Und wieder mal 3,5t oder 4,25t?

  • ... zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn, Überholverbot wenn Überholverbot für LKW und andere TÜV-Termine.

    Aber wenn 3,5 t. mit Zubehör nicht ausreichen, geht´s halt nicht anders.

    Schöne Grüße

    Cyrano

  • dann stimmt das mit 100 auf der Autobahn und jedes Jahr zum TÜV :wein ;( ?

    Stimmt,in Deutschland auf der AB 100 kmh,im ausland meistens 80 kmh.

    Über 3,5 to wird man wie ein LKW behandelt,bis 3,5 to wie ein PKW.

    Unser neuer Sunlight T67,ein TI 7,4 m lang,wiegt mit vollen Diesel,eine volle 11kg Gas,Satantenne,Markise,3 lt Motor, und mich als Fahrer genau 3140 kg.
    Verbleiben noch 360 kg für meine Frau,Campingmöbel,Proviant und Wasser.
    Uns reicht das,kann also unser Womo auf 3,5 to ablasten.
    Ich kenn den Unterschied zwischen 3,5 to und drüber sehr genau,habe beides gehabt.
    Mit 3,5 to macht es mehr Spass.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • und noch

    -Unterlegkeile
    -Warndreieck
    -Warnleuchte
    -Verbandkasten
    -Warnwesten für jeden eingetragenen Sitz

    in manchen Ländern 6kg Feuerlöscher ( z.b Schweiz , Norwegen )

    und für Norwegen ab 01.11 Winterreifen und 2 Satz Schneeketten
    und noch

    Lkw-Durchfahrtsverbot (Zeichen 253)

    Fahren mit Mindestabstand (Zeichen 273)

    Lkw-Überholverbot (Zeichen 277)


    Gruß


    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Genesis (13. Dezember 2012 um 00:51)

  • und falls Du mal verkaufen willst hast Du nur einen eingeschränkten Käuferkreis bei über 3,5 To

    ich bleibe trotzdem bei meinen 4,5 Tonnen. :D

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • GO-Box statt Vignette...
    Schwerverkehrsabgabe statt Vignette..

    Besonders gravierend ist aber das schon erwähnte Verkaufsargument. Momentan ist das noch kaum ein Problem, weil die meisten potentiellen Käufer noch den alten Klasse 3 gemacht haben. Aber dieser Käuferkreis wird älter und älter und beginnt auszusterben. Feuerwehren und Rettungsdienste, die doch hauptsächlich mit relativ jungen Personal arbeiten, singen heute schon das Lied von Führerscheinproblemen... Wie sieht das dann in 10 oder 15 Jahren aus, wenn das Womo mal verkauft werden soll? Alles was dann über 3,5 to ist, wird wohl zum Ladenhüter. Wer macht heute denn, wenn er es nicht beruflich braucht, einen C-Führerschein? CE voll ist kaum noch unter 5.000 € zu haben. Dazu käme noch die Berufskraftfahrerausbildung und Fortbildung. OK, für's Womo reicht C1. Aber auch der dürfte so um die 2.000 € zu Buche schlagen. Da überlegt sich der potentielle Käufer doch, ob er diesen Betrag nicht eher in eine besser Ausstattung eines 3,5-Tonner investiert. Nur wenn die schwereren Womos gebraucht dann zum Schnäppchenpreis zu haben sind, ist der zusätzliche Führerschein einer Überlegung wert. Natürlich werden, wenn die Klasse 3 Fahrer ausgestorben sind, auch entsprechend weniger schwere Neu-Womos verkauft werden. Und das wird dann in der übernächsten Fahrzeuggeneration die Gebrauchtwagenpreise der schweren Womos wieder auf normale Werte bringen können. Aber in 10 - 15 Jahren wird eine große Anzahl von schweren Gebraucht-Womos auf den Markt drängen und kaum noch potentielle Käufer finden.

