Auflastung auf 3,4t

  • Hallo
    Wer kann mir da einen rat geben , es geht um folgendes Problem

    Ich habe ein 230er mit einem Gesamtgewicht von 3,2t dann hat mann den auf 3,4t aufgelastet, die Auflastung steht im Alten KFZ-Brief mit anderen Federn.
    Dann wurde der wieder Abgelastet auf 2,8t

    Jetzt meine Frage kann ich den ohne zum TÜV zufahren wieder auf einen 3,4t auflasten so wie es im alten brief steht

    Gruß
    peter

  • Hallo ich hab ein 230 mit 3,4 to, normal sollte das kein Problem sein außer bei deinem wurden beim Ablasten eine Blattfeder pro Seite ausgebaut. Mein Knaus 580 C wurde von Fiat als 2,8to ausgeliefert, von Knaus ein Campingpaket verbaut ( Zwei gleichlange Blattfedern pro Seite) auf 3,2to. Mit diesem Campingpaket ist auch eine Auflastung auf 3,4to möglich! :klatsch . Achslasten sind im Motorraum gleich neben der Motorschlossverriegelung angeschlagen. Allerdings verringert sich dann die Anhängelast dementsprechend. Heißt bei 3,4to nur 1,6to AHK, bei 3,2to - 1,8 to AHK. Ansichtssache was du brauchst! :teuflisch :prost

  • Guten Morgen,
    sitze gerade neben meinem 230er und sehe 2 Blattfedern.
    In meinen Papieren steht auch 3,4t ZGgewicht und wenn die Reifen die Traglast haben sollte es kein Problem sein die 3,4t einzutragen.

    Gruß Christian

    #BERLINBRENNT

  • Guten Morgen,

    ...
    Jetzt meine Frage kann ich den ohne zum TÜV zufahren wieder auf einen 3,4t auflasten so wie es im alten brief steht
    ...

    ich glaube, es geht darum, ob man zum TÜV muss oder nicht und das wird nicht möglich sein - aber teschnisch sollte es kein Problem sein.

    MfG Martin

  • Hallo

    Die 3.4t sind im meinem Alten KFZ Brief eingetragen!!! dann hat der Vorbesitzer das Auto auf einen 2.8er abgelastet wegen Tachografen ohne Teschnische veränderung.

    An dem Auto ist alles so wie für den 3,4er sein sollte.

    nun meine frage kann ich das Auto wieder auf 3.4t auflasten mit nur der vorlage des alten KFZ-Briefs wo die auflastung eingetragen ist

    mfg

  • Hallo

    Ich habe folgendes im Alten KFZ-Brief stehen

    Auflastung durch Zusatzschraubenfedersystem Kuhn-SLSP-1 hinten

    Die Zusatzfedern sind im Alten Brief eingetragen so wie auch die 3.4t

    Muß ich jetzt noch mal bei den TÜV um die eintagung von 2.8 auf 3.4 rückgängig zu machen

    Da ja auch der Alte Brief ein Dokoment ist ,reicht das aus oder nicht

    mfg

  • Du mußt auf jeden Fall zum TÜV
    Nur der kann technische Veränderungen am Fahrzeug genehmigen.

    Die Zulassungsstelle kann doch nicht beurteilen ob an dem Fahrzeug irgend was verändert wurde.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter