5. Gurtplatz auf der Seitenbank

  • Hallo
    Ich habe einen Teilintegrierten der eine Seitensitzban beim Tisch hat. Da es manchmal vorkommt das eine 5. Person mitfahren möchte habe ich ein Problem.
    Im Chauson Welcome 69 wird dieser als 5. Gurtplatz ausgewiesen.
    Hat jemand schon Erfahrung mit der Umrüstung, Genehmigung beim TÜV usw.

    mfg . Horst :?: :?: :?:

  • Hallo Horst,

    bei unserem Joint 156 aus dem BJ 2005 sind 2 Quersitze als Sitzplätze ausgewiesen obwohl sie keine Gurte besitzen.

    Ein Sicherheitsgurt wird als Rückhaltsystem ausgewiesen und Quer zur Fahrtrichtung würde er diesen Zweck nicht mehr erfüllen. Eingetragene Sitzplätze sind ausschlaggebend (in unserem Fall 4) .

    Dieses Gesetz wurde meines wissens 2006 geändert, so das Sitzplätze die während der Fahrt genutzt werden zwingend mit einem "Rückhaltesystem" ausgerüstet sein müssen.

    Aus deinem Profil erkenne ich das dein Fahrzeug BJ 2006 ist, somit wird es wohl schwierig einen Quersitzplatz als Beförderungsplatz umschreiben zu lassen.

    Land Rover Z.B hatte bis 2005 auch Querbänke im Heck, ohne Gurte, doch ab 2006 sind diese aus fast allen Fahrzeugen verschwunden.

    Hoffe, mein Beitrag konnte dir einen kleinen Einblick geben,

    liebe Grüsse WERNER

  • Moin,
    die Zahl der Sitzplätze ist auch abhängig von den eingetragenen Gewichten und wird daher wohl nur vom Tüv zu klären sein.
    Dabei ist es unabhängig, ob nur mal ein Kind mitfährt, jeder Sitzplatz wird mit xxkg eines Erwachsenen und xxkg Zuladung gerechnet.

  • Hallo

    Ich hatte mal beim TÜV nachgefragt und bekam die Aussage das alle Sitzplätze die im KFZ- Schein eingetragen sind benutzt werden können , es darf natürlich nicht sei das ein Sitzplatz mit Gurt leer ist und der Mitfahrer auf einem ungesicherten Platz

    sitzt

    Gruss Richard :thumbup:

  • Hallo Thomas,
    nicht ganz korrekt: Das Gewicht ist von den Sitzplättzen abhängig. Der TÜV trägt jedes mögliche Gewicht ein, also Leergewicht und ein fahrzeugbedingtes Gesamtgewicht. Dieses Thema habe ich gerade mit meinem TÜV.
    Es ist so wie Werner im Beitrag 2 geschrieben hat.
    Grüße
    Harty

  • Hallo Harty,

    wenn die Zuladungsmöglichkeit es nicht hergibt, bekommst du keine weiteren Sitzplätze eingetragen und bei einer Ablastung werden eventuell sogar Sitzplätze ausgetragen.
    Kenne die genauen Zahlen jetzt nicht, aber wenn man 75kg/Pers. rechnet und nochmal 10kg/m an Fahrzeuglänge an Ladung, wären das bei einem zusätzlichem Platz bei einem 7m-fahrzeug schon zusätzliche 145kg.