Alu Tankflaschen und Gasprüfung

  • Was ist denn eine Alu- oder Stahltankflasche anderes als eine wiederbefüllbare Flasche? Wenn ich keinen Außentankanschluss habe, hebe ich die Flasche heraus, befülle sie mit LPG, hebe sie in den Gaskasten, schnalle sie fest und schliesse sie an. Ganz genao so wie eine Tauschflasche, nur dass ich mich um den 10-Jahrestüv selbst kümmern muss.

    Und nun zeige mir mal die Gesetze oder Richtlinien, Roma, die mir das verbieten
    ahab

  • Hi
    Also ich gewinne so langsam aber sehr sehr sicher den Eindruck,das hier einige Klugschreiber ,absolut nicht wissen was eine
    Alu -Tankflasche ist !!!!!Und sie kennen auch nicht den technischen und rechtlichen Unterschied zur Alu-(ich sag mal einfach)Wiederbefüllflasche.
    Der Dieter Nuhr sagt dann immer F..... halten.
    Gruß roma :wink


    Dann klär das doch mal bitte auf wenn du Zeit dazu findes, ich bin z.B. über alles was ich noch nicht weiss oder verstanden habe dankbar.

    L.G.
    Lucian

  • Hi
    Ich versuche es mal.
    Eine Tankflasche hat in ihrem Iinneren eine Vorichtung welche ein Überfüllen verhindert (Flüssiggasbehälter dürfen nur zu 80 % befüllt werden weil sie einen Druckausgleiraum brauchen! Haben sie diesen nicht dann wird es gefährlich)Aus diesem Grund ist in der Tankflasche ein Schwimmerventil dieses macht eine Überfüllung unmöglich,eigentlich.Denn ,wenn die Flasche nicht senkrecht steht also schräg gehalten wird ist ein Überfüllen doch möglich.Damit der unbedarfte Wohmo Benutzer nicht aus Versehen, Unwissenheit oder anderem Grund diesen Fehler macht,machen kann!Eigentlich!!!Hat der Gesetzgeber vorgeschrieben das diese Tankflaschen im Gaskasten dauerhaft so befestigt werden ,das sie nicht ohne Werkzeugeinsatz entnommen werden können(also bewusst mit der Absicht etwas verbotenes,etwas gefähliches zu tun).Ich halte das für kriminell!!
    Diejenigen ,die die Flaschen entnehmen,machen es begründet also absichtlich!
    Da ein normales sicheres Befüllen bis 80 % im Gaskasten Möglich ist,muß man davon ausgehen das diese Burschen voller Absicht die Gesundheit und das Eigentum anderer Menschen aus Spiel setzen für ein bis zwei Liter Gas mehr in der Flasche.
    Das Gasprüfer diesen Unsinn dulden ist nicht nachvollziehbar ,denn sie setzen ihre Existenz auf Spiel.
    In diesem Sinne :wink
    PS Wenn ich einen erwischen sollte an der Tankstelle,der sollte gut rennen können

    Einmal editiert, zuletzt von roma (11. April 2013 um 20:23)

  • ich kann keinen Paragraphen eines Gesetzes oder eine Richtlinie für Flüssiggas bei deinem ag lesen, roma.
    WO genau kann ich deine Aussage nachlesen, wie belastbar ist sie?
    dass ich eine Tankflasche beim Befüllen nicht schräghalte, davon kannst du ausgehen.
    ahab

  • Hi
    Warum noch einmal die Frage nach lesbarem???? Thomas hat es doch schon gemacht nachdem du schon einmal gefragt hast.
    Mir scheint ,du willst es einfach nicht begreifen oder was steckt dahinter???
    Bis neulich roma :wink

  • Moin! Ich hänge mich einfach mal drann.....weis eventuell jemand, wo ich in schleswig holstein einen fest eingebauten gastank prüfen lassen kann???? meine suche im www hat nichts ausser raum bayern ausgespuckt.....für anregungen sage ich dank......

