Höchstgeschwindigkeit für WoMo 3.850 kg

  • Hallo Duci-Freunde,

    vielleicht kann mir jemand helfen.

    Samstag hole ich mein neues WoMo, Bürstner Viseo ab, der auf 3.850 kg vom Werk aufgelastet wurde.

    Meine Frage: Welche Höchstgeschwindigkeit gilt auf der Autobahn?

    Gruß aus NRW

    Willi01

  • Auf Landstraßen 80 km/h und wenn du einen Lkw auf einen Schild siehst, gild das dann ab Samstag auch für dich.

    Anfangs etwas nervig, aber man gewöhnt sich recht schnell dran.

    Das Überholverbot für Lkw nennen wir seit kurzem nur noch das "Sprit-Spar-Schild".

    Wenn man mit gut 80 hinter einem Lkw herfährt, geht der Verbrauch schön in dem Keller. :)

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • wie ist das denn bei LKW Fahrverbot auf den Autobahnen?
    gruß Rolf

    Gruß Rolf :wink

    Eura i810 EBL Integra, 2,8 145PS Baujahr 2006

    Lieber 1000 Sterne am Himmel als vier Sterne an der Hoteltür .

  • Das mit dem LKW der einen PKW "überholt", also das Zeichen verstehe ich immer noch nicht. Mein Wohnmobil ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung also würde ich das "Überholverbot" anders interpretieren.


    "277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)"

    Und nu?

    Gerd

  • wie ist das denn bei LKW Fahrverbot auf den Autobahnen?
    gruß Rolf

    Einfach Ausgedrückt: Nur Lkw über 7,5t oder Lkw mit Anhänger fallen darunter.

    Ist nicht vollständig, aber ein WoMo ist kein Lkw. :)

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • Danke . ist ja schon komisch, mal LKW mal nicht LKW.

    Gruß Rolf :wink

    Eura i810 EBL Integra, 2,8 145PS Baujahr 2006

    Lieber 1000 Sterne am Himmel als vier Sterne an der Hoteltür .

  • Der ADAC hat dazu mal zwei PDFs online gestellt:

    Verkehrsbestimmungen für Pkw, Wohnmobile, Anhänger und Gespanne in Deutschland

    Verkehrsbestimmungen für Gespanne und Wohnmobile in Europa

    die sind allerdings schon ein paar Jahre alt, mindestens von 2008, denn solange habe ich die schon in meinem Handschuhfach liegen.
    Interessant in diesem Zusammenhang: der ADAC sieht alle LKW-Beschränkungen als zutreffend für WOMOs über 3,5t.

    Grüße
    McFly

    Der Mensch ist ein zielstrebiges Wesen. Meist strebt er zuviel und zielt zuwenig.

  • "....der ADAC sieht alle LKW-Beschränkungen als zutreffend für WOMOs über 3,5t."
    Womos fallen doch unter die Kategorie "Sonderfahrzeuge", also auch kein Sonntags-Fahrverbot u.a..
    Oder habe ich das falsch vestanden?

    Grüße
    Harty

  • "
    Womos fallen doch unter die Kategorie "Sonderfahrzeuge", also auch kein Sonntags-Fahrverbot u.a..
    Oder habe ich das falsch vestanden?

    Grüße
    Harty

    Mein Pferdetransporter hat 18 Tonnen ist ein Sonderfahrzeug und trotzdem ein LKW oder wird der durch die Einstufung SoKfz leichter?

  • Ihr müsst hier ganz klar unterscheiden zwischen dem Begriff Lkw wir zB dem Sonntagsfahrverbot und dem Schild mit dem Lkw drauf.

    Das Schild heißt ja Kfz über 3,5t Gesamtmasse ausgenommen Pkw und KOM.

    Der Begriff Lkw beschreibt ein Fahrzeug dessen Hauptzweck es ist etwas (Waren, Schüttgut usw, keine Personen!) zu transportieren.

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • Hallo Heiko, hallo Gerd,

    da helfen keine Spekulationen oder Interpretationen von Euch.

    AB 3,5 To gelten ohne Ausnahme, auch für WOMO über 3,5to.:

    Schild 253 LKW Durchfahrtverbot ( LKW in rotem Kreis)

    Schild 273 Abstandsgebot (2 LKW in rotem Kreis)

    Schild 277 Überholverbot (LKW neben PKW in rotem Kreis) oft gibt es hier ein Zusatzschild ab 7,5to.

    Tempolimit Autobahn 100, Landstraße 80 Km/h

    Zum LKW- Sonntagsfahrverbot:

    Gilt für alle LKW ab 7,5to und LKW mit Anhänger. Wer also mit seinem Geländewagen (LKW-Zulassung), oder Combo-Kangoo-Citan-sonstige Kastenwagen mit LKW- Zulassung UND Anhänger (egal wie klein) am Sonntag unterwegs ist (egal wo), riskiert vieeele € Geldstrafe und muß stehen bleiben bis so 21.00 Uhr.

    Ein altes Thema für alle, die ein Zweirad bis 125 ccm mitnehmen : Wer den alten 3er Führerschein hat und 125 cmm Zweirad fährt, der darf das NUR IN DEUTSCHLAND. Diese Regelung endet an der deutschen Grenze!


    Gruß Bummler

  • Hallo,

    auch für einen richtigen LKW bis 7,5 t gilt das Sonntagsfahrverbot nur dann, wenn ein Anhänger mitgeführt wird. Erst über 7,5 t gilt das LKW-Sonntagsfahrverbot generell.

