funktionsgarantie
    b. Mobilitätsleistungen ( werden hier nicht beleuchtet)
    4. Auslegung der Vertragsbedingungen
    a. Praktische Abwicklung
    5. Interessenkollision
    6. Weitere vertragliche Einschränkungen
    7. Rechnungslegung
    a. Fallbeispiel
    8. Resümee
    1. Prämisse
    Es wird hier nur explizit auf eine Extension Premium Neuwagen-Anschlußgarantie Bezug
    genommen. Die in der Prämie integrierte Mobilitätsleistungen werden nicht behandelt, da
    diese eine extra Vertragsteil enthalten.
    2. Vertragsstruktur
    Die erst Hürde die es zu erkennen gilt, ist die komplizierte Vertragsstruktur.
    a. der Kunde (hier eigentlich Versicherungsnehmer) der als Käufer auftritt und auch
    Beitragszahler ist.
    b. Die Fiat Vertragswerkstatt als direkter Vertragpartner zur Extensions, die mit dem
    Geld des Kunden, den Vertrag für sich abschließt.
    c. Die Allianz Automotive Service GmbH – als technischer Abwickler – für die Allianz
    Versicherung AG im Hintergrund
    Ein Versicherungsvertrag kommt nur zwischen der Fiat Vertragswerkstatt und dem
    Versicherer ( Allianz ) zu Stande.
    Der Kunde hat, obwohl er die Prämie zahlt, keinen direkten Einfluß auf die Abläufe zwischen
    Werkstatt und Versicherer.
    Der Kunde hat wiederum einen auf BGB beruhenden Garantievertrag mit der Fiat
    Vertragswerkstatt geschlossen.
    3.a. Extension Premium Funktionsgarantie
    Fährt der Kunde (hier: eigentlich Versicherungsnehmer) zu der Fiat-Werkstatt mit einem
    Schaden, verhandelt die Werkstatt zunächst mit der Extentions Automotive Service GmbH,
    ob die Extensions dafür einsteht oder nicht.
    Gibt die Extensions ihr ok bekommt die Werkstatt eine Freigabenummer für nur diesen Fall
    Lehnt die Extensions die Leistung ab, steht der Kunde dumm da und müsste seine Ansprüche
    gegen die Werkstatt geltend machen.
    4. Auslegung der Vertragsbedingungen
    Da der bestimmende Meister (über den vorliegenden Sachverhalt) in der Werkstatt mit dem
    Mitarbeiter der Extensions plaudert, steht der Kunde außen vor.
    Weder der Meister noch der technische Sachbearbeiter bei Extensions haben entsprechende
    juristische Kenntnisse über das dem Vertrag zu Grunde liegende Vertragswerk (hier: Flyer).
    Bestimmen aber darüber, ob ein Schaden unter die Vertragsbedingungen zu subsumieren ist.
    In eindeutigen Fällen sicher kein Problem, aber was ist in der Vertragsgestaltung schon
    eindeutig.
    a. Fallbeispiel
    Nach den Vertragsbedingungen (hier: Flyer) sind Bremsen als Verschleißteil ausgeschlossen.
    Was hier allgemeinverständlich unter Verschleiß anzusehen ist, sind die Bremsscheiben und
    die Bremsbelege, ist nachvollziehbar und auch in Ordnung.
    Was aber, wenn die Kit-Bremse (siehe Bild) (Innenteile der Handbremse) an den Hinterrädern
    fest gefressen bzw. unbeweglich geworden ist)?
    KIT-Teile sind aber keine Verschleißteile.
    Um die Teile auszuwechseln (die Funktionsgarantie muss ja gegeben sein) ist ein erheblicher
    Aufwand nötig (Arbeitszeit: die Trommeln lassen sich unter diesen Bedingungen nur schwer
    lösen). Die Teile selbst sind dann nur noch Beiwerk.
    Die Kosten liegen dann schnell mal bei 200-300 €.
    5. Interessenkollision
    Abgesehen da von, dass der Kunde in die Kommunikationskette nicht mit einbezogen wird,
    hat er außerdem die beiden anderen Vertragsparteien auch noch gegen sich.
    a. Die Versicherung lehnt von Hause aus alles ab, was nicht zwingend gezahlt werden
    muß.
    b. Die Werkstatt erhält für die erforderliche Arbeit nur die vom Versicherer festgesetzten
    Pauschalen bzw. Festsätze ohne Mehrwertsteuer, die immer unter dem Betrag liegen,
    die die Werkstatt vom Privatkunden berechnen kann.
    c. Letztlich haben beide Parteien kein sonderliches Interesse dies zu ihren Ungunsten
    auszuführen.
    6. Weitere vertragliche Einschränkungen
    Tritt ein technischer Defekt außerhalb der Fiat-Vertragswerkstatt (mit der der Kunde den
    Vertrag abgeschlossen hat) auf, dann muss dieser Vorfall finanztechnisch über die
    vertragsschließende Werkstatt (also Heimatort) abgewickelt werden.
    Die Heimatwerkstatt muss dann eine Freigabenummer bei der Extension beantragen, für einen
    Schaden den diese nur vom telefonischen Hörensagen kennt (stille Post lässt grüßen)
    7. Rechnungslegung und Umfang des versicherten Objektes
    Was ist eigentlich versichert?
    Auf jeden Fall nicht der Aufbau des Wohnmobils, sondern nur das Chassis mit dem wenigen
    was am Motor und elektrischen Einrichtungen bei Fiat dazu gehört. (Wert nackt: ca. 10-
    13.000€)
    Prämie für Extensions Premium ab 1.200 € je nach Motor Modell für 3 Jahre Verlängerung
    ( also von zwei auf fünf).
    Steht die Frage im Raum, ein annehmbares Verhältnis?
    a. Fallbeispiel
    Defekt der Leitung für Standlicht, Bremslicht und Begrenzungsleuchten (wird ja vorne
    angezeigt).
    Dürfte eigentlich keine Problem sein.
    Doch.
    Liegt der Schaden noch im Hauptkabelstrang, dann ja.
    Liegt er jedoch als Verlängerung zu den ausladenden Womo-Hinterteilen an dem Aufbau,
    dann schon nicht mehr.
    Eine klare Regelung aber geben die Versicherungsbedingungen dafür nicht her.
    Alles juristische Auslegungssache, Urteile sind sicherlich in der Angelegenheit noch nicht
    ergangen.
    Wo fängt die Funktionsgarantie an oder hört sie auf?
    9. Resümee
    a. Man kann nicht grundsätzlich sagen, dass die Extensions nicht zu empfehlen
    ist, sondern für jeden Kunden der durch die Extensions einen abgedeckten
    Schaden erstattet bekommt, ist es eine finanzielle Entlastung.
    b. Die Problematik entsteht hauptsächlich durch die komplizierte vertragliche
    Gestaltung über 3 bzw. sogar 4 Parteien (die Extensions ist der Allianz
    vorgestellt)
    c. Ein Abschluss unterhalb vom Premium-Segment ist sicherlich nicht ratsam, da
    heute überwiegend die Elektronik Anlass zu Fehlern gibt und diese eben nur
    über Premium reguliert wird.
    d. Wer eine juristische Grundlage in seinem Wissensgebiet hat oder aber einen
    guten Anwalt und eine Rechtschutzversicherung sein eigen nennen kann, hat
    klarere Vorteile
    Einen nachdenklichen Abend wünscht
    faniefanie
    --