  • Hi Arca 630
    Bevor du dir ein Bein oder sonstwas ausreißt
    Es müssen nicht grundsätzlich alle Tanks zur Nachuntersuchung !!!
    Es kommt auf die Zulassungsnummer an (Somit spielt auch das Baujahr eine Rolle,denn sie gibts noch nicht sooo lange)
    Also , erst Nummer am Tank suchen ,dann prüfen ob die Nachuntersuchung nötig ist.In irgend einem Beitrag habe ich auch mal was geschrieben woran man die nicht zu prüfenden Tanks erkennt,von der Nummer her.
    Habs leider vergessen, nicht mehr parat weil nicht mehr wichtig für mich.Ich such aber noch mal.
    Gruß roma :wink

  • lieben dank. gasfachfrau ist dann geringfügig näher....reimorent...danke.

    mein tank hat eine eingeschlagene nummer und auch eingeschlagenes datum. der tüv hat immer stark darauf geachtet. das er nicht zur prüfung muss bezweifel ich .... und nach 10 jahren einmal ein neues sicherheitsventil ist auch nicht verkehrt......ich schaue mal nach zulassungsnummer........gruß aus brunsbüttel

    ( gestern wunderschönes t.shirt wetter)

  • Moin! Habe dies beim tüv gefunden. thomasd ist bei dir ein datum eingestanzt?

    Überprüfung


    Prüfung von Druckgasbehältern

    • Für alle Gasfahrzeuge gilt:
      Die wiederkehrende Prüfung der Gasanlage (GAP) und deren Umfang sind im § 41a StVZO als eigenständiger Bestandteil in die Hauptuntersuchung aufgenommen. Die Prüfintervalle entsprechen den Zeitabständen der Hauptuntersuchung.
      Hinweis: Für diese Prüfung muss der Gastank mindestens zu 50% gefüllt sein.

    • Fahrzeug mit Druckgasbehältern, die nach der ECE R 110 zugelassen sind.
      Es gelten die Anforderungen der ECE R 110: Die maximale Lebensdauer des Behälters beträgt 20 Jahre. In diesem Zeitraum wird der Behälter nur durch äußere Besichtigung geprüft.

    • Fahrzeuge mit Druckgasbehältern, die nach Druckbehälterverordnung zugelassen sind.
      Für diese Druckgasbehälter gilt eine Prüffrist von 3, 5 oder 10 Jahre abhängig von der behälterspezifischen Bauartzulassung (siehe eingeschlagener Verwendungszeitrum auf dem Behälter). Zur Prüfung wird der Druckgasbe- hälter ausgebaut und durch einen Sachverständigen überprüft. Dabei wird im Gegensatz zu Behältern mit einer Zulassung nach ECE R 110 u.a. eine innere Untersuchung und eine Druckprüfung durchgeführt.


      Die Prüffrist kann unter folgenden Bedingungen auf 10 Jahre verlängert werden:


      [list]

    • Der Behälter muss im Fahrzeuginneren eingebaut sein.

    • Der Behälter muss über einen unversehrten äußeren Korrosionsschutz verfügen.

    • Der Behälter muss gegen mechanische Einwirkungen geschützt sein.

    • Die Halterung des Behälters darf keine Korrosion verursachen.

    • Der Behälter muss außen gut belüftet sein.

    • Ein wirksamer Kondensatablauf muss vorhanden sein.

    • Es muss ein ausreichender Schutz des Behälters gegen Innenkorrision vorhanden sein, z.B. durch Aufgringen eines Sprühöls


    Alle durchgeführten Prüfungen werden im Prüfbuch (so vorhanden!) und der Verwendungszeitraum wird auf der Flasche eingeschlagen.

  • oben links ( auf dem Bild) ist 10.07 eingeschlagen, der Tank wurde 2011 eingebaut und ins gelbe Buch eingetragen.

    Habe 2 Tankprüfungen hinter mir, da gab es Prüfbescheinigungen mit der Tanknummer, die habe ich im gelben Heft angetackert.
    Ob bei meinen alten Tanks das Herstellerjahr oder Ablaufjahr eingestanzt war, weiss ich nicht mehr.