Farblich Umlackieren, und trotzdem ein H-Kennzeichen?

  • Hallo WoMo-Freunde,

    ich möchte mein WoMo farblich Umlackieren > OK,
    aber wird mir der TÜV in ein paar Jahren auch ein H-Kennzeichen geben?
    Oder ist das Fahrzeug dann nicht mehr Original, und bekomme keine Oldtimerkennung?
    Fragen, Fragen, Fragen???
    Gruß Manni

  • Für das H-Kennzeichen ist die Farbe egal, nur muss sie zeitgemäß sein. Eine Lackierung, die es zur Zeit der Inbetriebsetzung nicht gab ist also nicht zulässig. Habe gerade das Spielchen mit einer Farbe/Farbabsetzung Dach für meine DS, die nur bis 3 Jahre vor Baujahr meiner DS verwendet wurde. Zur Zeit wird gesagt, dass sei NICHT H-Kennzeichenfähig...

    Kannst ja folieren lassen. Ist auch nicht teurer, verschließt ggf Alufrass-Löcher und ist in jeder Farbe möglich. Für das H-Kennzeichen machst Du die Folie dann wieder ab...

    Gruß Sven

  • maximal 2 Farbenlackierung ist für H-Kennzeichen zulässig.Alles was drüber ist , wird H-Kennzeichen verweigert.
    Gruß chicko

  • Ich weiss ja nicht wo ihr eure Infos her habt oder ob ihr wirklich zum tüv fahrt? Auch die Dekra oder Küs oder wie die alle heissen dürfen die H. Abnahme machen. Nur sind da die bestimmungen strenger. Beim Tüv sind alle Farbtöne die es 10 Jahre nach Zulassung zu kaufen gab zulässig. Ohne wenn und aber. Max 2 farben ist auch dummzeug. Zumindest beim tüv.
    Also grad sowas mach ich laufend und bin mir mehr als sicher.
    Beim Tüv ist alles aber auch wirklich alles legal was in die 10 Jahresfrist fällt. Selbst kunterbunte Flowerpauerbullies mit handgemalten Bildern und blumen.
    so einen hab ich grad stehen und Bartels vom Tüv in Rendsburg lachte laut und meinte das ist nicht schön aber sowas von 70er Jahre.
    in dem sinne.
    Nur wo Tüv dransteht ist auch Tüv drin.

  • Also ich habe Vor zwei Jahren bei unseren 508er H Kennzeichen gemacht und der hatte eine zwei farbenlackierung und der tüvmensch sagte mir dann, das max. Zwei Farben zulässig sind.
    Außer ich kann nachweisen , das das auto diesen Farbton schon immer hatte.
    So sind meine erfahrungen und die darf man hier doch schreiben , oder nicht.??
    Also nicht an den Haaren herbei gezogen.

    Gruß chicko

  • Moin

    http://www.tuev-sued.de/uploads/images…g_Tuev_Sued.pdf


    Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD
    Lack

    Eine Originalität im Farbton kann nicht
    gefordert werden, d.h.
    auch ein pinkfarbener
    Citroën 11CV kann akzeptiert werden.

    Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke
    und Zweifarbenlackierungen. Mehrfar
    benlackierungen dürfen jedoch nur dann
    anerkannt werden, wenn orig
    inal solche angeboten wurden.

    Gemusterte Lacke und Motive (Paintbr
    ush) werden nicht anerkannt, ausgenommen
    sind z.B. Reklamemotive auf
    Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene
    Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).

    Der Lack muß sich in einem ordentlichen
    Zustand präsentieren. Originale Patina und
    kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kl
    einerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote
    „DREI“ ist für eine positive Begutachtung aus
    reichend. Grundsätzlich gilt: je älter das
    Fahrzeug, desto mehr Schönhei
    tsfehler sind möglich.


    Ich habe schein eine Bullis mit H kennzeichen restauriert.
    Keiner hatte eine lack den es in dieser zeit gab.
    Er muß zum Auto passen ,dann gibts normal kein Problem.
    wenn es nur um das H geht sowieso. Außer du brauchst ein wertgutachten vom TÜV dann werden sie zum teil kleinlich.


    Andreas Christoph

  • ich kann nur aus meiner erfahrung schreiben und dir sagen meide den TÜV der hat es nicht verstanden bestimmungen richtig umzusetzen. KÜS und GTÜ sind da sehr viel offener was eine H abname betrifft. der TÜV will alles haar klein belegt haben, warum auch immer für die GTÜ und KÜS ist es nicht von interesse warum etwas am auto so ist wie es gerade ist. wenn das geswamtbild einen ordentlichen eindruck macht steht dem H nix im wege.

    sind meine Persönlichen erfahrungen die ich gesammelt habe beim TÜV denn so lange dürfen KÜS und GTÜ das ja noch nicht machen mit dem H zur DEKRA ist im großen und ganzen das gleiche zu berichten, die sind auf der gleichen masche wie der TÜV. und das nicht nur bei H abnamen auch eine normale vorfürung macht dort vieles komplizierter als bei GTÜ oder KÜS und co.

