Haftpflichtschaden

  • Hallo,
    Bräuchte mal dringend einen Rat,
    Habe ein Wohnmobil von Roller bj 2001 und noch im gutem Zustand mit erst 47tkm
    Leider hat er mal einen leichten hagelschaden abbekommen.
    Nun zu meinem Problem
    Auf einem Stellplatz hat die Stadt beim Rasenmähen mit einem kleinen Traktorrasenmäher
    Der über einen Hügel Gefahren ist einen Schwung Steine und Dreck gegen mein Wohnmobil geschleudert,
    Und mir drei Steinschläge mit farbabschürfung Verpasst.
    Jetzt kam der Gutachter der Versicherung und meinte wenn dann eine Teillackierung der Seitenwand.
    Soweit sogut! Allerdings erwähnte er das die Versicherung den Schaden nicht begleichen muss da ein leichter
    Hagel vorhanden ist.Kann das jemand so bestätigen?
    Kann das sein,dass ich deswegen auf meinem Schaden sitzenbleibe?

    Für einen Rat wäre ich Dankbar! :box

  • Hallo sandrino192,

    Rechtsschutzversicherung ?

    Deiner Schilderung nach denke ich, dass ohne die Unterstützung eines Anwalts, die Abwicklung deines Schadens nicht zu deiner
    vollsten Zufriedenheit erledigt werden kann.

    Gruß

    Andreas

  • ich meine (als Laie) das die Versicherung die Regulierung nur ablehnen kann, wenn der Hagelschaden bereits abgerechnet ist. Aber selbst dann sollte ein Gutachter Steinschlag von Hagel unterscheiden können.

  • Leider keine Rechtschutzversichererung.
    Vielleicht will der Gutachter für den vorschaden einen großen Abzug machen.
    Er Arbeitet ja schließlich für die eigene Versicherung.
    Er will mich die nächsten Tage anrufen und abklären ab etwas bezahlt wird oder nicht
    Auf jedenfalls ein Schönheitsfehler der vorher nicht war.
    Werde berichten was rauskommt
    Vielleicht kann doch noch jemand einen Tip geben ob das hinnehmbar ist oder nicht.

  • Hallo,

    vor ein paar Tagen hatte ich einen leichten Hagelschaden an meinem Wohnmobil, der abgerechnet, aber nicht gerichtet wird. Mit hat der Berater von der Versicherung erklärt: Falls ein erneuter Hagelschaden eintritt, wird von der Versicherung die DIffernezn zwischen ausbezahltem Betrag und der nun entstandenen Steigerung des Schadens bezahlt. Die Versicherung müsste also bei Dir den zusätzlich entstandenen Schaden bezahlen, wenn es denn ein zusätzlicher ist. Die Fraeg ist dabei: Kann man ein beschädigtes Blech nochmals beschädigen?

    Gruß
    Klaus

  • Servus zusammen,

    Jetzt kam der Gutachter der Versicherung und meinte wenn dann eine Teillackierung der Seitenwand.
    Soweit sogut! Allerdings erwähnte er das die Versicherung den Schaden nicht begleichen muss da ein leichter
    Hagel vorhanden ist.Kann das jemand so bestätigen?

    solange die Teillackierung ohne weitere Wertminderung möglich ist, ist dagegen natürlich nichts einzuwenden.
    Ist der Hagelschaden an der Seitenwand???
    Wenn nicht, hat der aktuelle Schaden mit dem Hagelschaden nichts zu tun und kann deshalb auch nicht "abwertend" beurteilt werden. Einzig der Wert deines Fahrzeugs ist davon abhängig, was bei alten Fahrzeugen dazu führen kann, dass der Schaden höher wäre, als der Zeitwert und dann müsste die Versicherung bis max 130% des Zeitwerts begleichen.

    ich meine (als Laie) das die Versicherung die Regulierung nur ablehnen kann, wenn der Hagelschaden bereits abgerechnet ist. Aber selbst dann sollte ein Gutachter Steinschlag von Hagel unterscheiden können.

