Ducato 290 Maximales Gesamtgewicht als Zug

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Hallo an alle bin seit kurzem mitglied

    habe seit 1 1/2 Jahren einen Ducato 290 2,5 TD 95 Ps Eura Mobil 570 benötige hilfe weis jemand das Maxmal Zuläsige Gesamtgewicht als Zug des genanten Fahrzeugs

    Habe Fiat schon angeschrieben und Angerufen keine zufriedenstellende antwort erhalten bei Anruf auf Emails keine Antwort erhalten.

    Möchte das Fahrzeug Auflasten aber die Anhängelast von 1,8 T behalten Fahrzeug derzeit 3,1 T vileicht kann jemand mir weiterhelfen oder ein datenblat mit einem diesbezüglichen eintrag.

    Gruß Volker

  • Hallo Volker, liebe Leser.
    das maximal zulässige Zuggewicht steht im Fahrzeugschein (alte Variante) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I
    unter 22 = allgemeines: zul. Ges.-Gew. D. Zuges max. XXXXX / zum Teil ist noch angeben bei 12% Steigung und
    bei 8% Steigung.

    m.f.G. der Rolf aus dem Rheinland

    mit freundlichem Gruß, der Rolf aus dem Rheinland

    Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist. Jean Paul (1763-1825)

  • Hallo Es geht nicht um das zuläsige Zuggewicht sondern um das Maximale Zuläsige Gewicht als Zug ( ein Zug besteht aus Zugfahrzeug und Anhänger )

    Also es geht um die 2 Gewichte zusammengerechnet es geht um eintrag in Fahrzeugschein mximalgewicht als Zug oder nicht .

    Gruß Volker

  • Alter Fahrzeugbrief leider nicht Vorhanden habe nur den Neuen und keine angaben dazu neuere modelle haben es auf dem Typenschild angeblich ? da auch keine angabe

    hoffe noch.

    Danke Rolf Trotzdem

  • Ich habe einen C25, also einen Typ 290. Hymer hat mir freundlicherweise den Verkaufsprospekt aus dem Zulassungsjahr als PDF zugeschickt. Da sieht man, dass die Anhängelast vom Motor und vom ZGG abhängig ist, also Auflasten bedeutet weniger Anhängelast.


    In meinem Fall bedeutet das konkret:

    ZGG Fahrzeug + Anhängelast = Zuggewicht

    3100 kg + 1700 kg = 4800 kg

    2800 kg + 2000 kg = 4800 kg


    Das ist kein Zufall. Es begründet sich in der Fähigkeit der Fahrzeugbremsen, den Zug bei Ausfall der Auflaufvorrichtung zum Stehen zu bringen. Es geht nicht um die Haftung der Reifen, es geht nur um die reine Bremskraft. Wenn also die Möglichkeit besteht, 300 kg mehr ins Fahrzeug zu packen, wird einem die Zuladung auf dem Anhänger wieder genommen.

    Klar, dir geht es um die zusätzliche Eintragung des maximalen Zuggewichts (hab ich beim Clio), aber heutzutage wird dir einfach die Anhängelast weggekürzt. Da ist ein flexibles Umbeladen nicht möglich.

    Zuladungen und Anhängelasten solltest du eventuell beim Aufbauhersteller erfragen. Aus einem Verkaufsprospekt kann man viele Daten ersehen, die bei einer Auflastung möglich oder eben nicht möglich sind. Damit kann man auch den einen oder anderen Prüfer von der Rechtmäßigkeit überzeugen und einen individuellen Eintrag mit maximalem Zuggewicht erreichen. Kostet zwar noch einmal extra, weil Einzelbegutachtung, kann aber die Verringerung der Anhängelast ersparen. Mit eingetragenem maximalem Zuggewicht darfst du beim Wiegen allerdings nicht mehr auf Gnade hoffen, besonders beim Thema Stützlast.

    Denk bitte daran, dass du über 2800 kg Gesamtgewicht nicht mehr auf Fußwegen parken oder wenden darfst, selbst wenn es für PKW erlaubt ist. Die meisten anderen Gewichtsbegrenzungen wurden auf 3,5 t angehoben, die Parkerei nicht.


    Gruß

    MadGyver

    Einmal editiert, zuletzt von MadGyver (22. März 2013 um 22:16)

  • So, ich habe mal eben das Homologationsdatenblatt herausgesucht:

    Das zulässige Gesamtgewicht steht da mit 3100 kg festgeschrieben, ist also nur durch Umrüstung erhöhbar. War ja klar. ABER die Anhängelast "ist bei Aufbauabnahme festzulegen". Das heißt, dass technisch ohne großen Überhang oder Rahmenverlängerung auch mehr möglich sein könnte (kommt auf den D-Wert der Anhängekupplung an), es gibt also wahrscheinlich von den Bremsen her noch Reserven.

    Wenn die Auflastung nur durch verstärkte Federn möglich gemacht wird, also ohne Bremsumbau auskommt, darf sich das Zuggewicht nicht erhöhen. In deinem Fall also 4900 kg. Da die Anhängelast allerdings vom Aufbauhersteller festgelegt wurde und du nicht die erhöhte Anhängelast (bei zGG 2800 kg) nutzen willst, könntest du Glück haben und der Prüfer trägt dir tatsächlich 3500 kg zGG, 1800 kg Anhängelast und in den Kommentarzeilen 4900 kg maximales Zuggewicht ein. Wichtig sind hierbei eventuelle Beschränkungen im Gutachten des Auflastsatzes, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht. Lass dir einfach mal einen Mustereintrag oder einen Auszug des Gutachtens zusenden und sprich das mit deiner Werkstatt oder direkt mit dem Prüfer ab.

    Falls auch ein Bremsumbau erfolgt, könnte sogar theoretisch zusätzlich eine ERHÖHUNG der Anhängelast möglich sein, das ist allerdings durch die Festlegung der Anhängelast durch den Aufbauhersteller beschränkt und der wird dir vermutlich niemals eine Freigabe ausstellen (sieht beim Kastenwagen anders aus).


    Gruß

    MadGyver

  • Hallo

    Danke für alle infos und eure mühe

    wolte Fahrzeug Auflasten Luftfeder auf HA Bremse auf Maxy umbauen Im Urlaub dind die 3100 Kg etwas knap und die 1800 Anhängelast kann mann immer wieder gebrauchen

    Mir ging es um den eintrag vom Maximal zuläsigen Gesamtgewicht als Zug in diePapiere um die Freie Auswahl zu haben.

    Von ella 123

    3,5t Anhängelast plus zuläsiges gesamtgewicht des Zugfahrzeugs

    hast du diesbezüglich ein Datenblat oder irgendein Schriftstück das ich als kopie erhalten könte

    Gruß Volker