    Wer plant, sein Womo bis zum Schrottplatz zu behalten, für den entfällt das Verkaufsargument. Wer aber später wieder auf neuere Fahrzeuge umsteigen will, sollte seine Komfortbedürfnisse genau mit dieser kommenden Verkaufsproblematik abwägen.

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • Hallo, eure Aussagen für das "Pro 3,5t" sind sicherlich reichtig. Sinn macht die Ablastung aber nur, solange man überladen (und das ist man schnell) keinen Unfall baut.
    Spätestens dann ist man anderer Meinung.

    Außerdem geht es doch hauptsächlich um die Achslasten. Volle Garage, Fahrräder hintendrauf....da ist eine Hinterachse schnell über ihrer Grenze. Würde sich denn bei einer Auflastung die Hinterachslast merkklich vergrößern? Dann würde ich es tun.

    Gruß
    Tobias

  • Danke für die vielen Antworten....

    und schon habe ich die Entscheidung für 3,5t getroffen:

    weil
    - notfalls meine Frau mit Klasse B fahren kann
    - der spätere Verkauf auch entscheidend ist
    - vor allem aber die Freiheit in der Geschwindigkeit auf Autobahnen
    und nebenbei natürlich
    - Mehrkosten für TÜV und Anschaffung
    - andere Unbequemlichkeiten

    Ich denke an Zusatzluftfedern hinten und die nicht eintragen lassen, damit die Vorteile der Straßenlage mit den Vorteilen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden können. Klar, dass man deshalb trotzdem nicht überladen darf, aber ich werde noch mehr als bisher darauf achten, dass unnötige Sachen zuhause bleiben und notwendige Dinge möglichst leicht ausfallen.

  • Hallo zusammen,

    was habe ich jetzt FALSCH verstanden?
    Bei meinem Eura 670 SB ist die Luftfederung hinten eingetragen in Kombination mit den GSM 1 und anderen Reifen könnte ich auflasten lassen auf 3,85
    habe aber nur die Felgen Federung und Reifen eintragen lassen mit einer erhöhung der Hinterachslast.
    Damit passt doch alles und falls ich das WOMO verkaufe kann der neue Käufer immer noch entscheiden ob er die vorliegende Auflastung durchführt oder nicht.
    Damit bin ich von der Sicherheit her auf der richtigen seite falls es mal ein paar Kilo mehr sind und in D hält sich die Ordnungswiedrigkeit auch in Grenzen.

    Gruß

    Michael

  • Hallo, eine Veränderung am Fahrzeug muß immer eingetragen werden, kann zum Ausschluss der Betriebserlaubnis führen.
    Ablasten kann man immer - Auflasten nur wenn das entsprechende Fahrwerk vorhanden ist und auch Felgen-/Reifenindex stimmt!
    Bei meinem Nexxo ist die Luftfederung hinten eingetragen, in Kombination mit den GSM 4 Felgen + Reifen mit höherem Lastindex. Damit sind noch keine Änderungen der Gesamtmasse verbunden, nur d. damit die Achslasten höher sind - Bsp Erhöhung der Hinterachslast von 2000 kg auf 2240 kg. (Summe der Achslasten ergibt nicht Gesamt)

    Liebe Grüße Joachim

    Ein Leben ohne Freunde
    Ist wie eine weite Reise
    Ohne Gasthäuser.

    Demokrit 460-370 v.Christi

  • hallo;
    deswegen wurde mein womo mit einem zul. ges. gewicht von 3850 kg bestellt und geliefert, und dann auf 3495 kg abgelastet. in dem ablastungsgutachten steht: abgelastet ohne techn. änderung! Dieses gewicht reicht für uns zwei (gewogen).
    sollte ich oder der 2. nutzer dennoch mal etwas schwerer sein ist das gewicht bis 3850 kg immer noch im technisch möglichen rahmen. des wegen hab ich auch beide typenschilder
    noch drinnen!
    mfg KH

  • Ich denke an Zusatzluftfedern hinten und die nicht eintragen lassen, damit die Vorteile der Straßenlage mit den Vorteilen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden können. Klar, dass man deshalb trotzdem nicht überladen darf, aber ich werde noch mehr als bisher darauf achten, dass unnötige Sachen zuhause bleiben und notwendige Dinge möglichst leicht ausfallen.

