Auch das ist falsch! Was der ADAC schreibt stimmt nicht mit der Gefahrgutverordnung überein! Auch in Luxemburg gilt die! So wie allgemein bekannt sein sollte gehört Luxemburg zur EU
Das Verbot gilt für den sogenannten "Reservekanister" das was Du beschreibst ist ein Transport von A nach B und somit gemäß ADR bis 240 l in max 60 Literkanister erlaubt.
Das war auch mein Gedankenfehler
Und der Witz ist,das Gesetz mit dem "man muss immer Sprit im Tank haben"gibst da wirklich :wacko:
Gruß
Frank