Hallo,
dem TÜV ist bei der Gasprüfung aufgefallen, dass der Gasschlauch (Endstück zwischen Rgeler und fester Leitung) älter als 10 Jahre ist und getauscht werden muß.
Nun meine Frage: Bleibt der alte Schneidring an der Rohrleitung? Oder muß der ab. Wenn ja wie?
Grüße