    Hallo,

    die Luftfeder ist eine Fahrwerksänderung und du musst sie eintragen oder wenn vorhanden die ABE mitgeführt werden. Die Luftfeder kann auch ohne Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse eingetragen werden. Ebenso kannst du damit die Hinterachslast erhöhen lassen ohne das die zulässige Gesamtmasse erhöht wird. Damit wirst du in der Beladung flexibler.

    Ob sich die Ablastung rechnet, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Wer überladen einen Unfall hatte und möglicherweise Ärger mit Polizei und Versicherung hatte, im Ausland ausladen musste und Einkäufe zurücklassen musste, denkt sicher nicht mehr an Ablasten. Wenn es zum Sport wird, mit dem Womo überladen zu fahren, wird der Gesetzgeber sicher die Kontrollen und Gebühren erhöhen.

    Übrigens ist man in der Schweiz mit der 10 Tages - Schwerlastabgabe günstiger unterwegs wie mit der Vignette, wenn man mit den 10 Tagen auskommt und jeden Cent rechnet.

    Mich stören unsere 4,5t nicht. Wir fahren gemütlich und entspannt mit 100 über die Autobahn und sparen dann auch noch Diesel. Der Verbrauch steigt über 100 deutlich an. Wenn jemand über die Kosten für die jährliche HU als Kostenfaktor rechnet hat er das hoffentlich auch berechnet.

    Am LKW - Überholverbot soll ja auch gearbeitet werden. Selbst wenn 100km Überholverbot am Stück sind, verliere ich real nicht mehr als 5-8 Minuten. Da kostet ein Stau oder zusätzlicher Tankstopp mehr Zeit.

    Wirklich beeinträchtigt haben die >3,5t mich noch nicht.


    Gruß

    Hans - Peter

  • hallo;
    deswegen wurde mein womo mit einem zul. ges. gewicht von 3850 kg bestellt und geliefert, und dann auf 3495 kg abgelastet. in dem ablastungsgutachten steht: abgelastet ohne techn. änderung! Dieses gewicht reicht für uns zwei (gewogen).

    Genau so habe ich es auch gemacht.
    Dadurch habe ich auch eine zulässige Vorderachslast von 1950 kg.
    Als Räder sind die GSM4 von Goldschmitt mit 225/70 R15C drauf.
    Mit eine Luftfeder oder extra Federblätter wird bei bedarf die Hinterachse auf 2250 kg aufgelastet.
    Unser Vorgänger mit 3,5 to war zwar insgesammt nicht überladen,aber die Hinterachse mit zulässigen 2000 kg meistens um 100-150 kg.

    Und mit der neuen Punkteregelung und beim Überholen im LKW Überholvernot,70 € und ein Punkt,ist man schnell am Limmit :wein

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Ganz recht, einen reinen 3,5er kaufen ist blauäugig. Was spricht gegen einen 4ter der dann eben abgelastet wird OHNE techn. Änderung.
    Damit sind die Vorteile der 3,5er vorhanden, ebenso aber auch die Sicherheit des Maxi-Fahrwerkes wie größere Bremsen + Räder usw.

    Die Gewichtsrechnung geht nur auf bei genauer Betrachtung der Achslasten, und da ist man/frau schnelle über dem Limit.
    Spätere Käufer können es eben so lassen oder ändern, no Problem.

    Mein 4t ist auch auf 3,5 abgelastet, reicht punkgenau mit 3,5t ohne mein Surfgerödel bei 2400kg an der HA, mit ist es eben etwas höher, Heckrollen + Stützen, Lufe inbegriffen. Ansonsten FULL ausgerüstet.
    Das Risiko nehme ich in Kauf. Also keine Diskussionen über Sinn und Unsinn, ist mir wurscht.

