Induktionskochfeld

  • Hallo zusammen,


    ein Womo benötigt eine fest eingebaute Kochmöglichkeit.
    So weit - so gut.

    Besteht hier die Möglichkeit, nur eine kleine 230V-Induktionskochplatte
    (ca. 30x30cm) anstatt eines Gaskochfelds einzubauen? Hat das schon
    jemand so gemacht und die Zulassung zum Wohnmobil ohne weitere
    Probleme bekommen?

    Mein TÜV-ler hat eben am Telefon gesagt: "Es geht nicht,
    einfach einen Campingkocher auf den Tisch zu schrauben..."

    Alternativ würde mir ein kleiner Gas-Kartuschenkocher
    ausreichen - natürlich mit Zündsicherung :ja .
    Aber so eine kleine Elektroplatte hätte schon auch seinen
    Charme. Kochen tue ich sowieso immmer nur draußen.

    Danke im voraus für Eure Erfahrungen beim Ummelden.


    Onny


    P.S.: Hallo Moby, Du wolltest es doch auch erst so machen.
    Was ist daraus geworden?

  • Besteht hier die Möglichkeit, nur eine kleine 230V-Induktionskochplatte (ca. 30x30cm) anstatt eines Gaskochfelds einzubauen?


    Die Frage ist halt, wie Du dem TÜVler dann vorführen kannst, dass das Teil tatsächlich funktionsfähig ist und nicht bloß Attrappe. Wenn Du keinen Außenstromanschluss hast!

    Alternativ würde mir ein kleiner Gas-Kartuschenkocher ausreichen - natürlich mit Zündsicherung :ja .


    Gaskartuschenkocher sind meines Wissens nach für die Verwendung in Fahrzeugen nicht zugelassen. Mit so einem Teil fest eingebaut würdest Du wohl überhaupt keine Zulassung kriegen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png


  • Die Frage ist halt, wie Du dem TÜVler dann vorführen kannst, dass das Teil tatsächlich funktionsfähig ist und nicht bloß Attrappe. Wenn Du keinen Außenstromanschluss hast!


    Ne, das ist nicht die Frage, weil dafür der Wechselrichter eingeschaltet oder Generator gestartet werden kann.

  • TÜV - DEKRA - GTÜ usw. fragen was akzeptiert wird. Bei Eintragungen (Räder, Reifen, Heckbühne, Womozulassung usw.) gibt es interessanterweise erstaunlich viel "Spielraum".

    Beste Grüße Burkhard

  • Hallo,
    eine festeingebaute betriebsbereite einflammige Kochstelle reicht. Dies kann eine elektrische Herdplatte oder eine Induktionsplatte sein. Auch ein Diesel betriebenes korrekt eingebautes Ceranfeld wäre zulässig.
    Genausogut kann ein Dometic Origo 1500 Spiritus Kocher verwendet werden - habe damit bereits zweimal eine WoMo Abnahme beim TüV bekommen. Allerdings bestand der Prüfer auf oben genanntes orginal Teil, da es auch im Yachtbau verwendet wird.

    Gruss

    Manfred

    Ducato Maxi35 L4H3 MJ160 automat.Getriebe BJ 2008,
    Selbstausbau ==> Hier

    Darum Mensch sei zeitig weise; Höchste Zeit ist's - reise reise! (Wilhelm Busch)

  • Hallo,

    willst Du ein bisher "normales" Fahrzeug zum WoMo umrüsten?

    Im VW Bus wird ein Spirituskocher verwendet. In den älteren T3 und T4. Vielleicht ist das eine Alternative.

  • Danke erst mal für die Antworten.
    Manfred Aussage beruhigt mich etwas und hilft vielleicht, den TÜV
    milde zu stimmen.

    Mein Hintergrund zur Info:
    Ich fahre seit 2008 einen kurzen, niedrigen Ducato 244 mit Eigenausbau,
    der in weiten Teilen dem Standard "Wohnmobil" entspricht. Er ist ausgestattet mit
    - Querbett hinten
    - fest eingebautes Küchenmöbel mit Wasch-/ Spülmöglichkeit und Kühlfach
    - Wasser + Abwasser
    - fest montierte Stauräume
    - Sitzgruppe mit Tisch(lein)
    - integriertes Porta-Potti
    - komplette 230V / 12V-80Ah-Installation (natürlich getrennt verlegt...)
    Alles klein, aber vorhanden.

    Schon beim Ausbau war klar, dass eine Versteuerung als Womo sicher nicht erfolgen
    kann, da die Stehhöhe von 1,70m "an der Kochgelegenheit" nicht erreicht wird.
    Deswegen habe ich keinen Kocher eingebaut. Der Duc ist formal ein PKW geblieben.

    Laut aktueller Info vom ADAC ist die Mindeststehhöhe seit 12.12.2012 nicht mehr
    für eine Besteuerung zum Womo gefordert. Zur erfolgreichen Ummeldung
    fehlt also nur noch der Kocher, dessen Nachrüstung relativ einfach sein soll.
    Schon wegen dem Platzbedarf.... Da ist nicht mehr viel Raum übrig.

    Ich bin bereits mit TÜV, FA und Versicherung in Kontakt, möchte aber dem TÜV
    eine "einfache" Mindestlösung vorschlagen, die schon wo anders zugelassen wurde.

    Übrigens hat der TÜV noch das Monopol für Änderungen an der Zulassung.
    KÜS, Dekra und andere dürfen das nicht. Gas-Kartuschenkocher mit einer
    eingebauten Zündsicherung (=Flammüberwachung) sind für den Gebrauch in
    Innenräumen zugelassen. Das sollte also nicht das Problem sein. Eher eine
    Befestigung, die der TÜV als "festeingebaut" akzeptiert.


    Beste Grüße, Onny

    2 Mal editiert, zuletzt von oth (19. Februar 2013 um 22:50)

  • Gas-Kartuschenkocher mit einer eingebauten Zündsicherung (=Flammüberwachung) sind für den Gebrauch in Innenräumen zugelassen. Das sollte also nicht das Problem sein.


    In Innenräumen schon. Aber auch in Kraftfahrzeugen? Normalerweise müssen Gasgeräte in Wohnmobilen ausdrücklich vom Hersteller für den Betrieb in Kraftfahrzeugen zugelassen sein.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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