Hauptuntersuchung

  • Liebe Forengemeinde,

    ab sofort wird auch in den Bundesländern:

    Rheinland-Pfalz und Baden Würtemberg

    nicht mehr zurückdatiert.

    Diese Regelung gilt ab sofort im Vorgriff auf das in Kraft treten der 47. ÄVO.

    Somit wird in vier Bundesländeren nicht mehr zurückdatiert:

    Saarland
    Hessen
    Rheinland-Pfalz
    Baden Würtemberg

    Gruß

    Klaus

  • Hallo, nach Aussage vom Tüv Bayern ist die Regelung Bundeseinheitlich. Wurde vor 3 Wochen vom Bundesrat abgesegnet. Gilt, gem. Aussage des TÜV Menschen ab Juni Bundeseinheitlich.

    Gruß Dieter
    :fahren :fahren :fahren

  • Hallo Dieter,

    wenn es der 01.07 wird, dann ist Deine Aussage richtig.

    Nur wir haben heute den 16.04 und es ist noch nicht sicher, dass die 47. ÄVO zum 01.07 umgesetzt wird.
    Es gehen aber alle davon aus.

    Gruß

    Klaus

  • Hallo Klaus,

    sagt die 47.ÄVO auch was zum Vorziehen der HU z.B. bei einem Womo >3,5t, um vor dem Ablauf des 6. Jahres nochmal 2 Jaher zu bekommen?

    Das hatten wir zwar schon aber vielleicht gibt es da was neues?

    Gruß

    Hans - Peter

  • Hallo Hans - Peter,

    vorziehen ging/geht doch immer, verlierst halt die "Restmonate".

    Stefan

  • Bei einem >3,5t-Fahrzeug gibt es aber was zu gewinnen.
    Diese Fahrzeuge erhalten ab Tag der ersten Zulassung 24 (nicht 36) Monate TÜV. Zwei Jahre klebt der TÜV nur noch bis zum 71. Monat. Sprich: wer mit seinem Fahrzeug im 71. Monat zur HU fahrt, erhalt die Plakette bis zum 95. Monat, wer im 72. Monat der Fälligkeit hinfährt, erhält die Plakette bis zum 84. Monat.

    Der Mensch ist ein zielstrebiges Wesen. Meist strebt er zuviel und zielt zuwenig.

  • Hallo,

    ich hatten vor einigen Monaten die Frage schon mal. Da hatte mir der TÜV hier vor Ort auf Nachfrage mitgeteil, dass sie ab dem 5.Jahr bzw. 60. Monat nur noch für 12 Monate kleben dürfen. Wenn der Prüfer das zu entscheiden hätte würde er mir bis zum 71. Monat für 24 Monate kleben. Aber genau dieser Vorgehensweise soll durch eine "Anweisung von OBEN" untersagt worden sein.
    Klaus wollte berichten wenn sich mit der 47.ÄVO was ändert oder festgeschrieben wird. Daher wieder die Frage. Wenn es da bis zum Termin keine klare Aussage gibt, werde ich die anderen Organisationen mal anfragen. Vieleicht gibt es irgendwo im 71. Monat noch mal 24.Monate.

    Gruß

    Hans - Peter

  • :wink Na super ! :wink

    War gerade vor 2 Wochen auf dem Tuev hier in Rheinland-Pfalz, hatte 6 Monate ueberzogen mit meinem Roller Honda Helix, und da wurde zurueckdatiert.
    Der pruefer hat mir gesagt, fuer Rheinland-Pfalz ist eine Aenderung der Gesetzeslage nicht in Sicht.
    Super ! Bin aber wenigstens direkt durchgekommen, Preis 57 euronen.

    Gruss von der schoenen Mittelmosel :ubria
    Achim

    Und stets dran denken : Immer die Kirch' im Dorf lasse !

  • Hallo,

    ich hatten vor einigen Monaten die Frage schon mal. Da hatte mir der TÜV hier vor Ort auf Nachfrage mitgeteil, dass sie ab dem 5.Jahr bzw. 60. Monat nur noch für 12 Monate kleben dürfen. ....
    Gruß

    Hans - Peter

    Hallo,

    meiner Meinung nach ist das so gar nicht zulässig.

    Die Regelung heißt doch: Bis zum 6. Jahr gilt der TÜV 24 Monate, danach nur noch 12 Monate. Somit muss der TÜV-ler 3x (inkl. einmal ab Zulassung) einen 24-Monats-Kleber drauf machen, danach den 12-monatigen.

    Gruß Axel

  • Hallo Hans-Peter,

    nach wie vor ist die 72-Monate-Regelung gültig.

    Wohnmobil >3,5to<7,5to:

    Bei in Verkehr bringen: 24 Monte

    Bis zum 72. Monat nach Erstzulassung: 24 Monate

    Danach: 12 Monate

    Die 47. ÄVO liegt mir im Moment nur in der alten Fassung vor. Der Bundesrat hat aber am 10. Februar insgesamt 25 Einwände gemacht.
    Hier weiss ich leider nicht im Detail welche.
    Jedenfalls wurden diese geklärt und der Bundesrat der Verordnung am 30. März zugestimmt.

    In der "alten" Fassung, wurde bei den Wohnmobilen nichts geändert. Ich gehe mal davon aus, dass das immer noch so ist.

    Der eigentliche Grund der Verordnung ist nämlich ein ganz Anderer.


    Sobald ich genaueres weiss, werde ich, wie versprochen, berichten.


    Gruß

    Klaus