    besser lässt sich die pdf-Datei lesen

  • Ich würde mit anschauen, wie viel an der Kiste schon kaputt war, dann mal googeln was bei dem modell noch so alles kommen wird (gibt ja idr. immer welche die mehr KM und das gleiche Fahrzeug in älter haben) und vor allem bei teuren Reparaturen (Motorschaden / Getriebeschaden / Kupplung) schauen, ob sich das rechnet oder nicht. Wenn andere doppelt so viele KM abgespult haben und da nix teures geflogen ist, würde ich mir die Garantie wahrscheinlich knicken...

    Wenn ich son Wackelmotor hätte wie z.B. in einigen Ford Wohnmobilen drin war, wo im Internet auf den ersten 3 Seiten Google nur Motorschäden stehen, würde ich gucken, dass ich die Garantie erweitert bekommen würde ;)

  • Hallo zusammen.
    Ich bin ein Grosselklappengeschädigter. Mein Ducato hat 38000 gelaufen und ich hab erst die 4. Drosselklappe.
    Der ständige Defekt (12.000, 22.000, 33.000, 38.000 km) liegt darin
    begründet, dass permanent Regen-Wasser in den Motorraum läuft. Der
    Stecker (12 V), der die Drosselklappenelektronik steuert läuft
    irgendwann voll Wasser. Dann gibts nen Kurzschluss, der die Elektronik
    der Drosselklappe zerstört.
    Seht euch
    den 12 V - Stecker einmal an. Er darf nur 5 Pinne als Anschluss haben.
    Sollte es ein alter 6 Pin-Anschluss sein, dann läuft über das Loch des
    6. Wasser in den Stecker.
    3 Drosselklappen gingen in der Garantiezeit kaputt. Die 4. soll ich nun selbst bezahlen (377,- €). Ich bin mal gespannt, wie die Weltfirma FIAT sich entscheidet.

  • Hi,
    wir haben die "Garantieverlängerung" Extension Premium abgeschlossen. Bisher haben wir mit unserm Smart so etwas gehabt und es wurde die ersten sechs Jahre alles getauscht,
    was defekt war. Bis hin zu einem Motorschaden bei 90.000 km, da haben wir die große Inspektion ( 365,- € ) selbst zahlen müssen, die freundliche Smartwerkstatt hat einen neuen Motor eingebaut.
    Die Vertragsbedingungen bei Fiat sind etwa gleich, der Vertragspartner ist auch die Allianz. Die Werkstatt hat im Prinzip gut verdient, weil das ein stückweise Kundenbindung ist und der Kunde keine zweite Meinung holt und so bei seiner Vertragswerkstatt bleibt.
    Wir fahren immer zur gleichen Werkstatt die unser Vertragspartner ist und ich denke, der einzige Nachteil ist, daß man das erste mal im dritten Jahr die teure Inspektion in der Vertragswerkstatt machen muß, solange die Garantie eben läuft. Und einen Rechtschutz braucht, um eventuell rechtlichen Beistand zu haben. Allerdings habe ich kein schlechtes Gewissen jeden Pup machen zu lassen und Angst vor einer hohen Rechnung. Die 36 Monate kosten 1878,- € für den 3 Liter. Der Preis einer Satelitenanlage.....
    Das sind ca. 3% vom Fahrzeugwert und manch Händler gibt die Extension statt Preisnachlass, wie im Moment bei manchem Renaulthändler, ich hatte das bei meinem Kauf schlicht vergessen zu verhandeln.
    Ist ein Gimmik, man braucht es hoffentlich nicht, aber es beruhigt.
    Gruß
    Norbert