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P.S.: Armin, die Philips sind erlaubt! Für die Zulassung ist nämlich die Watt-Leistung ausschlaggebend! Und die Wattleistung ist nicht verändert worden! Immer noch 55 Watt Birnen.
Fast richtig. Korrekt heißt es: Jeder Scheinwerfer ist nur mit dem dafür vorgesehenen Leuchtmittel zugelassen. D.h. jeder Scheinwerfer, jede Rückleuchte ist mit einem bestimmten Leuchtmittel geprüft und zugelassen worden. Nur mit diesem zugelassenen Leuchtmittel darf der Scheinwerfer oder das Licht betrieben werden.
H1, H3, H7 gibt es mit 55W. Es darf aber nicht ein H1-Leuchtmittel in einen Scheinwerfer eingebaut werden, der mit H3 zugelassen wurde. Technisch ist das normalerweise nicht möglich, da die Sockel der Leuchtmittel unterschiedlich sind. Mit Gewalt geht aber alles.
Darum: Immer nur das Leuchtmittel verbauen, welches drin war (H1, H3, H7,...) und immer ein Leuchtmittel verbauen, welches die entsprechende E-Zulassung besitzt. Nur dann ist man auf der rechtlich unbedenklichen Seite. Aber leider taugt nicht alles was ne E-Nummer hat. Meist sind die Fernostprodukte mit Namen Xenonpower oder Ultrawhite oder wie sie alle heißen nicht so richtig geeignet. Sie passen zwar und dürfen auch legal betrieben werden, oft ist aber der Brennpunkt nicht korrekt. Der Gegenverkehr erkennt dies dann, wenn er durch Blendung nichts mehr sieht
Wer namhafte Hersteller wie Phillips oder Osram kauft, der macht in der Regel nichts verkehrt.
Gruß Axel