    Das hat damit gar nichts zu tun: du hast immer wieder ein Recht darauf, dass dir Schäden, die dir ein anderer zufügt, beglichen werden - ein Vorschaden kann nur auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet werden.
    D.h. also, dass die gegnerische Versicherung natürlich anrechnen könnte, dass sie für die Beseitigung von Vorschäden nicht haftbar bemacht werden kann, was aber ja hier nicht der Fall sein sollte.

    Vielleicht will der Gutachter für den vorschaden einen großen Abzug machen.
    Er Arbeitet ja schließlich für die eigene Versicherung.

    Dann hast du natürlich einen großen Fehler gemacht: nimm' in einem solchen Fall immer einen "unabhängigen" Gutachter! Du hast ein Recht darauf, dir den Gutachter selbst auszusuchen und musst nicht den von der Versicherung geschickten akzeptieren - dann hast du das Problem schon mal nicht.
    Wenn die Versicherung auch einen Gutachter schicken will, kann sie das natürlich tun, aber erstmal zählt grundsätzlich das von dir beauftragte Gutachten.
    Das sollte auch noch möglich sein, wenn der Versicherungsgutachter schon dagewesen ist - kanst zu jedem Gutachter gehen, der dich auch hierbei beraten kann - der sagt dir auch, wenn es schon zu spät wäre und seine Kosten von der Versicherung nicht mehr übernommen würden.
    Übrigens: bei Bagatellschäden (bis ca. 1.000 Euro) kann die Versicherung die Kostenübernahme für ein Gutachten ablehnen - dann reicht ein Kostenvoranschlag aus (ist der nicht kostenlos oder werden die Kosten nur erstattet, wenn du die Reparatur auch dort durchführen lässt, wo er erstellt wurde, trägt diese Kosten dennoch die Versicherun).

    Also auf jeden Fall auf zu einem freien Gutachter!

    MfG Martin

  • Danke für eure Infos
    Die Versicherung meinte am Anfang auch das ich ein Kostenvoranschlag machen sollte .
    Bei einem Lackierer ,der sah dann auch den Hagelsch.an der Seitenwand und meinte er müsse dies abklären.
    Paar Tage darauf rief mich der Gutachter an er sei in etwa 1 Stunde da und wollte sich das WoMo anschauen.
    Wenn man den Schaden anschaut sieht man deutlich das dies nichts mit dem Hagel zu tun hat und wenn der Schaden repariert wird ist der Hagel ja immernoch da. Der Gutachter kam mit einem älterem Pkw mit diversen Dellen
    Da Fragte ich ihn ,wenn jemand in ihm sein Auto fahren würde ob er den Schaden dann Reguliert bekommen würde.
    Er sagte es komme drauf an wenn der Vorschaden höher sei als der jetzige dann nicht.
    Ich finde wenn man jemandem einen Schaden zuführt muss dieser auch beglichen werden
    Und nicht Spekulieren wie ich den Schaden nicht begleichen muss.
    Mal schauen was dabei rauskommt und ob die Versicherung das auch so sieht.
    Werde berichten
    Grüße Michael

  • Hallo,

    das kommt auf den Vorschaden an. Wenn ein Blech schon kaputt ist,dann kann es keinen Schaden mehr nehmen. Es kann nicht doppelt kaputt werden. Wenn ein Blech wegen Hageschadens schon gerichtet werden muss, dann kommt es evt.auf ein paar Kratzer Steinschlag nicht mehr an, da eh bei der ersten Abrechnung schon das ganze Blech dabei war.

    Gruß
    Klaus

  • Hallo,

    ich kann mich Klaus nur anschließen. Ich hatte 2004 an einem neuen Wohnmobil (6 Monate alt) einen Hagelschaden und hab diesen nicht reparieren lassen, da es die Spachteltechnik erst seit kurzem gab und es damit noch nicht so viele Erfahrungen gab. Mir gab die Versicherung damals auch die Auskunft, dass bei einem erneuten Schaden die Differenz bezahlt werden würde. Allerdings war später die Auskunft meines Rechtsanwaltes , dass ein erneuter Schaden nicht bezahlt werden würde, außer der Schaden wäre so groß, dass Teile komplett ausgetauscht werden müssten. Dann wäre allerdings der 1. Schaden abgezogen worden.Heute würde ich einen Hagelschaden auf alle Fälle reparieren lassen, schon alleine wegen dem Verkauf. Die meisten, die sich ein Wohnmobil zulegen, möchten keinen Hagelschaden haben und somit mußte ich erhebliche abstriche beim Verkauf machen.

