Garantie/Gewährleistung bei gebrauchten Wohnmobilen aus Vermietung

  • :wink Bitte schoen ! :wink

    Gern geschehen ! ! !
    Koennte ja sein, dass ich selbst schon Erfahrung habe !

    Gruss von der schoenen Mittelmosel :ubria
    Achim

    Und stets dran denken : Immer die Kirch' im Dorf lasse !

    Einmal editiert, zuletzt von klink_bks (8. Dezember 2012 um 17:11) aus folgendem Grund: nachtrag

  • WoMo war in der Vermietung, also gewerbliche Nutzung. WoMo wird an eine Privatperson verkauft, also ab dann nichtgewerbliche Nutzung. Kann man jetzt als Käufer die Anschlussgarantie bei z. B. Fiat abschliessen? Zu welchen Bedingungen: Als Privatperson, da jetzt private Nutzung, oder als Geweblicher, da das Fz. gewerblich genutzt wurde?
    Wie sieht es mit der Dichtigkeitsgarantie aus? Gilt diese auch bei vorheriger geweblicher Nutzung (vorausgesetzt die Dichtigkeitsprüfungen und Auflagen wurden erfüllt)?


    Zu all diesen Fragen muss man die Garantiebedingungen des Herstellers durchlesen. Diese können unterschiedlich sein, Garantie ist ja eine rein freiwillige Leistung.

    Bei meinem Eura blieben damals sowohl Dichtigkeits- als auch Möbelgarantie erhalten, obwohl er auch ein Ex-Vermietfahrzeug war. Aber ob das bei anderen Herstellern auch so ist, das weiß ich nicht.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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