    Einmal editiert, zuletzt von tutnix11 (13. Dezember 2012 um 10:22)

  • Da ich selbst ein 4t-Mobil fahre ist mir hier ein Fehler aufgefallen, den ich richtig stellen muß:

    jedes Jahr zum TÜV

    richtig ist, ein über 3,5t-Wohnmobil erhält ab Tag der ersten Zulassung zwei (nicht drei) Jahre TÜV, danach immer zwei Jahre. Und das bis acht (?) Jahre nach TdeZ, erst danach klebt der TÜV Jahr für Jahr.

    Und:
    Führerscheine der alten Klasse 3 sind bis 1999 erteilt worden. Diese Führerscheininhaber dürfen Fahrzeuge bis 7,49t und Gespanne bis 12t fahren.
    Der jüngste Führerscheininhaber der alten Klasse 3 dürfte damit ca. 32 Jahre alt sein, vorausgesetzt er hat ihn mit 18 gemacht. Ich denke also, bis die Kl3-Inhaber das typische Alter der 4t-Käufer erreichen, haben wir noch ca. 20 Jahre Zeit. Klar, ich habe jetzt Optimum gerechnet, nicht jeder macht den Führerschein mit 18, mitunter macht mal einer den Schein neu, oder bekommt ihn mit Einschränkungen wieder erteilt, aber das Klagelied der Feuerwehren singen wir Wohnmobil-Gebrauchtverkäufer noch nicht.

    Weihnachtliche Grüße
    McFly

    Der Mensch ist ein zielstrebiges Wesen. Meist strebt er zuviel und zielt zuwenig.

  • Mit Nichteintragung der Luftfeder hatte ich mich missverständlich ausgedrückt, ich meinte eigentlich, keine Auflastung ein zu tragen.

    Aber danke für die Tipps. Die höhere Achslast hinten ist ja schon ein Vorteil, selbst wenn es insgesamt bei 3,5t bleibt.

    Und das Heavy-Fahrwerk 4,25t ablasten auch 3,5t ist ev. doch nicht so schlecht, schon wegen der wohl stabileren Konstruktion und den besseren Bremsen. Weiß jemand, ob die wirklich größer dimensioniert sind?

  • Die Bremsen beim Maxifahrwerk sind nicht besser,die sind nur am höheren Gewicht angepasst.

    Du kannst nur die Räder zum stillstehen bringen,mehr nicht.
    Und das Maxifahrwerk ist das Gleiche wie das L Fahrwerk,nur die Federn,Räder und Bremsen sind angepasst.

    Unser Womo gab es leider nicht mit den Maxifahrwerk,nur mit den 35L bis 3,85 to.
    Hat dann aber auch eine Zuladung von über 1000 kg,das reicht auf jeden Fall.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Hallo zusammen,
    ich verstehe ja dass manche Schreiber die 3,5to mit aller Kraft unterschreiten wollen.
    Der ADAC hat jedoch eine EXCELL Tabelle online gestellt mit welcher man berechnen kann wie sich die Achslasten und auch die Gesamtmasse bei entsprechender urlaubsklarer Beladung des Fahrzeuges verhalten.
    Diese Tabelle sollte jeder mal ehrlich ausfüllen (Voraussetzung ist das einmalige Wiegen des Leergewichtes des Fahrzeuges)
    Die meisten werden erstaunt sein was sich da so ergibt. Wenn man z.B. 2 e-bikes mit zusammen 50kg in der Heckgarage oder gar auf einer Bühne mitnimmt erhöht sich die Hinterachslast nichtum 50 sondern um 78 kg und die Vorderachse wird um 28 kg erleichtert! Auch sieht man in der Beispieltabelle wie schnell 528 kg Zuladung zu Stande kommen!
    Hier sind die links zum selbst ausrechnen:

    http://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/files…ungsrechner.xls

    und eine Beispieltabelle:

    http://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/files…ungsrechner.pdf

    Grüße

    Wolfgang