    LG
    Ralf

    Gruß Ralf

  • Hallo

    Mein Tip Immer einen eigenen Gutachter holen,den darf die Versicherung nicht Ablenehn.

    Mein Nachbar war mit seinem PkW bei mir auf die Stosstange gefahren, seine Versicherung schickte einen Gutachter der mir 400 Euro Per Scheck Zahlen wolte.

    Ich habe abgelehnt und den Schaden in der Werkstatt Rep. lassen Kosten 970 Euronen

    Gruss Richard :daumen

  • Hallo,

    das kommt auf den Vorschaden an. Wenn ein Blech schon kaputt ist,dann kann es keinen Schaden mehr nehmen. Es kann nicht doppelt kaputt werden. Wenn ein Blech wegen Hageschadens schon gerichtet werden muss, dann kommt es evt.auf ein paar Kratzer Steinschlag nicht mehr an, da eh bei der ersten Abrechnung schon das ganze Blech dabei war.

    Gruß
    Klaus

    Das ist richtig, wäre der neue Schaden innerhalb der eh schon vom Hagel betroffenen Blechpartie, wenn nicht, müsste der Schaden reguliert werden.

  • Hallo,
    War soeben bei der GTÜ bei einem KFZ Sachverständiger(ohne WoMo) der hat mir ein wenig Hoffnung gemacht.
    Er meint das ich normalerweise kein Schaden reguliert bekommen hätte.
    Aber weil die Steinschläge mit Farbabplatzer sind müsse die Versicherung die Lackierung bezahlen.
    Und maximal 30% von der Summe für Altschäden abziehen.
    Grüße Michael

  • Hallo,
    War soeben bei der GTÜ bei einem KFZ Sachverständiger(ohne WoMo) der hat mir ein wenig Hoffnung gemacht.
    Er meint das ich normalerweise kein Schaden reguliert bekommen hätte.
    Aber weil die Steinschläge mit Farbabplatzer sind müsse die Versicherung die Lackierung bezahlen.
    Und maximal 30% von der Summe für Altschäden abziehen.
    Grüße Michael

    Hallo Michael,
    "warum einfach, wenns auch umständlich geht ....."??!!??

    So wie ich Dich verstehe, will der Haftpflichtversicherer den vom Rasenmäher verursachten Schaden (x Stk. Steinschläge mit Kratzer) bzw. die Schadensbeseitigung NUR dafür bezahlen - NUR NICHT den Hagelvorschädenbeseitigungsanteil.
    Machs doch einfach ..... lass nur den Steinschlagschaden beseitigen ..... darauf hast Du Anspruch .... lass die gegnerische Versicherung NUR diesen Schaden bezahlen.
    oder ...
    machs noch einfacher ....... lass alle Schäden beseitigen und Dir eine "passende" Rechnung ausstellen, auf der NUR die x Stk Steinschlagbeseitigung mit Teillackierung dokumentiert ist / auftaucht.
    Ggfls. lass Dir einfach 2 Rechnungen geben - eigene Hagelschadenbeseitigung 50 € ------ gegnerische Steinschlagbeseitigung 950 €.
    Welchen (anteiligen) Preis DU für die Hagelschadenbeseitigung mit Deiner Werkstatt aushandelst, ist doch wohl Deine Sache. ;)
    Gfls. sicherst Du die Steinschlagbeseitigung durch Zusendung des passenden Kostenvoranschlages 950€ bei der gegnerischen Versicherung ab.
    Dazu brauchst Du nur die richtige Werkstatt die mitspielt.
    DU hast die Wahl der Werkstatt ..... und wenn die gegnerische Versicherung kleinlich ist + besch ..... werden will ???!!!! :dito
    Suche den "Weg des geringsten Widerstandes". ;)
    Viel Glück dabei
    Dieter K

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann - das Gegenteil ist schwieriger"
    (Kurt Tucholsky)

  • Servus Dieter,

    ...machs noch einfacher ....... lass alle Schäden beseitigen und Dir eine "passende" Rechnung ausstellen, auf der NUR die x Stk Steinschlagbeseitigung mit Teillackierung dokumentiert ist / auftaucht.
    Ggfls. lass Dir einfach 2 Rechnungen geben - eigene Hagelschadenbeseitigung 50 € ------ gegnerische Steinschlagbeseitigung 950 €.
    Welchen (anteiligen) Preis DU für die Hagelschadenbeseitigung mit Deiner Werkstatt aushandelst, ist doch wohl Deine Sache. ;) ...
    Dazu brauchst Du nur die richtige Werkstatt die mitspielt...

    so richtig die ersten Tipps sein mögen: hier schießt du gewaltig über's Ziel hinaus und rätst zu einer Straftat! Also bitte nicht versuchen, den blöd sind weder die Versicherer noch die Richter!

    Mehr, denke ich, muss man dazu nicht schreiben.

    MfG Martin

  • Servus Dieter,

    so richtig die ersten Tipps sein mögen: hier schießt du gewaltig über's Ziel hinaus und rätst zu einer Straftat! Also bitte nicht versuchen, den blöd sind weder die Versicherer noch die Richter!

    Mehr, denke ich, muss man dazu nicht schreiben.

    MfG Martin

    Hallo Martin,
    schau mal genau hin .......... selbstverständlich rate ich nicht zur "einer Straftat" (=Versicherungsbetrug) ..... zumindest lag mir das fern ..... aufmerksam lesen hilft.
    Meine Kernaussage war :

    Machs doch einfach ..... lass nur den Steinschlagschaden beseitigen ..... darauf hast Du Anspruch .... lass die gegnerische Versicherung NUR diesen Schaden bezahlen.
    oder ...
    machs noch einfacher ....... lass alle Schäden beseitigen und Dir eine "passende" Rechnung ausstellen, auf der NUR die x Stk Steinschlagbeseitigung mit Teillackierung dokumentiert ist / auftaucht.
    Ggfls. lass Dir einfach 2 Rechnungen geben
    - eigene Hagelschadenbeseitigung 50 € ------ gegnerische Steinschlagbeseitigung 950 €.
    Welchen (anteiligen) Preis DU für die Hagelschadenbeseitigung mit Deiner Werkstatt aushandelst, ist doch wohl Deine Sache.
    Gfls. sicherst Du die Steinschlagbeseitigung durch Zusendung des passenden Kostenvoranschlages 950€ bei der gegnerischen Versicherung ab .

    Manchmal ist es halt einfacher auf die Wünsche der Versicherung (sie will NUR den Steinschlagschaden bezahlen) durch entsprechend Belege / Nachweise einzugehen.
    Nix für Ungut. :wink
    DIeter K

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann - das Gegenteil ist schwieriger"
    (Kurt Tucholsky)

  • Servus Dieter,

    schau mal genau hin .......... selbstverständlich rate ich nicht zur "einer Straftat" (=Versicherungsbetrug) ..... zumindest lag mir das fern ..... aufmerksam lesen hilft.

    mag sein, dass du Recht hast, ist auch OK so - aber wenn ich es falsch interpretiere, könnte es doch sein, dass es auch von anderer Seite falsch interpretiert wird und wenn das dann zum Tragen kommt, dann - so denke ich - hat man dem Betroffenen einen Bärendienst erwiesen :)

    Auch nix für ungut!

    Martin

  • Hallo,
    Wollte mich nochmal melden was aus dem Schaden geworden ist.
    Nach 4 Wochen warten kam gestern die Schadensregulierung vom Gutachter inkl. Scheck
    Das sie den Schaden ohne Abzug übernehmen.
    Geht also doch!
    Gruß Michael

  • Na siehste Michael,
    Ende gut .... alles gut. :thumbup:
    Gute Fahrt :fahren ohne Stein - und Hagelschlag :nono wünscht
    DIeter K :wink

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann - das Gegenteil ist schwieriger"
    (Kurt Tucholsky)