  • So unterschiedlich sind die Erfahrungen. Bei uns drehen die von der Küs und Dekra total durch mit ihren Vorschriften. Die Dekea bei uns hat neulich sogar bei einem 75 er C Kadett bei der H. Abnahme die 175/70-13 er Reifen im Brief gestrichen. Und die sind beim C ab Werk eingetragen. Und die Begründung ist, die wurden mit den 155ern ausgeliefert. Das weiss er ganz genau weil sein Vater den gleichen damals auch neu hatte. Und sein Vater hat die ein jahr später auch drauf machen lassen ( weil eingetragen) aber ab Eerj waren die nicht. Ich hab mir selbst da Hausverbot gegeben.
    Und zu den 2 Farben. Ich Restauriere grad einen VW T3 aus 83 und der bekommt eine Tieferlegung. 50mm. 225/60-16 Reifen auf Benz Felgen. Ca. 130 PS und 3 bis 4 Farben aufs Kleid. Und damit ende April das H. Der Prüfer war letzte Woche bei mir und wir haben schon alles genau abgesprochen. Und da war auch kein Wort von nur 2Farben.
    Vielleicht leg ich die Vorschriften auch etwas extrem aus (tu ich fast immer) aber so stehts geschrieben.
    Alles was 10 Jahre nach Zulassung technisch machbar und Abnahmefähig gewesen ist. Ist Abnahmefähig Punkt.
    Und ich wüsste nicht wer damals beim Tüv ein 4 Farbiges Auto nicht abgenommen hätte wegen... Zu bunt?
    Vielleicht sieht scheisse aus. aber das ist mein Problem.
    Und die Satzung beim Tüv heisst sicht und funktionsprüfung. Und???
    Sieht gut aus und funktioniert. (Bringt den Spruch nie beim Tüv, ihr bekommt nie wieder ne Plakette)

  • Muss das Thema mal hochkramen, da für mich gerade sehr aktuell.
    Mein Dicker soll ja im Februar das H bekommen. Eigentlich war auch alles soweit mit dem TÜVi bereits geklärt, aber jetzt kommt doch ne Frage auf:
    Ich möchte eine kompl. Lackierung vornehmen, aber jetzt eben nicht mehr in der orig. Farbe, sondern gern in RAL 6031. die Farbe wurde bei der BW 1984 eingeführt - war also damals verfügbar. Bitte nicht über den Farbton auslassen - Geschmacksache.
    Mein TÜVi will da nicht ran und besteht auf einen Farbton "Original oder dem Original ähnlich".
    Kann jemand dazu was sagen? Muss ich Original-Farbton lackieren, oder nicht?

  • Ich kann mir gut vorstellen, daß der TÜVi hier die Nase rümpft, Tarngrüne Wohnmobile hat es in dieser Zeit nicht gegeben, schon gar nicht bei der Bundeswehr, schon eher mit Atomgegner und/oder Love and Peace Motiven.

    Gruß Walter

    Ein Leben ohne Wohnmobil ist möglich ;( , aber langweilig :wein .

  • Sorry,
    kann´s mir nicht verkneifen, wie wär´s mit einem "Y" Kennzeichen ?

    Duck und wech

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • Sorry,
    kann´s mir nicht verkneifen, wie wär´s mit einem "Y" Kennzeichen ?

    Duck und wech


    Lieber nicht: Prüfstufe "C": oh no. Dann lieber TÜV :prost

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Mein Sohn ist in einem Club und restauriert da alte Autos. In diesem Zusammenhang ist mir etwas von "zeittypischen Änderungen" im Gedächtnis geblieben. Ich sehe da jedenfalls eine ganze Menge "zeitgenössich" gepimpte Fahrzeuge aus den 70er/80ern in der Halle: Schweller, Breitreifen, Tieferlegung, große Motoren, pastellfarbene Streifen etc. Die sind alle abgenommen. Er sagte mir dass man nur nachweisen muss dass das damals schon möglich war.

  • Nur mal kurz nebenbei zur Erklärung:
    Die Idee kam die letzten Wochen im Norge-Urlaub. Erstens sieht es (natürlich vom Profi gemacht) nicht wirklich schei... bei dem alten Duc aus - gerade,wenn die "Anbauteile" im "Kontrast" schwarz-matt sind und zweitens (unsere eigentliche Überlegung), hält man sich "Kuschelcamper" vom Leib. Wir stehen generell frei, auch mal auf Waldwegen, oder eben auf der "Durchreise" einfach hinter Bäumen an der Straße - wenn's wirklich nur mal ums "Ausruhen" geht.
    Nicht selten (da so ne helle Karre hinterm Baum schön leuchtet), kommen tatsächlich Leute an, Die sich dazu stellen "weil Sie sich alleine nicht wohl fühlen"... So ne tarngrüne Kiste hätten Die gar nicht gesehen. Das lässt sich sicher auch auf "Spitzbuben" ausweiten, welche auf der Suche nach "Opfern" sind.
    Die Idee an unserer Art Urlaub ist es aber eben nicht, Anschluss zu suchen oder zu finden - deshalb sind SP und CP für uns auch tabu.
    Ein Iveco in Olivgrün auf der Heimfahrt hat unseren Wunsch nach dem Natogrün noch verstärkt.

  • Lackier ihn in der Farbe die du magst und gut. Falls er meckern sollte fährst du einfach zum nächsten Tüv und behauptest das die Farbe schon 25 Jahre so dadrauf ist. Nur frisch Poliert.

  • Hallo Jens,

    ganz ehrlich, tu´s nicht. Ich verspreche dir nie neben dir zu parken, auch das Grüßen werde ich mir verkneifen.
    Aber bitte tu es diesem wunderschönen Fahrzeug nicht an.

    Wenn du es nicht nicht lassen kannst nimm Folie, macht es einem späteren Besitzer leichter...

    Freundlich grüßt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • Zitat

    Aber bitte tu es diesem wunderschönen Fahrzeug nicht an.

    Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachter ... bei der Wiedererkennung hat er auf jeden Fall was gewonnen ...