    Für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ohne Anhänger gelten in Deutschland folgende Regeln:

    • Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen: 100 km/h (12. Ausnahmeverordnung zur StVO)
    • Höchstgeschwindigkeit außerorts auf sonstigen Straßen: 80 km/h
    • Kein Sonntagsfahrverbot, keine LKW-Maut
    • Die im Volksmund als LKW-Parkplätze bezeichneten Plätze dürfen benutzt werden
    • Die im Volksmund als LKW-Überholverbot, LKW-Durchfahrtsverbot und LKW-Abstandsgebot bezeichneten Verkehrszeichen gelten und sind einzuhalten!


    Der letzte Punkt ist meines Wissens nach ein spezifisch deutsches Kuriosum, in den meisten anderen europäischen Ländern gelten "LKW-Überholverbote" tatsächlich nur für Lastkraftwagen. Sicher weiß ich das für Österreich, Frankreich, Belgien, Niederlande und Schweden.

    Für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger gilt die 12. Ausnahmeverordnung nicht, diese dürfen also auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen höchstens 80 km/h fahren. Und zwar selbst dann, wenn der Anhänger eine 100er-Zulassung hat! Ansonsten gelten die gleichen Vorschriften.

    Gut zu wissen ist es auch, dass bereits bei genau 7,50 Tonnen die Fahrtenschreiberpflicht gilt! Es macht also durchaus Sinn, ein solches Womo nur für 7,49 t zuzulassen. (Eine Zulassung auf 3,49 t anstatt 3,5 t bei leichteren Wohnmobilen beruht hingegen auf reinem Aberglauben.)

    MfG
    Gerhard

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo Heiko, hallo Gerd,

    da helfen keine Spekulationen oder Interpretationen von Euch.

    Ich weiß zwar nicht, wo du in meinen Beiträgen Raum für Spekulationen oder Interpretationen siehst...

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • Meine Frage: Welche Höchstgeschwindigkeit gilt auf der Autobahn?

    Ohne Spekulation: 20 km/h schneller als LKWs. (Schau mal auf deinen Tacho, wieviel die fahren) :wink

  • Gut zu wissen ist es auch, dass bereits bei genau 7,50 Tonnen die Fahrtenschreiberpflicht gilt!

    Ist so auch nicht ganz richtig, für unser SoKfZ Pferdetransporter 18to + 10,5 to Anhänger gilt Aufgrund der Zulassung als SoKfz und da keine gewerbliche Nutzung vorliegt keine Pflcht zur Führung eines EG-Kontrollgerätes/Tachoscheibe in Deutschland. Auch ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot besteht nicht.

    Bummler hat mit seiner Aussage zur LKW Zulassung von PKW und dem Sonntagsfahrverbot bei Anhängerbetrieb völlig recht, der ein oder andere Pferdesportkollege kann ein Lied davon singen, wenn er stundenlang mit seinen auf dem Anhänger stehenden Pferden Zwangspause auf einem BAB Parkplatz machen darf.

    Also immer genau informieren, auch das Personal von zuständigen Behörden und ja auch Polizeibeamte sind da manchmal falsch informiert.

    Stefan

  • Der ADAC hat dazu mal zwei PDFs online gestellt:

    Verkehrsbestimmungen für Pkw, Wohnmobile, Anhänger und Gespanne in Deutschland

    Verkehrsbestimmungen für Gespanne und Wohnmobile in Europa

    die sind allerdings schon ein paar Jahre alt, mindestens von 2008, denn solange habe ich die schon in meinem Handschuhfach liegen.
    Interessant in diesem Zusammenhang: der ADAC sieht alle LKW-Beschränkungen als zutreffend für WOMOs über 3,5t.

    Grüße
    McFly

    Achtung - Bei GB gibt es eine Fehler - bis 3,5t gilt 70mph (112), über 3,5t gilt 60mph (96) !!!

    Simon aus GB

  • Ein altes Thema für alle, die ein Zweirad bis 125 ccm mitnehmen : Wer den alten 3er Führerschein hat und 125 cmm Zweirad fährt, der darf das NUR IN DEUTSCHLAND. Diese Regelung endet an der deutschen Grenze!


    Gruß Bummler

    Es sei denn, er hat seinen alten 3er Schein vor dem 1.04.1980 erworben und diesen in einen neuen Scheckkarten Führerschein umschreiben lassen! Umschreibung geht auch jetzt noch! Dann darf er, weil dort auch A1 eingetragen wird, auch im Ausland damit den 125er Roller fahren...

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • ... für unser SoKfZ Pferdetransporter 18to + 10,5 to Anhänger gilt Aufgrund der Zulassung als SoKfz und da keine gewerbliche Nutzung vorliegt keine Pflcht zur Führung eines EG-Kontrollgerätes/Tachoscheibe in Deutschland. Auch ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot besteht nicht.


    Dass kein Sonntagsfahrverbot besteht, ist klar. Aber dass keine Fahrtenschreiberpflicht besteht, ist sehr ungewöhnlich. Eigentlich gilt die für Kfz ab 7,5 t unabhängig von der Zulassungsart auch bei nichtgewerblichem Einsatz, es gibt nur wenige Ausnahmen z.B. für Rettungsfahrzeuge. Oder ist euer Pferdetransporter vielleicht als historisches Fahrzeug eingestuft? Das wäre nämlich eine weitere Ausnahme.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Das mit dem LKW der einen PKW "überholt", also das Zeichen verstehe ich immer noch nicht. Mein Wohnmobil ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung also würde ich das "Überholverbot" anders interpretieren.


    "277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)"

    Und nu?

    Gerd

    Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug,kein Personenkraftwagen und kein Omnibus ;)

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter