Garantie/Gewährleistung bei gebrauchten Wohnmobilen aus Vermietung

  • Moin Moin,

    da ich auch nach viel Lesen noch nicht die richtigen Informationen gefunden habe, frage ich mal hier bei euch.

    Auf der Suche nach einem neuen Womo habe ich auch mal ein Vermietfahrzeug ins Auge gefaßt und deshalb heute einen Händler (schon wieder im Süden :wein ) angerufen. Das Fahrzeug ist 03/12 erstmals zugelassen und er sagt mir, die Garantie vom Womo-Hersteller als auch die von Fiat gelten (wegen gewerblicher Nutzung) nur noch bis 03/13. Das ist ja nur noch ein kurzer Zeitraum.

    Ich dachte immer an eine mindestens 1-jährige Gewährleistung durch den Händler. Ist die bei gebrauchten Fahrzeugen nicht vorgeschrieben? Ok, noch gilt die Herstellergarantie. Aber schließt sich die Gewährleistung nun gleich an oder nicht?

    Was habt ihr für Erfahrungen?

  • Verwechsele nicht Gewährleistung mit Garantie ...
    mal ins unreine + vereinfacht be/geschrieben ....

    Gewährleistung ..... der gewerbliche Verkäufer leistet dem Käufer Gewähr für eine gewisse / vereinbarte / gesetzlich geregelte Zeit, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe die ordentliche + übliche und / oder zugesicherte Beschaffenheit / EIgenschaft hat, frei von Sachmängeln ist und für die Dauer der Gewährleistungszeit bei ordnungs/sachgemässer Nutzung diese Beschaffenheit / Eigenschaften + Mängelfreiheit auch behält.
    Ansonsten haftet der Verkäufer und muss + kann Nachbessern, um die vereinbarte Beschaffenheit / EIgenschaft / Sachmängelfreiheit herzustellen.
    Gewerbliche Verkäufer - Gewährleistung ist in D gesetzlich geregelt.

    Garantie ist zumeist eine freiwillige Zusicherung / Versprechen / Vereinbarung auf einen definierten Zeitraum für die volle / uneingeschränkte Funktionsfähigkeit + Nutzbarkeit. Tritt der Garantiefall ein, ist Schadenersatz zu leisten und die volle / uneingeschränkte Funktionsfähigkeit + Nutzbarkeit des Kaufgegenstandes ist wieder herzustellen.
    Manchmal ist die Garantieverpflichtung des Verkäufers an vom Käufer zu erfüllende Gegen- Verpflichtungen gebunden, welche über den ordentlichen / sachgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes hinausgehen .... wie z.B. regelmäßiger Service / Inspektion / DIchtheitskontrolle.
    Garantie ist sozusagenn eine kaufindividuelle Vereinbarung - keine automatisch gesetzliche Regelung.

    Alles verstanden ???? ?( ..... sonst mal googeln :hack

    Gruss ausm RHeinland :wink

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann - das Gegenteil ist schwieriger"
    (Kurt Tucholsky)

    Einmal editiert, zuletzt von DieterK (6. Dezember 2012 um 20:11)

  • Hallo,

    beim kauf eine gebrauchtes Womo vorher das Steuergerät auslesen lassen. Kontrollieren ob dort Ereignisse wie Überdrehzahl hinterlegt sind. Das führt im Allgemeinen zur Ablehnung von Kulanzantägen.

    Gruß

    Hans - Peter

  • Hallo Küstennebel,

    ich fahre auch ein Fahrzeug aus der Vermietung und sieht meines Wissens wie folgt aus (wie DieterK schon geschrieben hat):

    1. Du als nichtgewerblicher Kunde kaufst ein Gebrauchtfahrzeug bei einen Händler, dann kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen. Nach 6 Monaten gilt die Beweisslastumkehr und du musst dem Händler nachweisen, dass der Mangel schon vor dem Verkauf vorhanden war und nicht auf verschleiß zurückzuführen ist... Händler argumentieren gerne mit verschleiß! Diese Gewährleistung gilt für das ganze Fahrzeug inkl. Aufbau usw. Unseriöse Händler tricksen hier ganz gerne. Im Kaufvertrag steht auf einmal eine Privatperson als Verkäufer, dann kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden oder der Händler verkauft nur an gewerbliche Käufer, dann kann sie auch ausgeschlossen werden. Wegen der einjährigen Gewährleistung werden sehr alte Fahrzeug nicht gerne von Händlern an Privatpersonen verkauft


    2. Der Hersteller des Basisfahrzeuges Fiat, Citroen usw. geben meistens noch freiwillige Garantien auf Lackschäden, Durchrosten usw. Da diese Garantien freiwiliige Leistungen vom Hersteller sind, kann er auch die Bediengungen vorgeben. Garantie auf Durchrosten nur von Innen nach Außen, Inspektion bei X tausende Kilometer in Vertragswerkstatt etc. Diese Garantien gelten oft in den ersten 2 bis 5 Jahren, egal ob das Fahrzeug aus der Vermietung kommt oder nicht. Es kann aber auch in den Garantie-Bediengungen stehen "... wenn gewerblich Nutzung dann ausgeschlossen....". Ist bei meinem Citroen-Jumper aber nicht der Fall.

    3. Der Hersteller des Aufbau's gibt häufig auch freiwillige Garantien z.B. auf Dichtigkeit oder ähnliches. Diese sind auch an Bediengungen geknüpft, z.B. eine jährliche Dichtigkeitsprüfung....

    Mein Pössl hatte am Anfang auch mehrere Probleme, die wurden aber vom Händler/Citroen ohne Probleme beseitigt. Bevor ich Ihn gekauft habe, habe ich Ihn selber gemietet und in der Werkstatt durchchecken lassen inkl. Fehlerspeicher auslesen.


    Sollte der Händler/Hersteller die Gewährleistungs-/Garantieansprüche ablehnen und nicht vor deinem Rechtsanwalt einknicken, hast du eh ein Problem. Du läßt ein Gutachten erstellen das es ein Mangel ist, der Händler/Hersteller läßt ein Gutachten erstellen das es kein Mangel ist, es geht vor Gericht und der Richter läßt das entscheidende Gutachten erstellen, was so oder so sein kann. Da die Gerichtskosten in vergleich zum Mangel meist höher sind würde ich es selber reparieren lassen...


    Grüße
    Ralf

    P.S.: Alle Angaben ohne Gewähr

  • Ich dachte immer an eine mindestens 1-jährige Gewährleistung durch den Händler.


    Richtig! Dazu ist der Händler gesetzlich verpflichtet. Beim Neukauf zwei Jahre, beim Gebrauchtkauf ein Jahr. Beweislastumkehr in beiden Fällen 6 Monate. Ob das Fahrzeug vorher privat oder gewerblich genutzt wurde, ob vermietet oder nicht, ist irrelevant.

    Ok, noch gilt die Herstellergarantie. Aber schließt sich die Gewährleistung nun gleich an oder nicht?


    Die Herstellergarantie ist völlig unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung. Sie ist freiwillig, und gilt entsprechend den Garantiebedingungen des Herstellers.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Danke erst einmal für eure Antworten. Also muss der Händler auf jeden Fall das 1 Jahr Gewähr leisten. Wenn währenddessen die Herstellergarantie abläuft, übernimmt der Händler dann auch Leistungen für das Basisfahrzeug??

    Beispiel (frei erfunden):
    Fahrzeug, EZ 03/12, gewerbliche Nutzung, Garantie 1 Jahr = Ablauf 03/13
    Kauf 12/12, 1 Jahr Händlergewährleistung = Ablauf 12/13

    06/13, Turbolader verabschiedet sich ;( . Fiat ist aus der Garantie raus, muss der Händler jetzt zahlen?

  • Wenn währenddessen die Herstellergarantie abläuft, übernimmt der Händler dann auch Leistungen für das Basisfahrzeug??


    Die Gewährleistung gilt für die gesamte Kaufsache mit allem Drum und Dran. Also natürlich auch für das Basisfahrzeug. Wie der Verkäufer das im Zweifelsfalle abwickelt, ist seine Sache.

    Die Gewährleistung gilt allerdings nicht für alters- und gebrauchstypische Abnutzung. Und sie gilt lediglich für solche Schäden, die zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden oder zumindest "angelegt" waren. Wobei innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf im Zweifelsfalle der Verkäufer nachweisen muss, dass ein Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war (Beweislastumkehr). Natürlich gilt die Gewährleistung auch nicht für Mängel, die dem Käufer bei Vertragsabschluss bekannt sind.

    Die Herstellergarantie ist immer nur eine Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Nein, wenn ER beweisen kann, dass der Schaden bei Kauf noch nicht vorhanden war... Ja, wenn er das nicht kann....

    Hallo,
    nicht ganz richtig lt. Gesetz:
    Die 1. 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bestand und sich auch nicht angedeutet hat. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf existierte oder sich angedeutet hat.
    Nach aktuellen Urteilen wird fast immer davon ausgegangen, dass, wenn ein Fehler in den 1. 6 Monaten auftritt, dieser zum Zeitpunkt es Kaufs/Verkaufs bereits vorgelegen hat onder sich andeutete.
    Hatte so eine Diskussion vor Jahren mit einem Händler, bis ich ihm das Kaufdatum sagte: Der Fehler trat 2 Wochen vor der 6 Monatsfrist ein :ja .

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo,
    aber ich hänge mal gleich eine Frage mit ran:
    WoMo war in der Vermietung, also gewerbliche Nutzung. WoMo wird an eine Privatperson verkauft, also ab dann nichtgewerbliche Nutzung. Kann man jetzt als Käufer die Anschlussgarantie bei z. B. Fiat abschliessen ? Zu welchen Bedingungen : Als Privatperson, da jetzt private Nutzung, oder als Geweblicher, da das Fz. gewerblich genutzt wurde ?
    Wie sieht es mit der Dichtigkeitsgarantie aus ? Gilt diese auch bei vorheriger geweblicher Nutzung ( vorausgesetzt die Dichtigkeitsprüfungen und Auflagen wurden erfüllt ) ?

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo,

    ich hatte das gleiche Problem mit unseren Eura. Halbjährig als Mieter gekauft - vom Verkäufer eine 1 Jährige Gebrauchtwagengarantie bekommen. Mit Fiat habe ich keine Probleme gehabt, kurz von Ablauf der 2 Jährigen Werksgarantie noch Mängel behoben bekommen. Laut Aussage von Eura bleibt die 3 Jährige Garantie auf Möbelbau, und die Dichtigkeitgarantie bei Jährliche Prüfung erhalten.


    Gruß Torsten

  • Zitat

    ich hatte das gleiche Problem mit unseren Eura. Halbjährig als Mieter
    gekauft - vom Verkäufer eine 1 Jährige Gebrauchtwagengarantie bekommen.
    Mit Fiat habe ich keine Probleme gehabt, kurz von Ablauf der 2 Jährigen
    Werksgarantie noch Mängel behoben bekommen. Laut Aussage von Eura bleibt
    die 3 Jährige Garantie auf Möbelbau, und die Dichtigkeitgarantie bei
    Jährliche Prüfung erhalten.

    Das hört sich wenig problematisch, dagegen eher erfreulich an. Allerdings ganz das Gegenteil von dem Händler, den ich fragte und der mir sagte, gewerlich genutzte Fahrzeuge hätten nur 1 Jahr Garantie, sowohl vom Basisfahrzeug als auch vom Aufbauer.

    Oder war Deines vorher nicht vermietet worden und galt deshalb als Neufahrzeug???

  • Garantien etc. sind ja beschrieben...

    Wo ist denn der Händler... vielleicht wohne ich ja in der Nähe...

    Gruß
    reini

    wir aus dem Süden :)

  • Wo bitte steht geschrieben, dass Fiat bei gewerblicher Nutzung (Vermietung) nur ein Jahr Garantier gibt?

    Wir haben grade eins aus Vermietung gekauft, EZ 4/11. Garantie von Fiat und Dethleffs ist bis 4/13 und danach bis 12/13 dann Händlergarantie. Dichtheitsgarantie bis 4/17.

    Vor der Übergabe wurden ein paar Sachen bei Fiat noch auf Garantie abgewickelt...

    Gruß, Stefan

  • :thumbdown: Mein lieber Kuestennebel ! :thumbdown:

    Lies mal ein bisschen nach in diesem oder auch dem anderen Forum, das sich mit Wohnmobilen beschaeftigt.
    Dieser Haendler hat einen Ruf, und dieser wurde hier schon oft genannt. Und das ist dann meistens nicht so gut.

    Gruss von der schoenen Mittelmosel
    Achim

    Und stets dran denken : Immer die Kirch' im Dorf lasse !